Montage. 9.2.1 Bei der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft. 9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5. 9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme: 9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind. 9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen. 9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung: a) Erstellung aller statischen Berechnungen; b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen); c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn; d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten; e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle; f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse; g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan; h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben. i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich; j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten. l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück. m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss. n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter. o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten. p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen. q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften. r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet. s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren. t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste. u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist. v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: General Terms and Conditions
Montage. 9.2.1 Bei der Montage werden alle Weiser Brandschutz & Technik AGB.docx Seite 11 von HESS GROUP gelieferten 15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019
1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Montagen zu unseren aktuellen Allgemeinen Wartungs-, Montage-, Kundendienst- und für Reparaturbedingungen, die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftim Internet unter xxx.xxxxxx.xx abrufbar sind.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen2. Der Auftraggeber wird hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitigzu stellen: -alle Erd-, Fundament-, Spengler-, Dachdecker-, Stahlbau-, Bauund sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten, sowie das Öffnen und Schließen von Durchbrüchen, Schlitzen, Kernbohrungen, Revisionseinrichtungen in Wänden, Decken und Schächten, Elektro-, Verkabelungs- und Regelungsleistungen, soweit sie nicht explizit an uns beauftragt wurden, einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge. -die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel. -Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung, Beleuchtung, Wasserhaltung, -Winterbauverschluss und –heizung. -bei der Montagestelle für die HESS GROUP Mitarbeiter Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Sinne eines reibungslosen Ablaufs Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf eigene Kosten unterstützender Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. Im Falle von durch den -Anschluss- und Erschließungsleistungen sowie koordinierte und freigegebene Planunterlagen als Ausführungsbasis. -Sachverständigengutachten, Genehmigungen, Abnahmen, Wartungs- und Betreiberleistungen, Steuern und Abgaben. Sollten diese Leistungen vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten nicht zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sindkönnen wir diese Leistungen auf Kosten des Auftraggebers erbringen.
9.2.3.2 3. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
4. Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
5. Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertretende Umstände, so hat der Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
6. Der Auftraggeber hat uns oder unserem Erfüllungsgehilfen täglich die
7. Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Pflicht zur Baustellenkoordination bei GewerkenBeendigung der Aufstellung, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines BaustellenverantwortlichenMontage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen 8. Verlangen wir nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferungen bzwLieferung, so hat sieder Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen, auch wenn eine endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der MontageGeschieht dies nicht, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an so gilt die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt Abnahme als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikationerfolgt. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen BestimmungenAbnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben Lieferung, gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase, in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden Gebrauch genommen worden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber Ohne anders lautende Vereinbarung wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenMontage nach Aufwand verrechnet, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt dazu gehört auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung Die Schaffung aller statischen BerechnungenHohlräume, Durchgänge und Aussparungen, auch für die Aufzugsvorrichtungen und die Mauerkästen für Gurtenroller; die Löcher für die Rollladen-Walzenlager (bzw. das Liefern und Einbetonieren genormter Ankerschienen); die Löcher in den Rollladenkästen für die Durchführung der Aufzüge; die Ausschnitte in den Verkleidungen für die Gurtenroller;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen)die Rückhalter und Kolbenlöcher für Jalousieladen, Steindollenlöcher für Tore;
c) Bereitstellung von exaktenalle Spitzarbeiten auf harte Steine, belastbaren wie Beton, Granit. Marmor, Kalk- und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;Sandstein, Sichtbackstein, Eternit, Wandplatten usw.: Löcherbohren, Ge- windeschneiden, Schweissarbeiten auf Metall, sämtliche Zuputzarbeiten und Anstrichausbesserungen sowie alle elektrischen Anschlüsse. Bei Ausführung durch den Lieferanten erfolgt Verrechnung im Regielohn.
d) Demontage evtlDas Erstellen der Montagegerüstung nach SUVA-Vorschrift. vorhandener Anlagenkomponenten;Abzüge für Strom, Wasser, Baureinigung werden nur anerkannt, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden. Kostenanteile für Reklametafeln bei Aufträgen unter CHF 50000.00 werden nicht anerkannt. Mehrkosten durch grossen Zeit- und Spesenaufwand des Monteurs wegen abgelegenen Baustellen, unverschuldeten Arbeitsunterbrüchen und ähnlichen Gründen werden extra berechnet. Falls die Montage infolge verspäteter Bestellung oder anderer Gründe, ohne Verschulden des Lieferanten, erst im fertigen Neubau, bzw. bei zu weit fort- geschrittenen Bauarbeiten ausgeführt werden kann und dadurch erschwert wird, werden Mehrkosten ebenfalls an den Besteller verrechnet. Abzüge für Beschädigung durch unsere Monteure werden nur anerkannt, wenn ein durch unseren Monteur unterzeichneter Rapport vorliegt.
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;ev. notwendige Kranarbeiten
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;Reinigungsarbeiten werden in Regie verrechnet.
g) Abladen vom LKW Der Montageplatz, z.B. Fenster, Türen, Balkone etc., muss bauseits geräumt und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzwnötigenfalls abgedeckt werden. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/LeistungenSchäden, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Datendurch Nichteinhalten dieses Punktes entstehen, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn gehen zu Lasten der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinierenBauherrschaft.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei 1. Montage am Einsatzort der Montage werden alle von HESS GROUP uns gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchWare erfolgt nur dann, wenn ein Pauschalpreis dies schriftlich vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels Dabei gelten die in der Auftragsbestätigung ersichtlichen Preise samt allfälligen Lohn- und Preiserhöhungen. Verzögert sich die Montagezeit aus nicht von uns zumindest grob fahrlässig zu vertretenden Umständen, sind wir berechtigt, sämtliche uns daraus erwachsenden Kosten (auch Stehzeiten) gegenüber dem Käufer zu verrechnen. Unsere für die Artikel 9.2 – 9.5Montage bzw. die Lieferung vertraglich zur Verfügung stehende Zeit verlängert sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass dem Käufer daraus irgendwelche Ersatzansprüche, gleich welcher Art, entstünden.
9.2.3 Die Erfüllung 2. Wir übernehmen bei Montagen von Fertigungen, die auf Grundlage von Daten des Käufers oder eines von ihm beauftragten Subunter- nehmers von uns hergestellt worden sind, keinerlei Funktionsgarantie für die Anlage oder allfällige Anlagenteile. Abweichend von den Bedingungen der ÖNORM B 2110 besteht für uns keine Prüfungspflicht für die Funktion, es sei denn, es ist eine solche ausdrücklich vereinbart.
