Common use of Montage Clause in Contracts

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw1. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Umfasst der Vertrag die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte VorinstallationenWare oder ihres Teils, dann wird auf diesen Vertrag auch dieser Artikel der AGB angewandt. b. Eine 2. Der Käufer ist verpflichtet, den Ort zu übergeben, an welchem die Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit durchgeführt wird (nachstehend auch nur „Baustelle“). Die Baustelle ist bei der Übergabe an den Verkäufer frei von Rechten und Verpflichtungen Dritter und zur Durchführung des Werks tauglich, d.h. zur Montage der Ware. 3. Im Fall eines ungerechtfertigten Eingriffs in die Baustelle oder einer anderen Verhinderung der Durchführung der Montage der Ware von seiten Dritter oder des Käufers verlängert sich angemessen die Erfüllungszeit und dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestelltVerkäufer entsteht das Recht auf Ersatz aller durch diese Handlung entstandenen Schäden. 4. Der Käufer ist verpflichtet, oder sind sicherzustellen, dass ein Betreten der Baustelle durch alle unbefugten Personen, insbesondere Kindern verhindert wird; im Gesamtpreis enthaltenFalle der Verletzung dieser Pflicht haftet der Käufer für die Gesundheitsschäden dieser Personen, für die Schäden an seinem Vermögen, Vermögen des Verkäufers und Dritter. c. Soweit sich Möbi zur Montage 5. Den verbrauchten Strom, die Wasser- und Kanalgebühr sowie weitere abgenommene Medien bezahlt der Käufer. 6. Der Käufer ist verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungenauf Aufforderung des Verkäufers ihm die notwendigen Informationen zu gewähren bzw. ihm die vom Verkäufer verlangten Unterlagen zu übergeben, die für eine ordnungsgemäße und vollständige Durchführung der Montage notwendig sind und die Koordinierung von Arbeiten bei der Montage sicherzustellen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein7. Der Kunde trägt die VerantwortungIn dem Fall, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. Instruktionen des Käufers zur Durchführung der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren Montage bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etcvom Käufer zur Durchführung der Montage übernommenen Sachen ungeeignet sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Montagearbeiten zu unterbrechen und nach der Belehrung des Käufers über die Unschicklichkeit seiner Instruktionen Ausgabedatum: 1. 7. 2022 3 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN oder der zur Verfügung stellenDurchführung der Montage übernommenen Sachen entweder gemäß der Instruktionen des Käufers die Montage fortzusetzen, wobei eine Bedingung dieses Vorgehens die schriftliche Bestätigung der Instruktionen des Käufers vom Käufer mit der Belehrung über mögliche Folgen ist, oder der Verkäufer ist berechtigt, gemäß eines anderen geeigneten Vorgehens vorzugehen oder andere, zur Durchführung der gewünschten Montage geeignete Sachen zu verwenden. e. 8. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne eine vorherige Vereinbarung mit dem Verkäufer ein nicht übergebenes Werk oder einen nicht übergebenen Teil des Werks zu nutzen. Die Vereinbarung über die Nutzung muss schriftlich und von den zur Unterschrift dieses Vertrags oder seiner Änderungen berechtigten Personen unterzeichnet sein. Nutzt der Käufer die nicht übernommene Ware oder ermöglicht der Käufer die Nutzung der nicht übernommenen Ware nach der erfolgten Montage, dann geht man davon aus, dass das Werk ordentlich fertiggestellt und übergeben wurde. 9. Im Falle einer vereinbarten der Montage der Ware hat der Kunde unmittelbar Verkäufer den Anspruch auf Bezahlung des Preises nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmender erfolgten Montage nach der Übergabe der Ware an den Käufer, sofern sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Nachträgliche Beanstandungen werden Der Käufer ist nicht mehr anerkannt, es sei dennberechtigt, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für Ware nach der erfolgten Montage nicht zu übernehmen, und zwar auch in dem Fall, dass sie kleine Mängel und Arbeitsrückstände aufweist, welche die Nutzung der Ware nach der erfolgten Montage nicht verunmöglichen. Die in den Kunden nicht erkennbarsonstigen Teilen dieser AGB angeführten Vereinbarungen über die Lieferung der Ware und ihre Übernahme werden ähnlich angewandt. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart13.1. Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd-, beinhalten Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 13.2. Der Besteller hat zum Schutz unseres Eigentums und unseres Montagepersonals auf der Errichtungsstelle die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat vor allem verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume für unser Personal, unsere Materialien und Werkzeuge mit sanitären Einrichtungen, Beheizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Erfordert der Schutz unseres Eigentums eine Bewachung rund um die Uhr, so hat diese der Besteller sicherzustellen. Die entsprechenden Kosten fallen dem Besteller zur Last. Der Besteller hat weiterhin unser Personal bzw. unsere Erfüllungsgehilfen über bestehende Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. 13.3. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen. 13.4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderlichen Reisen der Aufsteller oder unseres Montagepersonals zu tragen. Die weiteren Bestimmungen unter ▇▇▇▇▇▇ „3. Lieferung“ bleiben unberührt. 13.5. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände. Liegt eine uns vorzuwerfende Pflichtverletzung vor, nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer ▇▇▇▇ die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung bzweiner mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht oder eine einmalige Nachlieferung einer mangelfreien Sache vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Besteller anstatt der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder nach angemessener Fristsetzung Rückgängigmachung des mit uns abgeschlossenen Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz besteht nur unter den in Ziffer 12 Nr. 4 d) bezeichneten Voraussetzungen. 