Nutzung Des Dienstes Musterklauseln

Nutzung Des Dienstes. 3.1 Der Lizenzgeber stellt dem Kunden die Online Services vorbehaltlich der in nachfolgend Ziffer 4 bestimmten Verfügbarkeit auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen ([auch bei Mehrzahl] nachfolgend „Server“) zum Zugang über eine Internetverbindung zur Verfügung. Der Lizenzgeber hält während der Vertragslaufzeit auf dem Server den zur Nutzung des Online Services erforderlichen Speicherplatz bereit. 3.2 Jede Zugriffsberechtigung für inSign 365 berechtigt eine natürliche und namentlich benannte Person zur Nutzung der Online Services auf bis zu 3 verschiedenen Endgeräten. Die Nutzung einer Zugriffsberechtigung durch mehrere Personen ist nicht zulässig. 3.3 Ein Zugang kann während der Laufzeit auf eine andere Person innerhalb des gleichen Unternehmens übertragen werden. Um eine Übertragung zu beauftragen, muss eine E- Mail mit den Daten des aktuellen und zukünftigen Nutzers an xxxxxxx@xxxxxxxxx.xx geschickt werden. Dieser Service ist kostenpflichtig, siehe Ziffer 10.4. 3.4 Die Übergabe des Online Services erfolgt am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server befindet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich. 3.5 Der Lizenzgeber ist jederzeit berechtigt, die Zugangsdaten mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. 3.6 Das Recht zur Nutzung ist beschränkt auf die Verwendung der Online Services im eigenen elektronischen Geschäftsverkehr des Kunden und auf den Zugang über die URL xxxxx://xxxxxx.xx0.xx/. Eine automatisierte Nutzung der Benutzerkonten ist untersagt. 3.7 Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist der Kunde nicht berechtigt, die Online Services zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen, zugänglich zu machen oder anderweitig an Dritte zu überlassen, z. B. als Application Service Provider. Nur im Falle einer ausdrücklichen Zustimmung durch den Lizenzgeber ist der Kunde berechtigt, Dritten, insbesondere Mitarbeitern anderer Unternehmen als das Unternehmen des Kunden, einen Zugriff auf die Online Services zur Verwendung der Online Services im eigenen elektronischen Geschäftsverkehr des Dritten einzuräumen. Die Anzahl der natürlichen Personen, die zugriffsberechtigt sind, bleibt dabei insgesamt auf die Anzahl der von dem Kunden erworbenen Berechtigungen beschränkt. Räumt der Kunde einem Dritten danach einen Zugriff auf die Online Services ein, wird der Kunde dem Dritten die Nutzungsbedingu...
Nutzung Des Dienstes. 2.1.1 B+J stellt dem Kunden nach Maßgabe dieser Vereinbarung die Funktionalitäten des Cloud-Service über das Internet zur Verfügung. Voraussetzung für die zweckentsprechende Nutzung ist ein Breitband-Internetzugang und ggf. ein Webbrowser, der dem jeweils aktuellen technischen Standard entspricht. Für diese Voraussetzungen hat der Kunde Sorge zu tragen. B+J stellt dem Kunden personalisierte Zugangsdaten – Login-Name und Passwort - zur Verfügung, die dem Kunden den Zugriff auf den Cloud-Service ermöglichen. 2.1.2 Die Nutzung des Cloud-Service und der Zugang hierzu stehen außerhalb des Testzeitraums (Ziff. 1.2) unter der Bedingung eines entsprechenden Nutzungsguthabens (Ziff. 3.1). Hiervon unberührt bleibt die Berechtigung des Kunden, über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verfügen (Ziff. 4).
Nutzung Des Dienstes. Der Kunde hat kein Recht, die Nutzung der von der Xeiro AG zur Verfügung gestellten Dienste an Dritte weiterzugeben.
Nutzung Des Dienstes. B+J stellt dem Kunden nach Maßgabe dieser Vereinbarung die Funktionalitäten der Software über das Internet zur Verfügung. Voraussetzung für die zweckentsprechende Nutzung ist ein Breitband-Internetzugang und ein Webbrowser, der dem jeweils aktuellen technischen Standard entspricht. Für diese Voraussetzungen hat der Kunde Sorge zu tragen. B+J stellt dem Kunden personalisierte Zugangsdaten – Login-Name und Passwort - zur Verfügung, die dem Kunden den Zugriff auf den Software ermöglichen.
Nutzung Des Dienstes. Der Kunde hat kein Recht, die Nutzung der von Snowflake Productions GmbH zur Verfügung gestellten Dienste an Dritte weiterzugeben.
Nutzung Des Dienstes. 2.1 Chipmunk Health bietet seinen Service für Gesundheitsdienstleister und Verbraucher an, um aus der Ferne miteinander zu kommunizieren und/oder Messungen von Körperwerten zu senden. Details über das Chipmunk Health Unternehmen und die Funktionalitäten des Chipmunk Health Service finden Sie unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx 2.2 Ein Nutzer des Dienstes erhält bei der Registrierung eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des Dienstes. Das bedeutet unter anderem, dass die Nutzer nicht Eigentümer des Chipmunk Health Service werden. Es wird auch kein geistiges Eigentum übertragen. Es ist dem Nutzer daher nicht gestattet, den Service von Chipmunk Health, einschließlich des Quellcodes, durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere Techniken abzurufen (Teile davon). 2.3 Die Nutzungsbedingungen, der Mietvertrag, die Datenschutzerklärung und die Cookie- Erklärung von Chipmunk Health gelten für die Nutzung des Chipmunk Health Service. Diese sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx zu finden. Mit der Registrierung für den Dienst und der Unterzeichnung der Nutzungsbedingungen, der Darlehensvereinbarung und der Einverständniserklärung zur Weitergabe medizinischer Daten erklärt sich der Nutzer mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen), der Datenschutzerklärung und der Cookie-Erklärung einverstanden. 2.4 Für die Nutzung einiger Funktionalitäten des Dienstes kann es erforderlich sein, dass der Nutzer einen Behandlungsvertrag mit einem Leistungserbringer abschließt (z.B. zur Weiterverfolgung von Heimmessungen durch einen Leistungserbringer oder zur Kontaktaufnahme mit einem Leistungserbringer). Chipmunk Health ist weder haftbar noch verantwortlich für die Leistungen oder Aktivitäten Dritter, einschließlich der aus dieser Behandlungsvereinbarung resultierenden Gesundheitsversorger. 2.5 Gerade weil der Service in Absprache mit Pflegediensten Dritter genutzt wird, ist es wichtig, dass der Nutzer des Service tatsächlich die Person ist, die registriert ist. Der Nutzer darf den Service nur für den Zweck, für den er entwickelt wurde, wie auf xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx beschrieben und nur persönlich nutzen (der Nutzer ist daher nicht berechtigt, anderen Personen Zugang zum Service oder seinem Nutzerkonto zu gewähren). 2.6 Damit der Service funktioniert, ist eine geeignete und ausreichend sichere Internetverbindung sowie die von Chipmunk Health zur Verfügung gestellten Geräte und Software erforderlich (siehe Mietve...
Nutzung Des Dienstes 