3. Bei allfälligen Montagen im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung Ausland ist der Käufer verpflichtet, auf seine Kosten sämtliche erforderlichen öffentlich-rechtlichen Be- willigungen, insbesondere Arbeitsbewilligungen, beizubringen und alle sonstigen Voraussetzungen für eine ordentliche und durchgängige ordnungsgemäße Mon- tage sicherzustellen.
4. Bei Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie von nicht selbst erstellten Gegenständen oder Geräten bestehen gegen uns keinerlei Ansprüche oder Rechte für Mängel an diesen Gegenständen oder Schäden, die durch diese Gegenstände verursacht wurden. Für eine nicht ordnungsgemäße Montage haften wir nur, wenn uns krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Käufer nachgewiesen wird. Der Käufer garantiert, dass uns alle für die Montage zweckdienlichen Informationen (zB örtliche Gegebenheiten, Anschlussmöglich keiten, Materialbeschaffenheit, etc.) rechtzeitig vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten Montage zur Verfügung gestellt werdenstehen. Wir sind nicht verpflichtet uns vor Montage über die örtlichen Gegebenheiten, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei GewerkenAnschlussmöglichkeiten, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehörenMaterialbeschaffenheit, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) sonstige für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales FrühstückMontage zweckdienliche Umstände zu informieren.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
Appears in 1 contract
Montage. 9.2.1 Bei der Für die Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart werdenist, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen folgendes: Sie stellen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) legen auf eigene Ihre Kosten und Risiko zur VerfügungGefahr rechtzeitig vor:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;alle baulich erforderlichen Vorarbeiten, Abnahmen, Freigaben, privat - und öffentlich rechtliche Genehmigungen,
b) Vorbereitung aller die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend bauseitigen Hilfsmittel, z.B. Gerüste, Absicherungen, Hebezeuge für den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);Materialtransport,
c) Bereitstellung von exaktenEnergie an der Verwendungsstelle einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;Beleuchtung,
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Teile ausreichende verschließbare Räume, für unser Montagepersonal angemessene Arbeits- Aufenthalts- und Sozialräume.
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen Sie gewährleisten, dass das Betriebsgelände und Transportieren von Maschinen die baulichen Einrichtungen den staatlichen, berufsgenossenschaftlichen und Bauteilen zur Montagestelle;sonstigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften entsprechen und andere an der Baustelle tätige Dritte diese Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten.
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung Sie teilen uns vor Arbeitsbeginn von Ihren Anlagen oder von Arbeiten an Ihren Anlagen ausgehende besondere Gefährdungen, sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;die von Ihnen getroffenen Schutzmaßnahmen mit.
g) Abladen vom LKW Sie übernehmen die Pflichten aus der Baustellen-VO und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position Koordinationspflicht nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzwBGV A1, insb. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben§ 6.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen 13.5.1 Sie stellen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werdendie nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Leitungen, insb. Der Zeitplan für Lieferung zu Strom-, Gas- und Montage von Produkten Dritter Wasserleitungen, sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinierendie erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung.
t) Bereitstellung 13.5.2 Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln Ihnen zu vertretende Umstände, so tragen Sie die angemessenen und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Listeortsüblichen Kosten für Wartezeiten und zusätzlich erforderliche An - und Abreisen.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis13.5.3 Sie bescheinigen täglich den jeweiligen Montagefortschritt, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden sowie die Fertigstellung und Inbetriebnahme.
13.5.4 Eine Abnahme hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige unaufgefordert zu erfolgen. Bei fruchtlosem Fristablauf gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn die Lieferung bzw. Anlage ohne Vorbehalt in Gebrauch genommen worden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Montage. 9.2.1 Bei der Montage werden alle von HESS GROUP SR SCHINDLER gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile Bauteile, die zum Lieferumfang von SR SCHINDLER gehören, montiert und von HESS GROUP SR SCHINDLER auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile des SR SCHINDLER Lieferumfangs stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen seitens des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte verursachten Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschl. einschließlich der Reisekosten der SR SCHINDLER Mitarbeiter zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis für die Montage und/oder Inbetriebnahme vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann können seitens HESS GROUP SR SCHINDLER Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP SR SCHINDLER Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei beim Auftraggeber, spätestens jedoch bis zum Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller notwendigen oder auch am Anlagenstandort vorgeschriebenen statischen Berechnungen;, insbesondere für das Gebäude, Fundamente, Treppen, Leitern, Plattformen und Gerüste; die nicht den unmittelbaren Lieferumfang von SR SCHINDLER betreffen.
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (Baumaßnahmen, entsprechend den Empfehlungen der seitens SR SCHINDLER zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis MontagebeginnSR SCHINDLER;
d) Demontage evtl. eventuell vorhandener AnlagenkomponentenAnlagen- komponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße (zulässige Verkehrslast gemäß SLW 60) zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen Material zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten umzäunten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie zum Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüssedes Materials vor Witterungseinflüssen;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzwbeziehungsweise Arbeitsbühnen. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang Der erforderliche Bedarf und Zeitraum wird von HESS GROUP SR SCHINDLER vor Montagebeginn angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlichgemäß einer von SR SCHINDLER zur Verfügung gestellten Bedarfsliste;
j) Transport der HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit Fahrzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in Bereitstellung einer wind- und regengeschützte Halleregengeschützten Halle zur Montage des SR SCHINDLER Lieferumfangs. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. beziehungsweise Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter oder Bereitstellung einer Fläche zum Aufstellen des eines 20' Werkzeugcontainers -Fuß-Werkzeug- containers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre sanitären Einrichtungen für die HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von ausreichend qualifiziertem Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP SR SCHINDLER spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP SR XXXXXXXXX übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP SR SCHINDLER vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen aller erforderlichen Sicherheits- einrichtungen für den Personenschutz gem. gemäß den örtlichen Bestimmungen, wenn soweit diese nicht separat angebotenzum Lieferumfang von SR SCHINDLER gehören. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP SR SCHINDLER Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften Sicherheits- vorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. beziehungsweise gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, beginnt der Lieferumfang für die HESS GROUP SR SCHINDLER Ausrüstungen und Leistungen beginnt in bei dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP SR SCHINDLER enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten durch den Auftraggeber genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für die Lieferung und die Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP SR SCHINDLER spätestens 15 Werktage vor Beginn der Montagearbeiten zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut gemäß der seitens SR SCHINDLER separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines deutsch- oder englisch- sprachigen Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch Deutsch oder englisch Englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Erdung und Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: General Terms and Conditions
Montage. 9.2.1 1. Der Vertragspartner hat das Montagepersonal der R&R-Technik GmbH bei der Durchführung einer Montage auf seine Kosten zu unterstützen.