13.6. Wir haften nicht für die Arbeiten unserer Aufsteller oder Montagepersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage keinerlei Elektro–zusammenhängen und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbelnvom Besteller veranlasst wurden. 13.7. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Besteller vergütet uns die Montage bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, gemäß der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationenjeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Anfallende Nebenkosten (z.B. Hotelkosten, Parkgebühren etc. b. Eine Montage sowie deren Kosten ) werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. 13.8. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich Entsorgung von bei Wartungs- und erlaubt sein. Der Kunde trägt Servicearbeiten anfallenden Abfällen obliegt dem Besteller, der hierfür auch die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen Kosten zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellenübernehmen hat. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern 1. Der Vertragspartner hat das Montagepersonal der R&R-Technik GmbH bei der Durchführung einer Montage auf seine Kosten zu unterstützen. 2. Der Vertragspartner hat die zum Schutz von Personen und Sachen an der Montagestelle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat den Montageleiter der R&R-Technik GmbH über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt die R&R-Technik GmbH von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertragspartner dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern. 3. Der Vertragspartner ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet insbesondere zur Erbringung folgender Leistungen: - Montage der bauseitig beizustellenden Komponenten, - Erstellung von Montageöffnungen und Wiedereindichtungen, - Blitzschutz- und Erdungseinrichtungen, - Hilfsstoffe, wie zum Beispiel Strom, Gas, Wasser und Schmiermittel, - Entsorgung von Rest- und Altmaterial sowie nicht ausdrücklich verwendbarer Schmierstoffe, - bauliche Arbeiten, wie zum Beispiel Fundamente, Bodenkanäle, Eindichtungen von Durchbrüchen sowie Isolierarbeiten - sämtliche Maurer-, Dachdecker-, Tischler-, Elektriker- und Klempnerarbeiten sowie die Gestellung von Gerüsten, Kran- und Hebefahrzeugen, Be- und Entladeeinrichtungen sowie der Baustellentransport, - Schall- und Wärmeschutzmaßnahmen, Funken- und Feuerlöschanlagen und - einrichtungen sowie automatische Absperrschieber, - Ausschluss von Brandgefahr bei erforderlichen Schweiß- und Schleifarbeiten durch entsprechende Vorbereitung der Arbeitsräume sowie die Unterhaltung einer ständigen Brandwache während der Schweiß- und Schleifarbeiten sowie 24 Stunden nach Abschluss der Schweiß- und Schleifarbeiten, - Zusatzeinrichtungen, welche sich aus den Bestimmungen der Störfallverordnung ergeben, - Entionisierungseinrichtungen gegen statische Aufladungen, Schallpegel- und Emmissionsmessungen, - Bereitstellung notwendiger Trockner und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung und Sicherung von Bauteilen und Werkzeugen 4. Die technische Hilfeleistung des Vertragspartners muss gewährleisten, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerungen bis zur Abnahme durch den Vertragspartner durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen des Vertragspartners für die Montage erforderlich sind, stellt dieser sie der R&R-Technik GmbH rechtzeitig zur Verfügung. 5. Kommt der Vertragspartner seinen Pflichten nicht nach, so ist die R&R-Technik GmbH berechtigt, die dem Vertragspartner obliegenden Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorzunehmen. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der R&R-Technik GmbH unberührt. 6. Wird eine Montagefrist verbindlich vereinbart, beinhalten wofür die Lieferung bzwschriftliche Bestätigung der R&R- Technik GmbH erforderlich ist, gilt diese als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Montage durch die R&R-Technik GmbH beendet ist und eine Mitteilung über den Abschluss der Montage an den Vertragspartner versandt wurde. 7. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ sich die Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeitendurch den Eintritt von Umständen, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzwvon der R&R-Technik GmbH nicht verschuldet sind, so hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu gewähren; dies gilt auch dann, soweit solche Umstände eintreten, nachdem die R&R- Technik GmbH in Verzug geraten ist. Montage von MöbelnDie durch die Verzögerung entstandenen Kosten trägt der Vertragspartner. 8. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage Vertragspartner ist zur Abnahme der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der R&R-Technik GmbH, so gilt die Abnahme nach deren MontagebedingungenAblauf einer Woche seit der Anzeige der Beendigung der Montage als erfolgt. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse 9. Mängel der Montage beseitigt die R&R-Technik GmbH auf ihre Kosten. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden muss mit Vertragspartners unerheblich ist oder auf einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt seinUmstand beruht, der dem Vertragspartner zuzurechnen ist. 10. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an Wird bei der Montage ein durch den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. Vertragspartner geliefertes Montageteil durch Verschulden der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werdenR&R-Technik GmbH beschädigt, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestelltist dieses auf ihre Kosten wieder instandzusetzen. 11. Bei „AllBeschädigung und Verlust von den von der R&R-Inklusive“ Paketen gelten Technik GmbH gestellten Vorrichtungen und Werkzeugen auf dem Transport zur Montagestelle oder auf der Montagestelle ist der Vertragspartner zum Ersatz des damit verbundenen Schadens verpflichtet, soweit die Anschlussarbeiten immer ab EckventilR&R-Technik GmbH kein Verschulden trifft. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen GegebenheitenSchäden, wie z.B. Verlauf von Wasser-welche auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellenbleiben außer Betracht. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Bestellers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Montage verpflichtetVerfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen die Installation der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und erlaubt seinSteuergeräten gem. Der Kunde trägt VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die Verantwortungaus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassenhaften wir nicht. Kosten, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich istdurch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnetdem Besteller auf Nachweis berechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Sales Contracts