Related to Nutzung Des Dienstes

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Zustimmung zur Nutzung des Prospekts Die Emittentin stimmt der Nutzung des Basisprospekts und dieser Endgültigen Bedingungen durch alle Finanzintermediäre (Generalkonsens) zu. Die allgemeine Zustimmung für die anschließende Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere ist durch die Finanzintermediäre in Bezug auf den Angebotsstaat bzw. die Angebotsstaaten und für die Dauer der Angebotsfrist, während der die Wertpapiere weiterverkauft oder endgültig platziert werden können, gegeben, vorausgesetzt der Basisprospekt (bzw. der Nachfolgende Basisprospekt) ist weiterhin gemäß Artikel 12 der Prospektverordnung gültig. Im Fall einer über die Gültigkeit des Basisprospekts hinausgehenden Angebotsfrist kann die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre während des Zeitraums erfolgen, in dem jeweils ein Nachfolgender Basisprospekt vorliegt; in diesem Fall erstreckt sich die Zustimmung zur Nutzung des Basisprospekts auch auf den Nachfolgenden Basisprospekt. Die Informationen über den jeweiligen Basiswert und/oder über die Korbbestandteile bestehen aus Auszügen und Zusammenfassungen von öffentlich verfügbaren Informationen, die gegebenenfalls ins Deutsche übersetzt wurden. Die Emittentin bestätigt, dass diese Angaben korrekt wiedergegeben werden und dass nach Wissen der Emittentin und soweit für die Emittentin aus den ihr vorliegenden öffentlich zugänglichen Informationen ersichtlich - die übernommenen und gegebenenfalls ins Deutsche übersetzten Informationen nicht durch Auslassungen unkorrekt oder irreführend gestaltet wurden. Weder die Emittentin noch die Anbieterin übernehmen hinsichtlich dieser Information weitere Verantwortung. Insbesondere übernehmen weder die Emittentin noch die Anbieterin die Verantwortung für die Richtigkeit der den jeweiligen Basiswert und/oder die Korbbestandteile betreffenden Informationen oder übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass kein die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen beeinträchtigendes Ereignis eingetreten ist. Der Basiswert ist vorliegend der EURO STOXX 50® Index (Price EUR). Der EURO STOXX 50® Index (Price EUR) ist ein Kursindex. Der Indexstand eines Kursindex bestimmt sich insbesondere durch die Kurse der enthaltenen Bestandteile. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Werden Dividenden ausbezahlt, bildet der Kursindex auch Kursabschläge ab. Angaben zu der vergangenen und künftigen Wertentwicklung und Volatilität des Basiswerts und/oder der jeweiligen Korbbestandteile sind kostenlos auf der bzw. den folgenden Webseite(n) einsehbar: xxxxx://xxxxxxx.xxx. Die Emittentin übernimmt für die Vollständigkeit oder Richtigkeit oder für die fortlaufende Aktualisierung der auf der bzw. den angegebenen Webseite(n) enthaltenen Inhalte keine Gewähr.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Beilegung von Streitigkeiten 1. Jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien über die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens ist durch Verhandlungen zwischen den streitenden Vertragsparteien beizulegen. 2. Kann die Streitigkeit nicht nach Absatz 1 beigelegt werden, so können die Ver- tragsparteien sie im gegenseitigen Einvernehmen einem Schiedsgericht, insbeson- dere dem Haager Schiedshof, vorlegen; die Vertragsparteien, welche die Streitigkeit dem Schiedsgericht vorlegen, sind an den Schiedsspruch gebunden.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.