2. Der Vertragspartner hat die zum Schutz von Personen und Sachen an der Montagestelle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat den Montageleiter der R&R-Technik GmbH über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt die R&R-Technik GmbH von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertragspartner dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern.
3. Der Vertragspartner ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet insbesondere zur Erbringung folgender Leistungen: - Montage werden alle der bauseitig beizustellenden Komponenten, - Erstellung von HESS GROUP gelieferten Montageöffnungen und Wiedereindichtungen, - Blitzschutz- und Erdungseinrichtungen, - Hilfsstoffe, wie zum Beispiel Strom, Gas, Wasser und Schmiermittel, - Entsorgung von Rest- und Altmaterial sowie nicht verwendbarer Schmierstoffe, - bauliche Arbeiten, wie zum Beispiel Fundamente, Bodenkanäle, Eindichtungen von Durchbrüchen sowie Isolierarbeiten - sämtliche Maurer-, Dachdecker-, Tischler-, Elektriker- und Klempnerarbeiten sowie die Gestellung von Gerüsten, Kran- und Hebefahrzeugen, Be- und Entladeeinrichtungen sowie der Baustellentransport, - Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen, Funken- und Feuerlöschanlagen und - einrichtungen sowie automatische Absperrschieber, - Ausschluss von Brandgefahr bei erforderlichen Schweiß- und Schleifarbeiten durch entsprechende Vorbereitung der Arbeitsräume sowie die Unterhaltung einer ständigen Brandwache während der Schweiß- und Schleifarbeiten sowie 24 Stunden nach Abschluss der Schweiß- und Schleifarbeiten, - Zusatzeinrichtungen, welche sich aus den Bestimmungen der Störfallverordnung ergeben, - Entionisierungseinrichtungen gegen statische Aufladungen, Schallpegel- und Emmissionsmessungen, - Bereitstellung notwendiger Trockner und verschließbarer Räume für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert Aufbewahrung und Sicherung von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftBauteilen und Werkzeugen
4. Die technische Hilfeleistung des Vertragspartners muss gewährleisten, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerungen bis zur Abnahme durch den Vertragspartner durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen des Vertragspartners für die Montage erforderlich sind, stellt dieser sie der R&R-Technik GmbH rechtzeitig zur Verfügung.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte5. Sollte Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nach, so ist die Montagedauer als R&R-Technik GmbH berechtigt, die dem Vertragspartner obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der R&R-Technik GmbH unberührt.
6. Wird eine Montagefrist verbindlich vereinbart werdenvereinbart, wofür die schriftliche Bestätigung der R&R- Technik GmbH erforderlich ist, gilt diese als eingehalten, falls wenn bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage durch die R&R-Technik GmbH beendet ist und eine Mitteilung über den Abschluss der Bauteile stattgefunden hatMontage an den Vertragspartner versandt wurde.
7. Xxxxxxxxx sich die Montage durch den Eintritt von Umständen, die von der R&R-Technik GmbH nicht verschuldet sind, so hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu gewähren; dies gilt auch dann, soweit solche Umstände eintreten, nachdem die R&R- Technik GmbH in Verzug geraten ist. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgendurch die Verzögerung entstandenen Kosten trägt der Vertragspartner.
8. Der Auftraggeber wird Vertragspartner ist zur Abnahme der Montage verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Verzögert sich die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs Abnahme ohne Verschulden der R&R-Technik GmbH, so gilt die Abnahme nach Ablauf einer Woche seit der Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt.
9. Mängel der Montage beseitigt die R&R-Technik GmbH auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden ihre Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchnicht, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch der Mangel für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung Interessen des Vertragspartners unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden Vertragspartner zuzurechnen ist.
v) Beleuchtung 10. Wird bei der kompletten AnlageMontage ein durch den Vertragspartner geliefertes Montageteil durch Verschulden der R&R-Technik GmbH beschädigt, so ist dieses auf ihre Kosten wieder instandzusetzen.
11. Bei Beschädigung und Verlust von den von der R&R-Technik GmbH gestellten Vorrichtungen und Werkzeugen auf dem Transport zur Montagestelle oder auf der Montagestelle ist der Vertragspartner zum Ersatz des damit verbundenen Schadens verpflichtet, soweit die R&R-Technik GmbH kein Verschulden trifft. Schäden, welche auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, bleiben außer Betracht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftdes E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen.
9.2.2 Alle Angaben b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten
c. Soweit sich Möbi zur Montagedauer sind lediglich SchätzwerteMontage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen.