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen.Die gegenständlichen Lieferbedingungen gelten sinngemäß auch für Montagen mit folgenden Ergänzungen: b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein17.1. Der Kunde trägt hat das Montagepersonal bei der Durchführung der Montage auf seine Kosten zu unterstützen. 17.2. Er hat die Verantwortungzum Schutz von Personen und Sachen am Montageplatz notwendigen speziellen Maßnahmen zu treffen. Er hat auch den Montageleiter über bestehende spezielle Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für das Montagepersonal von Bedeutung sind. Er benachrichtigt Komptech von Verstößen des Montagepersonals gegen solche Sicherheitsvorschriften. Bei schwerwiegenden Verstößen kann er dem Zuwiderhandelnden im Benehmen mit dem Montageleiter den Zutritt zur Montagestelle verweigern. 17.3. Der Kunde ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung verpflichtet, insbesondere zu: a) Bereitstellung der notwendigen geeigneten Hilfskräfte. Die Hilfskräfte haben die Weisungen des Montageleiters zu befolgen. Komptech übernimmt für die Hilfskräfte keine Haftung. b) Bereitstellung der erforderlichen Vorrichtungen und schweren Werkzeuge (z. B. Hebezeuge, Kompressoren) sowie der erforderlichen Bedarfsgegenstände und –stoffe. c) Bereitstellung von Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser, einschließlich der erforderlichen Anschlüsse. d) Bereitstellung notwendiger, trockener und verschließbarer Räume für die Aufbewahrung des Werkzeugs des Montagepersonals. e) Transport der Montageteile am Montageplatz, Schutz der Montagestelle und -materialien vor schädlichen Einflüssen jeglicher Art, Reinigen der Montagestelle. f) Bereitstellung geeigneter, diebessicherer Aufenthaltsräume und Arbeitsräume (mit Beheizung, Beleuchtung, Waschgelegenheit, sanitärer Einrichtung) und Erster Hilfe für das Montagepersonal. g) Bereitstellung der Materialien und Vornahme aller sonstigen Handlungen, die zur Einregulierung des zu montierenden Gegenstandes und zur Durchführung einer vertraglich vorgesehenen Erprobung notwendig sind. 17.4. Die technische Hilfeleistung des unden muss gewährleisten, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassenMontage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Kunden durchgeführt werden kann. Soweit besondere Pläne oder Anleitungen seitens Komptech erforderlich sind, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. rechtzeitig zur Verfügung stellengestellt. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbartFür die Montage gelten, beinhalten soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgendes: Sie stellen bzw. legen auf Ihre Kosten und Gefahr rechtzeitig vor: a) alle baulich erforderlichen Vorarbeiten, Abnahmen, Freigaben, privat - und öffentlich rechtliche Genehmigungen, b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen bauseitigen Hilfsmittel, z.B. Gerüste, Absicherungen, Hebezeuge für den Materialtransport, c) Energie an der Verwendungsstelle einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, Beleuchtung, d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Teile ausreichende verschließbare Räume, für unser Montagepersonal angemessene Arbeits- Aufenthalts- und Sozialräume. e) Sie gewährleisten, dass das Betriebsgelände und die baulichen Einrichtungen den staatlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- vorschriften entsprechen und andere an der Baustelle tätige Dritte diese Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften einhalten. f) Sie teilen uns vor Arbeitsbeginn von Ihren Anlagen oder von Arbeiten an Ihren Anlagen ausgehende besondere Gefährdungen, sowie die von Ihnen getroffenen Schutzmaßnahmen mit. g) Sie übernehmen die Pflichten aus der Baustellen-VO und die Koordinationspflicht nach BGV A1, insb. § 6. 13.5.1 Sie stellen vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Leitungen, insb. zu Strom-, Gas- und Wasserleitungen, sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung. 13.5.2 Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch von Ihnen zu vertretende Umstände, so tragen Sie die angemessenen und ortsüblichen Kosten für Wartezeiten und zusätzlich erforderliche An - und Abreisen. 13.5.3 Sie bescheinigen täglich den jeweiligen Montagefortschritt, sowie die Fertigstellung und Inbetriebnahme. 13.5.4 Eine Abnahme hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige unaufgefordert zu erfolgen. Bei fruchtlosem Fristablauf gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte VorinstallationenAnlage ohne Vorbehalt in Gebrauch genommen worden ist. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Montage. a. Sofern 9.2.1 Bei der Montage werden alle von SR SCHINDLER gelieferten und für die Inbetriebnahme wichtigen Bauteile, die zum Lieferumfang von SR SCHINDLER gehören, montiert und von SR SCHINDLER auf ihre Betriebsbereitschaft geprüft. 9.2.2 Alle Angaben zur Montagedauer sind lediglich Schätzwerte. Sollte die Montagedauer als verbindlich vereinbart werden, gilt diese als eingehalten, falls bis zu ihrem Ablauf die vollständige Montage der Bauteile des SR SCHINDLER Lieferumfangs stattgefunden hat. Die Montage hat ohne Unterbrechungen seitens des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen zu erfolgen. Der Auftraggeber wird die SR SCHINDLER Mitarbeiter im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf eigene Kosten unterstützen. Im Falle von durch den Auftraggeber verursachten Wartezeiten gehen alle anfallenden Kosten, einschließlich der Reisekosten der SR SCHINDLER Mitarbeiter zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch, wenn ein Pauschalpreis für die Montage und/oder Inbetriebnahme vereinbart wurde. Die Bedingungen dieses Artikels gelten auch für die Artikel 9.2 – 9.5. 