Monatskarten. Monatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat an allen Tagen und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten auf der angegebenen Strecke. Sie sind übertragbar.
Monatskarten. Der 1. Gültigkeitstag für Monatskarten kann frei gewählt werden. Sie gelten ab dem aufgedruckten Gültigkeitstag für 1 Monat (z. B. vom 20. bis zum 19. des Folgemonats). Sie sind bei den Vorverkaufsstellen, im Bus + Fähre ServiceCenter Trave münde, am Fahrkartenautomaten sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich.
Monatskarten. Plus-Monatskarten werden für die Preisstufen 1 bis 4, den Stadttarif und den VVK BS ausgegeben. Sie be- rechtigen den Inhaber zu beliebig vielen Fahrten inner- halb des räumlichen Geltungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus den auf der Karte ein- getragenen Einstiegs- und Zielzonen. Die Plus-Monatskarte ist ab dem Tag des aufgestem- pelten/aufgedruckten Datums, 00:00 Uhr bis zum glei- chen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr gültig. Gibt es das gleiche Datum im Folgemonat nicht, so gilt die Plus-Monatskarte bis zum Monatsletzten des Fol- gemonats (z. B. 31.05. bis 30.06.), Betriebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Im personenbedienten Verkauf der DB ist die Angabe des letzten gleichen Tages auf Monatskarten aufgrund technischer Voraussetzungen nicht möglich; abwei- chend davon gilt die Monatskarte analog ab dem Tag des aufgestempelten/aufgedruckten Datums, 0:00 Uhr bis zum gleichen Datum des Folgemonats, 12:00 Uhr. Plus-Monatskarten im Einzelverkauf sind auf andere Personen übertragbar. Der Inhaber einer Plus-Monatskarte kann montags bis freitags ab 19:00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig zusätzliche Personen unentgeltlich mitnehmen. Ein- schließlich Inhaber ist die Anzahl der Fahrgäste auf höchstens 5 Personen, von denen maximal 2 Perso- nen älter als 14 Jahre sein dürfen, begrenzt. Anstelle einer weiteren erwachsenen Person darf ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden. Die Mitnahmeregelung gilt an o.g. Tagen bis zum Be- triebsschluss (siehe Punkt 3.1.2). Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für gelegentliche Fahrten bei der Plus-Monatskarte ist un- ter Punkt 3.5.3 geregelt.
Monatskarten. 6.3.1 Monatskarte für Erwachsene
Monatskarten. Die Monatskarte ist flexibel und übertragbar. Sie gilt für beliebig viele Fahrten vom Tag des Erwerbs bis zum Tag gleichen Datums im Folgemonat. Es gilt die Mitnahmeregelung gemäß Pkt. A3.4; abweichend hiervon berechtigt die Karte an Sonn- und Feiertagen zur kostenlosen Mitnahme eines Erwachsenen und bis zu 3 Kindern bis einschließlich 14 Jahre. Monatskarten, die für Hunde erworben werden, hingegen beinhalten keine Mitnahmeregelung.
Monatskarten. 1.8.1.1 „DuAl M (combi)“ Die Monatskarte „DuAl M (combi)“ umfasst das gesamte Tarifgebiet des RVF, sowie die Schienen- verbindung über Neuenburg nach Mulhouse. Wahlweise kann der Stadtverkehr Mulhouse einbe- zogen werden. Diese Fahrscheine enthalten den Zusatz „combi“. „DuAl M (combi)“ gelten für Jedermann und ohne Altersbeschränkung ausschließlich für eine Per- son und werden immer persönlich - mit Namenseintrag und tagesflexibel (Fließdatum) - ausgege- ben. „DuAl M (combi)“ berechtigen nicht zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen, Tiere oder Fahrräder. „DuAl M (combi)“ gelten nur zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Sie müssen außerdem vom Inhaber in lesbarer Form mit dessen vollständigem Vor- und Zunamen versehen sein. Der Eintrag erfolgt mit Kugelschreiber.
1.8.1.2 „DuAl M mini (combi)“ Die Monatskarte „DuAl M mini (combi)“ umfasst folgende Orte im Ergänzungsbereich des Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) innerhalb des RVF: Auggen, Badenweiler, Britzingen, Buggingen, Dattingen, Feldberg (Markgräflerland), Grißheim, Hach, Hügelheim, Lipburg, Müllheim im Markgräfler Land, Muggardt, Neuenburg, Niederweiler, Oberweiler, Schweighof, Seefelden, Sehringen, Steinenstadt, Vögisheim, Zienken, Zunzingen sowie die Schienenverbindung über Neuenburg nach Mulhouse. Wahlweise kann der Stadtverkehr Mulhouse einbezogen werden. Diese Fahrscheine enthalten den Zusatz „combi“. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des „DuAl M (combi)“.
Monatskarten a. persönlich oder übertragbar
b. für die 1. oder 2. Wagenklasse,
Monatskarten. Monatskarten werden an jedermann ausgegeben. Sie können von jeweils einer Person zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der Geltungsdauer und des Geltungsbereiches benutzt werden. Die als Monatskarten angebotenen Varianten, deren Preise und die Unterschiede hinsichtlich Geltungsumfang und Nutzungsberechtigten (z.B. persönlich/personenbezogen oder übertragbar) sind in der Fahrpreisübersicht (Anlage 1) ausgewiesen. Übertragbare Monatskarten müssen während der gesamten Nutzung vom jeweiligen Nutzer mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Personenbezogene Monatskarten berechtigen ausschließlich die auf der Fahrkarte eingetragene Person zur Nutzung. Der Eintrag des Namens hat mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen leserlich in Blockschrift zu erfolgen. Der Nutzer hat die Identität auf Verlangen durch Ausweisdokumente nachzuweisen. Monatskarten gelten je nach Angebotsvariante einen Monat bezogen auf den Kalendermonat oder von einem beliebigen Tag bis zum Tag des nachfolgenden Monats, der in der Zahl dem ersten Tag der Geltungsdauer vorangeht. Beginnt die Geltungsdauer am ersten Tag eines Kalendermonats, endet sie mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Bei Karten mit Gültigkeit ab 30. oder 31. Ja- nuar endet die Geltungsdauer mit Ablauf des letzten Tages des Februars. Sie gelten über den auf der Karte angegebenen letzten Geltungstag hinaus bis 12.00 Uhr des folgenden Werktags. Ist dieser Werktag ein Samstag, so gelten sie bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktags. Monatskarten werden am Fahrkartenautomaten und an Verkaufsstellen der Reederei ausgegeben. Für abhanden gekommene Monatskarten wird kein Ersatz geleistet.
Monatskarten für jedermann, übertragbar, gültig ab beliebigem Tag 214,50 € * für jedermann, personenbezogen, gültig für einen Kalendermonat 149,00 € * für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten, personenbezogen, gültig mit Berechtigungsnachweis, gültig für einen Kalendermonat 109,00 € Personenbezogene Monatskarten berechtigen ausschließlich die auf der Fahrkarte einge- tragene Person zur Nutzung. Der Eintrag des Namens hat mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen leserlich in Blockschrift zu erfolgen. Der Nutzer hat die Identität auf Verlangen durch Ausweisdokumente nachzuweisen.
Monatskarten