d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart zur Lieferung ein Kran benötigt werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf so werden die vollständige Montage Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird Kunde Möbi über die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponentenörtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise Lärmisolierungz.B. Verlauf von Wasser-, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Gas- oder Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werdeninformieren bzw. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinierendie notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkle. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter ListeNachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnisf. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, falls kein deutsch weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder englisch sprechendes Personal vorhanden diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei Übernimmt Xxxxx die Montage des Liefergegenstandes oder deren Überwachung, so gilt für die Gewährleistung und Haftung von Linde das in Abschnitt 7 Geregelte entsprechend. Die Vorarbeiten für die Durchführung der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten sind vom Kunden so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben ohne Verzögerung bis zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von Abnahme durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenKunden durchgeführt werden kann; andernfalls ist Linde berechtigt, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor den Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen ohne Säumnisfolgen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, wobei die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt bereits aufgelaufenen Kosten dem Kunden verrechnet werden. Der Zeitplan Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angelieferten Teile, Gerüste und Anlagen vor Nässe, Staub und Schmutz und sonstiger widriger Einflüsse geschützt sind und sorgfältig gelagert werden. Linde übernimmt keine Haftung für auf der Baustelle eintretende Beschädigung am Werk bzw. am gelieferten Material zB durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasser, chemische Einflüsse und/oder Sachbeschädigung durch den Kunden oder Dritte. Der Kunde ist darüber hinaus auf seine Kosten und Gefahr zur rechtzeitigen technischen Hilfestellung sowie zu sämtlichen, zur Erfüllung des Vertrages notwendigen bauseitigen Leistungen, zB zur Bereitstellung der zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Hilfsmittel und Hilfseinrichtungen wie etwa Stapler, Kran, Hebezeuge, Rüstungen und sonstiges, über das normale Monteurshandwerkszeug hinaus erforderliche Werkzeug, sowie Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, verpflichtet. Für die unmittelbar mit der Montage einer Anlage zusammenhängenden Nebenarbeiten stellt der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die notwendigen und geeigneten Hilfskräfte (zB Schlosser, Handlanger etc) zur Verfügung. Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc) des Kunden, so haftet Linde nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt. Eine Warnpflicht Lindes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Xxxxx ist nicht verpflichtet, die ihr übergebenen Unterlagen auf Verletzung von Schutzrechten Dritter zu prüfen. Bei einer allfälligen Verletzung solcher Rechte Dritter hat der Kunde Linde in jeder Weise schad- und klaglos zu halten. Der Kunde stimmt zu, dass Xxxxx die für ihn erzeugten Produkte zu Werbezwecken abbildet und – zB als Muster – anderweitig präsentiert; die Gestaltung der Präsentation sowie die Auswahl des Präsentationsmediums bleibt Xxxxxx alleinigem Ermessen überlassen. Der Kunde ist nach erfolgter Lieferung und/oder Montage – auch wenn es sich nur um eine Teilmontage/-lieferung handelt – verpflichtet, nach Meldung der Abnahmebereitschaft die Anlage unverzüglich abzunehmen und Montage das Abnahmeprotokoll – allenfalls unter genauer Angabe von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP Einwendungen – zu koordinierenunterzeichnen, anderenfalls die gelieferte (Teil-)Anlage sofort als mangelfrei abgenommen gilt.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: General Terms and Conditions
Montage. 9.2.1 Bei Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, der Montage werden alle Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werdenGerüsten, gilt diese als eingehaltenAbhängungen, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten Abschottungen gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des AuftraggebersBestellers. Dies gilt auchSchutzprofile, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen Bei Elektroanlagen müssen die Installation der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegengeben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich seinFür Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, wird dies separat haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Sales Contracts
Montage. 9.2.1 Bei Übernimmt der Lieferant auch die Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten und für oder die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte Montage- überwachung, so finden darauf die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen«Allgemeine Montagebedin- gungen» des Verbandes SZFF Anwendung. Im Falle von Weiteren gelten folgende Grundsätze: – Die Arbeitszeiten der Monteure werden durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle Lieferanten festgelegt. Allfällige Überzeiten oder Nacht- und Sonntagsar- beiten werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich abgegolten und dem Besteller entsprechend in Rechnung ge- stellt. – Voraussetzung ist die Zufahrtsmöglichkeit zur Montagestelle sowie die Park- und Ablagemöglichkeit in unmittelbarer Nähe. – Am Ort der Montagestelle besteht eine geeignete Lagermöglich- keit für das angelieferte Material. – Bei längeren Montageeinsätzen sind abschliessbare Lagerräume für Material und Werkzeug bauseits kostenlos vom Besteller zur Verfügung zu stellen. – Der Besteller ist verpflichtet, den Meterriss oder das Bodenni- veau an einer, für die Montage geeignete, Stelle anzubringen. Der Besteller haftet für die Richtigkeit dieser Referenzpunkte. – Bauseitige Vorleistungen zu Montagezwecken, insbesondere De- montage bestehender Anlagen sowie Entfernung von groben Ver- schmutzungen, Maurer-, Betonier- und Spitzarbeiten, Funda- mentsockelerstellung, Spengler-, Dachdecker- und Elektrikerarbeiten, Kernlochbohrungen sowie weitere Arbeiten, welche im Montageumfang nicht enthalten sind, müssen durch den Besteller vor Montagebeginn erbracht werden. – Abdichtungen (z. B. Silikonfugen) zwischen dem Montageobjekt und bauseitiger Konstruktion sind in den Montageleistungen nicht enthalten, soweit nicht von den Parteien anders verein- bart. – Der Besteller hat für eine ausreichende Stromversorgung, das Vorhandensein benötigter Hebeeinrichtungen, Gerüste und an- derer Hilfsmittel, welche für die Montagezwecke erforderlich sind, nach Massgabe des Lieferanten, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat den Lieferanten über das Fehlen der be- nötigten Hilfsmittel vor Montagebeginn schriftlich zu orientie- ren. Hat der Lieferant die Bereitstellung der notwendigen Hilfs- mittel zu Montagezwecken bauseitig zu organisieren, trägt der Besteller sämtliche daraus anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt aucheinschliesslich der Kosten, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn dadurch ausgelöste Verlängerung der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzwMon- tagezeit des Lieferanten. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit – Die durch allfällige Wartezeiten entstandenen Kosten während der Montage, Inbetriebnahmewelche nicht ausschliesslich auf den Lieferanten zurückzuführen sind, Schulung werden nebst den zusätzlich entstandenen Reise- und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exaktenNebenkosten vom Besteller ohne Weiteres vergütet. – Der Besteller ist dafür verantwortlich, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie dass sämtliche vor Ort zwischen Unterkunft gel- tenden Sicherheitsvorschriften eingehalten und Baustelle mitgeteilt wer- den. – Der nachträgliche Einbau von bauseits gelieferten Sicherheits- zylindern (eventuell Leihwagen)Türen) wird nach Aufwand in Regie verrechnet. Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) – Türkonstruktionen mit Türschliessern werden bei Montage der Anlage ein- gestellt. Nachträgliche Einstellungsarbeiten werden in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigtRegie nach Aufwand verrechnet. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf Türkonstruktionen mit Bodensch- liessern (BTS) entfällt jegliche Garantie. – In der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleistenMontageleistung des Lieferanten ist keine Baureinigung enthalten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme der Montage werden alle Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Kunden gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werdenGerüsten, gilt diese als eingehaltenAbhängungen, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten Abschottungen gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des AuftraggebersKunden. Dies gilt auchSchutzprofile, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der Nischen, Verkofferungen sind bauseits nach Absprache mit uns und nach unseren Vorgaben zu stellen soweit sie nicht ausdrücklich im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den jeweiligen Montagezweck geeignet sein und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen Bei Elektroanlagen müssen die Installationen der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind in Kabelkanälen zu verlegenrechtzeitig dem montierenden Personal bekanntzugeben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich seinFür Xxxxxxx, wird dies separat die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Sales Contracts
Montage. 9.2.1 Bei der 1. Der Besteller von Montageleistung ist auf Anfrage verpflichtet sich bezüglich eines möglichen Montagebeginns zu äußern. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die Bauarbeiten soweit vorgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden alle kann. Kosten, die durch fehlende Abstimmung mit anderen Gewerken entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Der Besteller hat für die Zugänglichkeit sowie Möglichkeiten des An- und Abtrans - portes von HESS GROUP gelieferten Material und Werkzeugen direkt an die Baustelle zu sorgen. Der Besteller muss für die Montage- und Servicefahrzeuge baustellennahe Parkflächen zur Ver- fügung stellen.