9.2.3 Die Erfüllung der im Folgenden aufgelisteten Pflichten des Auftraggebers sind Voraussetzung für eine ordentliche und durchgängige Montage und Inbetriebnahme: 9.2.3.1 Vor Montagebeginn sowie vor Beginn der Inbetriebnahme können seitens SR SCHINDLER Checklisten zur Verfügung gestellt werden, die vom Auftraggeber auszufüllen und zurück zu senden sind. 9.2.3.2 Der Auftraggeber hat die Pflicht zur Baustellenkoordination bei Gewerken, die nicht ausdrücklich zum SR SCHINDLER Lieferumfang gehören, sowie zur Benennung eines Baustellenverantwortlichen. 9.2.3.3 Beim Eintreffen der Lieferungen beim Auftraggeber, spätestens jedoch bis zum Montagebeginn stellt der Auftraggeber Folgendes dauerhaft (einschließlich der Zeit der Montage, Inbetriebnahme, Schulung und Unterweisung sowie der Zeit bis zur endgültigen Abnahme) auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zur Verfügung: a) Erstellung aller notwendigen oder auch am Anlagenstandort vorgeschriebenen statischen Berechnungen, insbesondere für das Gebäude, Fundamente, Treppen, Leitern, Plattformen und Gerüste; die nicht den unmittelbaren Lieferumfang von SR SCHINDLER betreffen. b) Vorbereitung aller erforderlichen Baumaßnahmen, entsprechend den Empfehlungen der seitens SR SCHINDLER zur Verfügung gestellten finalen Zeichnungen; c) Bereitstellung von exakten, belastbaren und besenreinen Fundamenten nach dem finalen Fundamentplan von SR SCHINDLER; d) Demontage eventuell vorhandener Anlagen- komponenten; e) Vorhandensein einer befahrbaren Zugangsstraße (zulässige Verkehrslast gemäß SLW 60) zum Abladen und Transportieren von Material zur Montagestelle; f) Bereitstellung einer geeigneten umzäunten und geschützten Fläche zur Zwischenlagerung sowie zum Schutz des Materials vor Witterungseinflüssen; g) Abladen vom LKW und Einbringen der Anlagenteile an die vorgesehene Position nach Plan; h) Bereitstellung von Kranen und anderer Hebezeuge (mit Bediener) sowie Hebe- beziehungsweise Arbeitsbühnen. Der erforderliche Bedarf und Zeitraum wird von SR SCHINDLER vor Montagebeginn angegeben. i) Bereitstellung von Arbeitsbühnen, Gerüsten und Leitern, gemäß einer von SR SCHINDLER zur Verfügung gestellten Bedarfsliste; j) Transport der SR SCHINDLER Mitarbeiter vom/zum Flughafen sowie vor Ort zwischen Unterkunft und Baustelle (eventuell Leihwagen). Fahrzeit gilt als Arbeitszeit. k) Bereitstellung einer wind- und regengeschützten Halle zur Montage des SR SCHINDLER Lieferumfangs. Es ist eine Mindesttemperatur von +5°C in der Halle zu gewährleisten. l) Bereitstellung von Unterkünften (Mittelklassehotel oder Apartment) für die SR SCHINDLER Mitarbeiter gemäß folgender Spezifikation: Mindeststandard 3* mitteleuropäischen Standards, Einzelzimmer mit Dusche/WC beziehungsweise Bad/WC, inkl. täglicher Reinigung und Handtuchwechsel, Bettwäschewechsel wöchentlich, kontinentales Frühstück. m) Bereitstellung eines trockenen und abschließbaren Raumes zur Unterbringung der Werkzeuge der SR SCHINDLER Mitarbeiter oder Bereitstellung einer Fläche zum Aufstellen eines 20-Fuß-Werkzeug- containers mit Stromanschluss. n) Bereitstellung von einbruchsicheren Aufenthalts- und Arbeitsräumen mit Heizung und Beleuchtung sowie sanitären Einrichtungen für die SR SCHINDLER Mitarbeiter. o) Bereitstellung von ausreichend qualifiziertem Hilfspersonal für Transport und Montage in erforderlicher Anzahl und Qualifikation. Die genaue Anzahl wird von SR SCHINDLER spezifiziert. Die Hilfskräfte müssen den Anweisungen der SR SCHINDLER Mitarbeiter Folge leisten. SR ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ übernimmt keine Haftung/Verantwortung für die Hilfskräfte. Für den Einbau weiterer, nicht angegebener Komponenten, wie beispielsweise Lärmisolierung, werden zusätzliche Hilfskräfte benötigt. Bei unzureichender Qualifikation behält sich SR SCHINDLER vor, entsprechendes Personal kostenpflichtig bereit zu stellen, um einen reibungslosen Ablauf der Montage und Inbetriebnahme zu gewährleisten. p) Erstellung aller erforderlichen Sicherheits- einrichtungen für den Personenschutz gemäß den örtlichen Bestimmungen, soweit diese nicht zum Lieferumfang von SR SCHINDLER gehören. Aus Haftungsgründen kann die Inbetriebnahme nur bei vollständig installierten Sicherheitseinrichtungen erfolgen. q) Unterweisung der SR SCHINDLER Mitarbeiter hinsichtlich vorhandener lokaler Sicherheits- vorschriften sowie Mitteilung über eventuelle Missachtung dieser Sicherheitsvorschriften. r) Bereitstellung von Strom und Wasser gemäß den Angaben in den Stromlaufplänen beziehungsweise gemäß den Angaben in den Fundamentzeichnungen. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, beinhalten beginnt der Lieferumfang für die Lieferung bzwSR SCHINDLER Ausrüstungen und Leistungen bei dem in den Schaltschränken installierten Hauptschalter. Montage keinerlei Elektro–Stromwandler, Stromverteiler und SanitärinstallationstätigkeitenAnschlussleitungen in entsprechenden Abmessungen und mit entsprechender Absicherung sind vom Auftraggeber bereit zu stellen. Alle Stromleitungen zu den einzelnen Bauteilen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Sollte eine andere Kabellegung (d. h. Kabelpritschen) erforderlich sein, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationenwird dies separat berechnet. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellts) Bereitstellung aller Komponenten/Leistungen, oder sind die nicht im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtetLieferumfang von SR SCHINDLER enthalten sind (Produkte/Leistungen von Dritten). Technische Daten, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich Leistungen, Schnittstellen für Steuerung und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten andere Leistungen für Produkte von Dritten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzwdurch den Auftraggeber genau abgeklärt werden. Der Zeitplan für die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellenLieferung und die Montage von Produkten Dritter sowie für deren Leistungen ist mit SR SCHINDLER spätestens 15 Werktage vor Beginn der Montagearbeiten zu koordinieren. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat t) Bereitstellung von Schweißgeräten inkl. Sauerstoff sowie anderen Hilfsmitteln und Werkzeugen gemäß der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbarseitens SR SCHINDLER separat zugestellter Liste. f. Wenn u) Bereitstellung eines deutsch- oder englisch- sprachigen Übersetzers mit technischem Verständnis, falls kein Deutsch oder Englisch sprechendes Personal vorhanden ist. v) Erdung und Beleuchtung der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnetkompletten Anlage.