3. Verschließbarer Aufenthalts- bzw. Lagerraum, Gerüste, Rüst- und Hebezeuge Hilfskräfte und Hilfsmittel zum Transport schwerer Gegenstände, Beleuchtung, Betriebsstrom, Wasser und Heizmaterial, auch für die probeweise Inbetriebsetzung und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und Ausführung der Isolierarbeiten, sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen bzw. vorzuhalten. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so werden die Leistungen auf seine Kosten von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftuns übernommen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Festlegung.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer 4. Der Besteller schließt für sein Bauvorhaben eine Versicherung für Schäden durch höhere Gewalt, Fahrlässigkeiten, Konstruktionsfehler, Materialfehler oder Feuer ab. Der Versicherungsschutz muss Diebstahl an bereits verbautem Material umfassen. Die Versicherungskosten sind lediglich Schätzwertestandardmäßig nicht im Angebot enthalten und müssen explizit ausgewiesen werden. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart Kommt der Besteller seiner Versicherungspflicht nicht nach, so trägt der Besteller daraus resultierende Kosten.
5. Sicherheitsvorkehrungen (wie Brandschutz usw.) sind vom Besteller zu treffen. Haftungen für Montageschäden können von uns nur insoweit übernommen werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich zur Zeit auf maximal - für Sachschaden - 3 Mio. € - für Personenschaden - 3 Mio. € - Vermögensschäden - 3 Mio. €.
6. Auftragnehmer stellt lediglich die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgenAnforderung an Bohrungen und Durchbrüchen fest. Der Auftraggeber wird prüft die HESS GROUP Mitarbeiter Anforderungen, wobei die Prüfung im Sinne Besonderen Statik und Denkmalschutz umfassen muss. Der Auftraggeber gibt die Anforderung frei und stellt sicher, dass Bohrungen und Durchbrüche fachgerecht hergestellt werden. Bei Bohrungen, Durchbrüchen oder sonstigen begleitende Arbeiten übernehmen wir keine Gewährleistung für daraus mittelbar oder unmittelbar entstandene Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. durch Wasser, Staub, beschädigte Leitungen oder Verschmutzungen etc.)
7. Bei der Annahme eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützenAuftrages wird davon ausgegangen, dass eine ununterbrochene Montage, Montag bis Xxxxxxx während der betriebsüblichen Arbeits - zeit von 7:00-17:00 Uhr möglich ist. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenWerden vom Besteller Über- oder Sonntags- stunden verlangt, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchso kommen dafür die betreffenden Zuschläge extra in Anrechnung; auch dann, wenn ein Pauschalpreis die Montage im Kaufpreis enthalten oder als Festpreis vereinbart wurdeist.
8. Bei Auslandsmontagen rechnen wir mindestens mit den steuerlich zulässigen Reisekosten ab.
9. Der Potentialausgleich zum Erdpotential an allen Geräten, Rohrleitungen und Kanälen nach den gelten Normen ist bauseits zu erstellen. Der Nachweis dazu ist bauseits zu erbringen. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch Versorgung mit elektrischer Energie ist vom Besteller sicherzustellen. Fernwärme, Warmwasser, Kaltwasser oder anderen Voraussetzungen für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage Betrieb der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in sind entsprechend der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig Konzeption bauseits bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung 10. Die Anlage wird von uns probeweise in Betrieb gesetzt. Ergeben sich hierbei keine Beanstandungen, so gilt die Anlage als fertiggestellt und abgenommen, auch wenn der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gemBesteller hier nicht mitgewirkt hat. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgenSofern möglich wird während der probeweisen Inbetriebsetzung das Bedienungspersonal des Bestellers von uns in der Bedienung der Anlage unterwiesen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben 11. Wenn die Voraussetzungen für eine reibungsfreie Montage nicht gegeben sind, behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten dem Besteller in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit Rechnung zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei Die gegenständlichen Lieferbedingungen gelten sinngemäß auch für Montagen mit folgenden Ergänzungen:
17.1. Der Kunde hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftseine Kosten zu unterstützen.
9.2.2 Alle Angaben 17.2. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt Komptech von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgenMontagestelle verweigern.
17.3. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs Kunde ist auf eigene seine Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Kostenzur technischen Hilfeleistung verpflichtet, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügunginsbesondere zu:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte. Die Hilfskräfte haben die Weisungen des Montageleiters zu befolgen. Komptech übernimmt für die Hilfskräfte keine Haftung.
b) Vorbereitung aller Bereitstellung der erforderlichen Baumaßnahmen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (entsprechend den Empfehlungen z. B. Hebezeuge, Kompressoren) sowie der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe.
c) Bereitstellung von exaktenHeizung, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse.
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs des Montagepersonals.
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen Transport der Montageteile am Montageplatz, Schutz der Montagestelle und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur -materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art, Reinigen der Montagestelle;.
f) Bereitstellung einer geeigneten geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsräume und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;Arbeitsräume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitärer Einrichtung) und Erster Hilfe für das Montagepersonal.
g) Abladen vom LKW Bereitstellung der Materialien und Einbringen der Anlagenteile an Vornahme aller sonstigen Handlungen, die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen zur Einregulierung des zu montierenden Gegenstandes und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegebenzur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation17.4. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifizierttechnische Hilfeleistung des unden muss gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise LärmisolierungSoweit besondere Pläne oder Anleitungen seitens Komptech erforderlich sind, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleistendiese dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei 13.1. Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftrechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen13.2. Der Auftraggeber wird Besteller hat zum Schutz unseres Eigentums und unseres Montagepersonals auf der Errichtungsstelle die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützenerforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenEr hat vor allem verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume für unser Personal, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchunsere Materialien und Werkzeuge mit sanitären Einrichtungen, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche Beheizung und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen Erfordert der Schutz unseres Eigentums eine Bewachung rund um die Uhr, so hat diese der Besteller sicherzustellen. Die entsprechenden Kosten fallen dem Besteller zur Last. Der Besteller hat weiterhin unser Personal bzw. unsere Erfüllungsgehilfen über bestehende Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorschriften zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnetunterrichten.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten)13.3. Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen.
13.4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderlichen Reisen der Aufsteller oder unseres Montagepersonals zu tragen. Die weiteren Bestimmungen unter Xxxxxx „3. Lieferung“ bleiben unberührt.
13.5. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände. Liegt eine uns vorzuwerfende Pflichtverletzung vor, nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer Xxxx die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht oder eine einmalige Nachlieferung einer mangelfreien Sache vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Besteller anstatt der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder nach angemessener Fristsetzung Rückgängigmachung des mit uns abgeschlossenen Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz besteht nur unter den in Ziffer 12 Nr. 4 d) bezeichneten Voraussetzungen.
13.6. Wir haften nicht für die Arbeiten unserer Aufsteller oder Montagepersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage zusammenhängen und vom Besteller veranlasst wurden.
13.7. Der Zeitplan Besteller vergütet uns die bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Lieferung Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinierenFeiertagsarbeit, gemäß der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Anfallende Nebenkosten (z.B. Hotelkosten, Parkgebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
t) Bereitstellung 13.8. Die Entsorgung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln bei Wartungs- und Werkzeugen Iaut separat zugestellter ListeServicearbeiten anfallenden Abfällen obliegt dem Besteller, der hierfür auch die Kosten zu übernehmen hat.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei 11.1Zum vereinbarten Zeitpunkt der Montage werden alle sind die Einbaustellen bauseits gemäß den Plänen bereitzuhalten, und zwar gelotet, frei von HESS GROUP gelieferten allen Hindernissen und gegen Witterungseinflüsse geschützt; insbesondere sind auch die verbindlichen waagrisse bei den Schachtöffnungen für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hatTüren anzuzeichnen. Die 11.2Der Auftraggeber hat die Schacht Zugänge, wenn notwendig, mit provisorischen und die Umgebung der Anlage mit den für den Schutz von Personen und Gegenständen notwendigen Sicherheitsvo richtungen zu versehen. 11.3Der Auftraggeber hat ale Vorkehrungen gemäß ziff. 4.2. zu treffen, um ein ungehindertes fertigstellen der Anlage auf dem Montageplatz ohne Unterbrechung zu ermöglichen, die notwendige Benutzung der Baukräne und andere E-mail :xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx X-0000 Xxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx Fördergeräte mit genügender Nutzlast zur Erleichterung der Montage hat ohne Unterbrechungen ist kostenlos sicherzustelen. 11.4Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. sind für das umkleiden und den Aufenthalt des Montage Personals sowie für das Material und die nötigenfals geheizte räume auf Montage Dauer in der Nähe der Anlage kostenlos bereitzustelen. 11.5Wenn die Montage durch nichteinhalten der Verpflichtung des Auftraggebers unterbrochen werden muss, sind die dadurch entstehenden kosten Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. gesondert zu erfolgenvergüten, die Montage kann in den Wintermonaten nur in geschlossenen und angemessen beheizten Gebäuden sta tfinden (Dienstnehmerschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung). Der 11.6Das vom Auftraggeber wird für die HESS GROUP Mitarbeiter Montage zur Verfügung zu stelende, geeignete, deutschsprechende Personal (sofern im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützenVertrag vorgesehen) untersteht nur in fachlichen belangen und hinsichtlich der Arbeitseinstelung von Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U., die Eignung des Personals stellt Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.u. Im Falle fest. 11.7Der Auftraggeber hat zu dem von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenMeisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. anzugebenden Zeitpunkt die fertiggestellte, einschl. Reisekosten vollbelastbare Strom Zuleitung zwecks Durchführung von Probe- und Einstellfahrten zur Verfügung zu stellen, der gesamte Stromverbrauch geht zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Montage. 9.2.1 Bei 1. Umfasst der Vertrag die Montage der Ware oder ihres Teils, dann wird auf diesen Vertrag auch dieser Artikel der AGB angewandt.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Ort zu übergeben, an welchem die Montage durchgeführt wird (nachstehend auch nur „Baustelle“). Die Baustelle ist bei der Übergabe an den Verkäufer frei von Rechten und Verpflichtungen Dritter und zur Durchführung des Werks tauglich, d.h. zur Montage der Ware.
3. Im Fall eines ungerechtfertigten Eingriffs in die Baustelle oder einer anderen Verhinderung der Durchführung der Montage werden der Ware von seiten Dritter oder des Käufers verlängert sich angemessen die Erfüllungszeit und dem Verkäufer entsteht das Recht auf Ersatz aller durch diese Handlung entstandenen Schäden.
4. Der Käufer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein Betreten der Baustelle durch alle von HESS GROUP gelieferten und unbefugten Personen, insbesondere Kindern verhindert wird; im Falle der Verletzung dieser Pflicht haftet der Käufer für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert Gesundheitsschäden dieser Personen, für die Schäden an seinem Vermögen, Vermögen des Verkäufers und Dritter.
5. Den verbrauchten Strom, die Wasser- und Kanalgebühr sowie weitere abgenommene Medien bezahlt der Käufer.
6. Der Käufer ist verpflichtet, auf Aufforderung des Verkäufers ihm die notwendigen Informationen zu gewähren bzw. ihm die vom Verkäufer verlangten Unterlagen zu übergeben, die für eine ordnungsgemäße und vollständige Durchführung der Montage notwendig sind und die Koordinierung von Arbeiten bei der Montage sicherzustellen.
7. In dem Fall, dass die Instruktionen des Käufers zur Durchführung der Montage bzw. die vom Käufer zur Durchführung der Montage übernommenen Sachen ungeeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Montagearbeiten zu unterbrechen und nach der Belehrung des Käufers über die Unschicklichkeit seiner Instruktionen Ausgabedatum: 1. 7. 2022 3 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN oder der zur Durchführung der Montage übernommenen Sachen entweder gemäß der Instruktionen des Käufers die Montage fortzusetzen, wobei eine Bedingung dieses Vorgehens die schriftliche Bestätigung der Instruktionen des Käufers vom Käufer mit der Belehrung über mögliche Folgen ist, oder der Verkäufer ist berechtigt, gemäß eines anderen geeigneten Vorgehens vorzugehen oder andere, zur Durchführung der gewünschten Montage geeignete Sachen zu verwenden.
8. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne eine vorherige Vereinbarung mit dem Verkäufer ein nicht übergebenes Werk oder einen nicht übergebenen Teil des Werks zu nutzen. Die Vereinbarung über die Nutzung muss schriftlich und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftden zur Unterschrift dieses Vertrags oder seiner Änderungen berechtigten Personen unterzeichnet sein. Nutzt der Käufer die nicht übernommene Ware oder ermöglicht der Käufer die Nutzung der nicht übernommenen Ware nach der erfolgten Montage, dann geht man davon aus, dass das Werk ordentlich fertiggestellt und übergeben wurde.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen9. Im Falle von durch der Montage der Ware hat der Verkäufer den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenAnspruch auf Bezahlung des Preises nach der erfolgten Montage nach der Übergabe der Ware an den Käufer, einschlsofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Reisekosten Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware nach der erfolgten Montage nicht zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchübernehmen, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurdeund zwar auch in dem Fall, dass sie kleine Mängel und Arbeitsrückstände aufweist, welche die Nutzung der Ware nach der erfolgten Montage nicht verunmöglichen. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für sonstigen Teilen dieser AGB angeführten Vereinbarungen über die HESS GROUP Ausrüstungen Lieferung der Ware und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnetihre Übernahme werden ähnlich angewandt.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 (1) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
(2) Montage ist die Anbringung der bestellten Bauteile in einer zusammenhängenden Montageaktion im Rahmen des jeweiligen Vertrages.
(3) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.
(4) Der vereinbarte Montagepreis setzt ein erschwernisfreies Arbeiten voraus. Mehraufwendungen und /oder Zusatzleistungen, die uns durch Erschwernisse oder andere Umstände entstehen, die z. B. zum Zeitpunkt der Maßaufnahme nicht voraussehbar waren und /oder nicht von uns zu vertreten sind, werden gegen Nachweis zusätzlicher Rechnung gestellt. Solche Erschwernisse bzw. Umstände sind beispielsweiße beengte Platzverhält- nisse, nicht ausreichend tragfähige Konstruktionen (wie z. B. unter Verblendungen, die zum Zeitpunkt der Maßaufnahme nicht sichtbar waren) oder Zufahrtswege und /oder verursachte Fahrbahn- oder Flurschaden, bereits bestehende Gerüste usw. Für die Montage erforderliche Klein- und Verbrauchsmaterialien werden wei- terberechnet.
(5) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.
(6) Beginn und Durchführung der Montage setzt geeignete Witterungsverhältnisse voraus. Sollten uns – witterungsbedingt – zusätzliche Kosten entstehen, so werden alle von HESS GROUP gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftdiese gegen Nachweis dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9.2.2 (7) Rechtzeitig vor dem Montagebeginn müssen elektrische Zuleitungen bis zum vorgesehenen Werbe- anlagenstandort verlegt sein. Elektrozuleitungen von Neonhochspannungsleitungen sind ebenfalls bauseits bis zum Trafostandort getrennt zu verlegen und abzusichern. Alle Angaben zur Montagedauer Elektroanschlüsse müssen den einschlägigen EN/VDE-Vorschriften entsprechen.
(8) Von uns gelieferte Werbeelemente erfüllen keine bauphysikalischen Funktionen. Diese müssen bauseits sichergestellt werden. Eventuell nötige Anbindungen und Abdichtungen zum Baukörper sind lediglich Schätzwertebauseits von einem konzessionierten Fachbetrieb auszuführen. Sollte Dachabdichtungen sind bauseits vor Montagebeginn auszuführen.
(9) Unsere Monteure haben die Montagedauer als verbindlich vereinbart werdenPflicht sicherheitsbedenkliche Montagen insbesondere aufgrund von unzuläng- lich ausgeführten bauseitigen Arbeiten abzulehnen, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage auch wenn der Bauteile stattgefunden hatAuftraggeber oder dessen Bevollmächtigter darauf beharren sollte. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten Etwaige Mehrkosten einer zweiten Anfahrt oder Einrichtung der Baustelle gehen alle anfallenden Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Montage. 9.2.1 Bei 13.1. Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftrechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen13.2. Der Auftraggeber wird Besteller hat zum Schutz unseres Eigentums und unseres Montagepersonals auf der Errichtungsstelle die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützenerforderlichen Maßnahmen zu treffen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden KostenEr hat vor allem verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume für unser Personal, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchunsere Materialien und Werkzeuge mit sanitären Einrichtungen, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche Beheizung und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen Erfordert der Schutz unseres Eigentums eine Bewachung rund um die Uhr, so hat diese der Besteller sicherzustellen. Die entsprechenden Kosten fallen dem Benutzer zur Last. Der Besteller hat weiterhin unser Personal bzw. unsere Erfüllungsgehilfen über bestehende Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorschriften zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnetunterrichten.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten)13.3. Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen.
13.4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderlichen Reisen der Aufsteller oder unseres
13.5. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände. Liegt eine uns vorzuwerfende Pflichtverletzung vor, nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer Xxxx die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht oder eine einmalige Nachlieferung einer mangelfreien Sache vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Besteller anstatt der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder nach angemessener Fristsetzung Rückgängigmachung des mit uns abgeschlossenen Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz besteht nur unter den in Ziffer 12 Nr. 4 d) bezeichneten Voraussetzungen.
13.6. Wir haften nicht für die Arbeiten unserer Aufsteller oder Montagepersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage zusammenhängen vom Besteller veranlasst wurden.
13.7. Der Zeitplan Besteller vergütet uns die bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Lieferung Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinierenFeiertagsarbeit, gemäß der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Anfallende Nebenkosten (z.B. Hotelkosten, Parkgebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
t) Bereitstellung 13.8. Die Entsorgung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln bei Wartungs- und Werkzeugen Iaut separat zugestellter ListeServicearbeiten anfallenden Abfällen obliegen dem Besteller, der hierfür auch die Kosten zu übernehmen hat.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 9.2.1 Bei 1. Montagen werden vom Verkäufer nur durchgeführt, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. In diesem Fällen erfolgt die Berechnung aufgrund der Montage werden alle von HESS GROUP gelieferten vorher festgelegten Pauschalbeträge, ansonsten auf Grund der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden-, Kilometer- und Auslösungssätzen des Verkäufers, wobei auch die Stunden für An- und Abreise sowie die Kilometer für Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt werden.
3. Ist für die Montage ein Pauschalbetrag vereinbart und verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme wichtigen Bauteile montiert ohne Verschulden des Verkäufers, so gehen alle damit verbundenen Kosten für Wartezeiten, Reisen u. sonstige Aufwendungen des Montagepersonals zu Lasten des Kunden. Falls nach Abschluss der Montagearbeiten aus bauseitig zu vertretenden Gründen die Inbetriebnahme und von HESS GROUP auf ihre Betriebsbereitschaft geprüftÜbernahme der Anlage oder Anlagenteile nicht sofort erfolgen kann, muss der nachträgliche, zusätzliche Monteureinsatz vom Kunden zusätzlich bezahlt werden.