Appears in 1 contract

Sources: General Terms and Conditions

Montage. a. Sofern Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Kunden gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Kunden. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits nach Absprache mit uns und nach unseren Vorgaben zu stellen soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den jeweiligen Montagezweck geeignet sein und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Montage verpflichtetVerfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen die Installationen der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich Steckerkupplungen und erlaubt seinSteuergeräten gem. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassenVDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekanntzugeben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für ▇▇▇▇▇▇▇, die Möbelstücke bzwaus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei dennKosten, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich istdurch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnetdem Besteller auf Nachweis berechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Sales Contracts

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart1. Der Besteller von Montageleistung ist auf Anfrage verpflichtet sich bezüglich eines möglichen Montagebeginns zu äußern. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, beinhalten dass die Lieferung Bauarbeiten soweit vorgeschritten sind, dass die Montage unbehindert durchgeführt werden kann. Kosten, die durch fehlende Abstimmung mit anderen Gewerken entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. 2. Der Besteller hat für die Zugänglichkeit sowie Möglichkeiten des An- und Abtrans - portes von Material und Werkzeugen direkt an die Baustelle zu sorgen. Der Besteller muss für die Montage- und Servicefahrzeuge baustellennahe Parkflächen zur Ver- fügung stellen. 3. Verschließbarer Aufenthalts- bzw. Montage keinerlei Elektro–Lagerraum, Gerüste, Rüst- und SanitärinstallationstätigkeitenHebezeuge Hilfskräfte und Hilfsmittel zum Transport schwerer Gegenstände, sondern beschränken sich auf Beleuchtung, Betriebsstrom, Wasser und Heizmaterial, auch für die Lieferung probeweise Inbetriebsetzung und für die Ausführung der Isolierarbeiten, sind vom Besteller kostenlos zur Verfügung zu stellen bzw. Montage von Möbelnvorzuhalten. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf die Montage Kommt der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werdenBesteller dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestelltLeistungen auf seine Kosten von uns übernommen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Festlegung. 4. Der Besteller schließt für sein Bauvorhaben eine Versicherung für Schäden durch höhere Gewalt, Fahrlässigkeiten, Konstruktionsfehler, Materialfehler oder Feuer ab. Der Versicherungsschutz muss Diebstahl an bereits verbautem Material umfassen. Die Versicherungskosten sind standardmäßig nicht im Angebot enthalten und müssen explizit ausgewiesen werden. Kommt der Besteller seiner Versicherungspflicht nicht nach, so trägt der Besteller daraus resultierende Kosten. 5. Sicherheitsvorkehrungen (wie Brandschutz usw.) sind vom Besteller zu treffen. Haftungen für Montageschäden können von uns nur insoweit übernommen werden, als Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich zur Zeit auf maximal - für Sachschaden - 3 Mio. € - für Personenschaden - 3 Mio. € - Vermögensschäden - 3 Mio. €. 6. Auftragnehmer stellt lediglich die Anforderung an Bohrungen und Durchbrüchen fest. Der Auftraggeber prüft die Anforderungen, wobei die Prüfung im Besonderen Statik und Denkmalschutz umfassen muss. Der Auftraggeber gibt die Anforderung frei und stellt sicher, dass Bohrungen und Durchbrüche fachgerecht hergestellt werden. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- Bohrungen, Durchbrüchen oder Verlege sonstigen begleitende Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, übernehmen wir keine Gewährleistung für daraus mittelbar oder unmittelbar entstandene Schäden oder Folgeschäden (wie z.B. Verlauf durch Wasser, Staub, beschädigte Leitungen oder Verschmutzungen etc.) 7. Bei der Annahme eines Auftrages wird davon ausgegangen, dass eine ununterbrochene Montage, Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ während der betriebsüblichen Arbeits - zeit von Wasser-7:00-17:00 Uhr möglich ist. Werden vom Besteller Über- oder Sonntags- stunden verlangt, Gas- so kommen dafür die betreffenden Zuschläge extra in Anrechnung; auch dann, wenn die Montage im Kaufpreis enthalten oder Stromleitungen vor Beginn als Festpreis vereinbart ist. 8. Bei Auslandsmontagen rechnen wir mindestens mit den steuerlich zulässigen Reisekosten ab. 9. Der Potentialausgleich zum Erdpotential an allen Geräten, Rohrleitungen und Kanälen nach den gelten Normen ist bauseits zu erstellen. Der Nachweis dazu ist bauseits zu erbringen. Die Versorgung mit elektrischer Energie ist vom Besteller sicherzustellen. Fernwärme, Warmwasser, Kaltwasser oder anderen Voraussetzungen für den Betrieb der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung Anlage sind entsprechend der Konzeption bauseits bereit zu stellen. e. Im Falle einer vereinbarten 10. Die Anlage wird von uns probeweise in Betrieb gesetzt. Ergeben sich hierbei keine Beanstandungen, so gilt die Anlage als fertiggestellt und abgenommen, auch wenn der Besteller hier nicht mitgewirkt hat. Sofern möglich wird während der probeweisen Inbetriebsetzung das Bedienungspersonal des Bestellers von uns in der Bedienung der Anlage unterwiesen. 