9.2.2 Alle 4. Der Kunde bescheinigt die Arbeitszeit / die Arbeitsleistung der Mitarbeiter des Verkäufers auf dem ihm vorgelegtem Formblatt nach beendeter Arbeit, bei längeren Montagen wöchentlich. Dabei sind Unstimmigkeiten zu vermerken. Weg- und Wartestunden gelten als Arbeitsstunden. Das Fehlen einer Unterschrift schließt die Berechnung der Leistungen nach den Angaben des Montagepersonals nicht aus.
5. Die für die Montagearbeiten notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel wie Hebe-, Rüst- und Transportvorrichtungen, Bauwasser und Baustrom sind dem Montagepersonal des Verkäufers ohne Berechnung zur Montagedauer Verfügung zu stellen. Hilfskräfte sind lediglich Schätzwertenach den Weisungen der Monteure des Verkäufers einzusetzen. Sollte Bei besonderen Verhältnissen trägt – falls nicht schriftlich anders vereinbart – der Kunde die Montagedauer Kosten für den Einsatz von Kranwagen.
6. Für das Aufbewahren der Anlagenteile, des Materials / der Werkzeuge sind genügend große, trockene, beheiz- und verschließbare Räume zur Verfügung zu stellen. Die Gefahrenverantwortung für auf der Baustelle abhanden gekommene Teile trägt der Kunde.
7. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Verlassen der Baustelle durch die Monteure über den jeweiligen Stand der baulichen Gegebenheiten zu informieren. Schäden irgendwelcher Art, für die der Verkäufer verantwortlich gemacht werden soll, sind dem Verkäufer vor dem Verlassen der Baustelle seitens der Monteure anzuzeigen. Im Nachhinein geltend gemachte Schäden sind vom Verkäufer nicht zu vertreten.
8. Vom Verkäufer benannte Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Ertrags- und Verbrauchswerte sowie andere Angaben zum Liefergegenstand sind nur ungefähre Anhaltswerte, unabhängig von der Art oder dem Ort ihrer Wiedergabe. Nur solche Eigenschaften des Liefergegenstandes, die in einer schriftlichen Garantieerklärung des Verkäufers ausdrücklich zugesichert worden sind, gelten als verbindlich garantiert um Sinne von § 443 BGB.
9. Änderungen der Konstruktion oder Form des Liefergegenstandes und der Konzeptionierung der Abläufe im Liefergegenstand bleiben dem Verkäufer vorbehalten, wenn der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. 10.Andere Leistungen, wie z.B. die Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes gehören nur dann zum Auftragsumfang, wenn sie besonders vereinbart sind. Wenn solche Leistungen vom Verkäufer übernommen werden, gilt diese als eingehalten, falls bis verpflichtet sich der Kunde zu ihrem Ablauf die vollständige Montage umfassender Mitwirkung bei der Bauteile stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die HESS GROUP Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützenErbringung dieser Leistungen. Im Falle der Beauftragung des Verkäufers mit der Installation von Gerätschaften schafft der Käufer auf seine Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen, um eine zügige Montage durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten gehen alle anfallenden Verkäufer zu ermöglichen. 11.Auf Anforderung des Verkäufers hin gehören hierzu insbesondere die Bereitstellung von fachlich geeigneten deutschsprachigen Fach- und Hilfskräften, Geräten, Energie, Wasser sowie weiterer Arbeits-, und Betriebsmittel. Insbesondere hat er für eine angemessene Zufahrt zur Baustelle / zum Montageort und genügend Platz zur Erbringung der Leistungen zu sorgen, die notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und etwa erforderliche Genehmigungen oder Gutachten auf eigene Kosten einzuholen. 12.Für jedwede, aufgrund einer nicht hergerichteten Baustelle oder sich ergebenden Verzögerung und notwendigen Maßnahmen trägt der Kunde die Kosten, einschl. Reisekosten zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auchinsbesondere auch dann, wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurdeaufgrund der mangelhaften Herrichtung der Baustelle Geräte nicht eingebaut werden können, gelagert bzw. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5.
9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme:
9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme kann seitens HESS GROUP Checklisten zur Verfügung gestellt werdenzurückgeliefert werden müssen. 13.Der Verkäufer liefert grundsätzlich serienreife Schaltschränke, die vom Auftraggeber auszufüllen nach den bei ihm vorliegenden Netzgegebenheiten getestet sind. Erweist sich der Anschluss dieser Schaltschränke aufgrund von Unverträglichkeit mit dem Netz als nicht möglich und zurück zu senden sindhat der Kunde keine spezielle Spezifikation aufgegeben, hat der Kunde keinerlei diesbezügliche Ausgleichsansprüche, insbesondere keinen Nachlieferungsanspruch oder andere Ausgleichsansprüche.
9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht zum HESS GROUP Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen.
9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen bzw. bei Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und Risiko zur Verfügung:
a) Erstellung aller statischen Berechnungen;
b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen (entsprechend den Empfehlungen der zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen);
c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von XXXX GROUP bis Montagebeginn;
d) Demontage evtl. vorhandener Anlagenkomponenten;
e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße zum Abladen und Transportieren von Maschinen und Bauteilen zur Montagestelle;
f) Bereitstellung einer geeigneten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie Schutz der Bauteile gegen Witterungseinflüsse;
g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan;
h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- bzw. Arbeitsbühnen - Genauer Umfang und Zeitraum wird von HESS GROUP angegeben.
i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, falls erforderlich;
j) Transport der HESS GROUP Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
k) Montage der Anlage in einer wind- und regengeschützte Halle. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten.
l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die HESS GROUP Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* Mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC bzw. Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück.
m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der HESS GROUP Mitarbeiter oder einer Fläche zum Aufstellen des 20' Werkzeugcontainers mit Stromanschluss.
n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitäre Einrichtungen für die HESS GROUP Mitarbeiter.
o) Bereitstellung von Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von HESS GROUP spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der HESS GROUP Mitarbeiter Folge leisten. XXXX GROUP übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich HESS GROUP vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten.
p) Erstellung der Sicherheitseinrichtungen für den Personenschutz gem. den örtlichen Bestimmungen, wenn nicht separat angeboten. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen.
q) Unterweisung der HESS GROUP Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheitsvorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften.
r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen bzw. gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Der Lieferumfang für die HESS GROUP Ausrüstungen und Leistungen beginnt in dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Stromwandler, Stromverteiler und Anschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, wird dies separat berechnet.
s) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, die nicht im Lieferumfang von HESS GROUP enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vor Beginn der Montagearbeiten genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für Lieferung und Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit HESS GROUP zu koordinieren.
t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen Iaut separat zugestellter Liste.
u) Bereitstellung eines Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein deutsch oder englisch sprechendes Personal vorhanden ist.
v) Beleuchtung der kompletten Anlage.
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