11. Wenn die Voraussetzungen für eine reibungsfreie Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkanntgegeben sind, es sei dennbehalten wir uns vor, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbaruns entstandenen Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart13.1. Der Besteller hat auf seine Kosten alle Erd-, beinhalten Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 13.2. Der Besteller hat zum Schutz unseres Eigentums und unseres Montagepersonals auf der Errichtungsstelle die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat vor allem verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume für unser Personal, unsere Materialien und Werkzeuge mit sanitären Einrichtungen, Beheizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Erfordert der Schutz unseres Eigentums eine Bewachung rund um die Uhr, so hat diese der Besteller sicherzustellen. Die entsprechenden Kosten fallen dem Benutzer zur Last. Der Besteller hat weiterhin unser Personal bzw. unsere Erfüllungsgehilfen über bestehende Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorschriften zu unterrichten. 13.3. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen. 13.4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderlichen Reisen der Aufsteller oder unseres 13.5. Wir haften nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung oder Montage der Liefergegenstände. Liegt eine uns vorzuwerfende Pflichtverletzung vor, nehmen wir bei fristgerechter Rüge nach unserer ▇▇▇▇ die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung bzweiner mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht oder eine einmalige Nachlieferung einer mangelfreien Sache vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden, so kann der Besteller anstatt der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder nach angemessener Fristsetzung Rückgängigmachung des mit uns abgeschlossenen Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz besteht nur unter den in Ziffer 12 Nr. 4 d) bezeichneten Voraussetzungen. 13.6. Wir haften nicht für die Arbeiten unserer Aufsteller oder Montagepersonals oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht unmittelbar mit der Lieferung und der Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbelnzusammenhängen vom Besteller veranlasst wurden. 13.7. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Besteller vergütet uns die Montage bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, gemäß der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationenjeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Anfallende Nebenkosten (z.B. Hotelkosten, Parkgebühren etc. b. Eine Montage sowie deren Kosten ) werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. 13.8. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich Entsorgung von bei Wartungs- und erlaubt sein. Der Kunde trägt Servicearbeiten anfallenden Abfällen obliegen dem Besteller, der hierfür auch die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen Kosten zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellenübernehmen hat. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Übernimmt ▇▇▇▇▇ die Montage des Liefergegenstandes oder deren Überwachung, so gilt für die Gewährleistung und Haftung von Linde das in Abschnitt 7 Geregelte entsprechend. Die Vorarbeiten für die Durchführung der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie Montage sind vom Kunden so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kunden durchgeführt werden kann; andernfalls ist Linde berechtigt, den Montagebeginn ohne Säumnisfolgen zu verlegen, wobei die bereits aufgelaufenen Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt seinverrechnet werden. Der Kunde trägt die Verantwortunghat dafür Sorge zu tragen, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassenangelieferten Teile, Gerüste und Anlagen vor Nässe, Staub und Schmutz und sonstiger widriger Einflüsse geschützt sind und sorgfältig gelagert werden. Linde übernimmt keine Haftung für auf der Baustelle eintretende Beschädigung am Werk bzw. am gelieferten Material zB durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasser, chemische Einflüsse und/oder Sachbeschädigung durch den Kunden oder Dritte. Der Kunde ist darüber hinaus auf seine Kosten und Gefahr zur rechtzeitigen technischen Hilfestellung sowie zu sämtlichen, zur Erfüllung des Vertrages notwendigen bauseitigen Leistungen, zB zur Bereitstellung der zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Hilfsmittel und Hilfseinrichtungen wie etwa Stapler, Kran, Hebezeuge, Rüstungen und sonstiges, über das normale Monteurshandwerkszeug hinaus erforderliche Werkzeug, sowie Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, verpflichtet. Für die unmittelbar mit der Montage einer Anlage zusammenhängenden Nebenarbeiten stellt der Kunde auf seine Kosten und Gefahr die notwendigen und geeigneten Hilfskräfte (zB Schlosser, Handlanger etc) zur Verfügung. Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc) des Kunden, so haftet Linde nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt. Eine Warnpflicht Lindes wird ausdrücklich ausgeschlossen. ▇▇▇▇▇ ist nicht verpflichtet, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen ihr übergebenen Unterlagen auf Verletzung von Schutzrechten Dritter zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestelltprüfen. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage allfälligen Verletzung solcher Rechte Dritter hat der Kunde unmittelbar Linde in jeder Weise schad- und klaglos zu halten. Der Kunde stimmt zu, dass ▇▇▇▇▇ die für ihn erzeugten Produkte zu Werbezwecken abbildet und – zB als Muster – anderweitig präsentiert; die Gestaltung der Präsentation sowie die Auswahl des Präsentationsmediums bleibt ▇▇▇▇▇▇ alleinigem Ermessen überlassen. Der Kunde ist nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur erfolgter Lieferung und/oder Montage – auch wenn es sich nur um eine Teilmontage/-lieferung handelt – verpflichtet, nach Meldung der Abnahmebereitschaft die gelieferten Waren Anlage unverzüglich abzunehmen und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkanntdas Abnahmeprotokoll – allenfalls unter genauer Angabe von Einwendungen – zu unterzeichnen, es sei denn, anderenfalls die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbargelieferte (Teil-)Anlage sofort als mangelfrei abgenommen gilt. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: General Terms and Conditions

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart1. Montagen werden vom Verkäufer nur durchgeführt, beinhalten wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 2. In diesem Fällen erfolgt die Lieferung bzwBerechnung aufgrund der vorher festgelegten Pauschalbeträge, ansonsten auf Grund der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden-, Kilometer- und Auslösungssätzen des Verkäufers, wobei auch die Stunden für An- und Abreise sowie die Kilometer für Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt werden. 3. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Ist für die Montage ein Pauschalbetrag vereinbart und verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so gehen alle damit verbundenen Kosten für Wartezeiten, Reisen u. sonstige Aufwendungen des Montagepersonals zu Lasten des Kunden. Falls nach Abschluss der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns Montagearbeiten aus bauseitig zu vertretenden Gründen die Inbetriebnahme und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte VorinstallationenÜbernahme der Anlage oder Anlagenteile nicht sofort erfolgen kann, muss der nachträgliche, zusätzliche Monteureinsatz vom Kunden zusätzlich bezahlt werden. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein4. Der Kunde bescheinigt die Arbeitszeit / die Arbeitsleistung der Mitarbeiter des Verkäufers auf dem ihm vorgelegtem Formblatt nach beendeter Arbeit, bei längeren Montagen wöchentlich. Dabei sind Unstimmigkeiten zu vermerken. Weg- und Wartestunden gelten als Arbeitsstunden. Das Fehlen einer Unterschrift schließt die Berechnung der Leistungen nach den Angaben des Montagepersonals nicht aus. 5. Die für die Montagearbeiten notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel wie Hebe-, Rüst- und Transportvorrichtungen, Bauwasser und Baustrom sind dem Montagepersonal des Verkäufers ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen. Hilfskräfte sind nach den Weisungen der Monteure des Verkäufers einzusetzen. Bei besonderen Verhältnissen trägt – falls nicht schriftlich anders vereinbart – der Kunde die VerantwortungKosten für den Einsatz von Kranwagen. 6. Für das Aufbewahren der Anlagenteile, dass es des Materials / der Werkzeuge sind genügend große, trockene, beheiz- und verschließbare Räume zur Verfügung zu stellen. Die Gefahrenverantwortung für auf der Baustelle abhanden gekommene Teile trägt der Kunde. 7. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Verlassen der Baustelle durch die örtlichen Monteure über den jeweiligen Stand der baulichen Gegebenheiten zulassenzu informieren. Schäden irgendwelcher Art, für die der Verkäufer verantwortlich gemacht werden soll, sind dem Verkäufer vor dem Verlassen der Baustelle seitens der Monteure anzuzeigen. Im Nachhinein geltend gemachte Schäden sind vom Verkäufer nicht zu vertreten. 8. Vom Verkäufer benannte Gewichts-, Maß-, Leistungs-, Ertrags- und Verbrauchswerte sowie andere Angaben zum Liefergegenstand sind nur ungefähre Anhaltswerte, unabhängig von der Art oder dem Ort ihrer Wiedergabe. Nur solche Eigenschaften des Liefergegenstandes, die Möbelstücke bzwin einer schriftlichen Garantieerklärung des Verkäufers ausdrücklich zugesichert worden sind, gelten als garantiert um Sinne von § 443 BGB. 9. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an Änderungen der Konstruktion oder Form des Liefergegenstandes und der Konzeptionierung der Abläufe im Liefergegenstand bleiben dem Verkäufer vorbehalten, wenn der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen für den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug Kunden zumutbar sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten10.Andere Leistungen, wie z.B. Verlauf von Wasser-die Montage, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes gehören nur dann zum Auftragsumfang, wenn sie besonders vereinbart sind. Wenn solche Leistungen vom Verkäufer übernommen werden, verpflichtet sich der Montagearbeiten informieren bzwKunde zu umfassender Mitwirkung bei der Erbringung dieser Leistungen. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle der Beauftragung des Verkäufers mit der Installation von Gerätschaften schafft der Käufer auf seine Kosten rechtzeitig alle Voraussetzungen, um eine zügige Montage durch den Verkäufer zu ermöglichen. 11.Auf Anforderung des Verkäufers hin gehören hierzu insbesondere die Bereitstellung von fachlich geeigneten deutschsprachigen Fach- und Hilfskräften, Geräten, Energie, Wasser sowie weiterer Arbeits-, und Betriebsmittel. Insbesondere hat er für eine angemessene Zufahrt zur Baustelle / zum Montageort und genügend Platz zur Erbringung der Leistungen zu sorgen, die notwendigen baulichen Voraussetzungen zu schaffen und etwa erforderliche Genehmigungen oder Gutachten auf eigene Kosten einzuholen. 12.Für jedwede, aufgrund einer vereinbarten Montage nicht hergerichteten Baustelle oder sich ergebenden Verzögerung und notwendigen Maßnahmen trägt der Kunde die Kosten. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn aufgrund der mangelhaften Herrichtung der Baustelle Geräte nicht eingebaut werden können, gelagert bzw. zurückgeliefert werden müssen. 13.Der Verkäufer liefert grundsätzlich serienreife Schaltschränke, die nach den bei ihm vorliegenden Netzgegebenheiten getestet sind. Erweist sich der Anschluss dieser Schaltschränke aufgrund von Unverträglichkeit mit dem Netz als nicht möglich und hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkanntkeine spezielle Spezifikation aufgegeben, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil hat der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hatkeinerlei diesbezügliche Ausgleichsansprüche, insbesondere keinen Nachlieferungsanspruch oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnetandere Ausgleichsansprüche.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, beinhalten die Lieferung bzw. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Ohne anders lautende Vereinbarung wird die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns nach Aufwand verrechnet, dazu gehört auch: a) Die Schaffung aller Hohlräume, Durchgänge und des EAussparungen, auch für die Aufzugsvorrichtungen und die Mauerkästen für Gurtenroller; die Löcher für die Rollladen-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau Walzenlager (bzw. das Vertragen Liefern und Einbetonieren genormter Ankerschienen); die Löcher in den Rollladenkästen für die Durchführung der Aufzüge; die Ausschnitte in den Verkleidungen für die Gurtenroller; b) die Rückhalter und Kolbenlöcher für Jalousieladen, Steindollenlöcher für Tore; c) alle Spitzarbeiten auf harte Steine, wie Beton, Granit. Marmor, Kalk- und Sandstein, Sichtbackstein, Eternit, Wandplatten usw.: Löcherbohren, Ge- windeschneiden, Schweissarbeiten auf Metall, sämtliche Zuputzarbeiten und Anstrichausbesserungen sowie alle elektrischen Anschlüsse. Bei Ausführung durch den Lieferanten erfolgt Verrechnung im Regielohn. d) Das Erstellen der Montagegerüstung nach SUVA-Vorschrift. Abzüge für Strom, Wasser, Baureinigung werden nur anerkannt, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart wurden. Kostenanteile für Reklametafeln bei Aufträgen unter CHF 50000.00 werden nicht möglich istanerkannt. Mehrkosten durch grossen Zeit- und Spesenaufwand des Monteurs wegen abgelegenen Baustellen, weil der Kunde unverschuldeten Arbeitsunterbrüchen und ähnlichen Gründen werden extra berechnet. Falls die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht Montage infolge verspäteter Bestellung oder anderer Gründe, ohne Verschulden des Lieferanten, erst im fertigen Neubau, bzw. bei zu weit fort- geschrittenen Bauarbeiten ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich istwerden kann und dadurch erschwert wird, werden die Ersatzlieferkosten separat Mehrkosten ebenfalls an den Besteller verrechnet. Abzüge für Beschädigung durch unsere Monteure werden nur anerkannt, wenn ein durch unseren Monteur unterzeichneter Rapport vorliegt. e) ev. notwendige Kranarbeiten f) Reinigungsarbeiten werden in Regie verrechnet. g) Der Montageplatz, z.B. Fenster, Türen, Balkone etc., muss bauseits geräumt und nötigenfalls abgedeckt werden. Schäden, die durch Nichteinhalten dieses Punktes entstehen, gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Montage. a. Sofern (1) Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können. (2) Montage ist die Anbringung der bestellten Bauteile in einer zusammenhängenden Montageaktion im Rahmen des jeweiligen Vertrages. (3) In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht ausdrücklich vereinbartenthalten, beinhalten die Lieferung dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers. (4) Der vereinbarte Montagepreis setzt ein erschwernisfreies Arbeiten voraus. Mehraufwendungen und /oder Zusatzleistungen, die uns durch Erschwernisse oder andere Umstände entstehen, die z. B. zum Zeitpunkt der Maßaufnahme nicht voraussehbar waren und /oder nicht von uns zu vertreten sind, werden gegen Nachweis zusätzlicher Rechnung gestellt. Solche Erschwernisse bzw. Montage keinerlei Elektro–Umstände sind beispielsweiße beengte Platzverhält- nisse, nicht ausreichend tragfähige Konstruktionen (wie z. B. unter Verblendungen, die zum Zeitpunkt der Maßaufnahme nicht sichtbar waren) oder Zufahrtswege und Sanitärinstallationstätigkeiten/oder verursachte Fahrbahn- oder Flurschaden, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzwbereits bestehende Gerüste usw. Montage von Möbeln. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Für die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns erforderliche Klein- und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte VorinstallationenVerbrauchsmaterialien werden wei- terberechnet. b. Eine (5) Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden. (6) Beginn und Durchführung der Montage sowie deren setzt geeignete Witterungsverhältnisse voraus. Sollten uns – witterungsbedingt – zusätzliche Kosten entstehen, so werden je nach Vereinbarung separat mit diese gegen Nachweis dem Vertragspartner vereinbart und Auftraggeber in Rechnung gestellt, oder sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt (7) Rechtzeitig vor dem Montagebeginn müssen elektrische Zuleitungen bis zum vorgesehenen Werbe- anlagenstandort verlegt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzwElektrozuleitungen von Neonhochspannungsleitungen sind ebenfalls bauseits bis zum Trafostandort getrennt zu verlegen und abzusichern. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an Alle Elektroanschlüsse müssen den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzweinschlägigen EN/VDE-Vorschriften entsprechen. (8) Von uns gelieferte Werbeelemente erfüllen keine bauphysikalischen Funktionen. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten Diese müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt bauseits sichergestellt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf Eventuell nötige Anbindungen und Abdichtungen zum Baukörper sind bauseits von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen einem konzessionierten Fachbetrieb auszuführen. Dachabdichtungen sind bauseits vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellenMontagebeginn auszuführen. e. Im Falle (9) Unsere Monteure haben die Pflicht sicherheitsbedenkliche Montagen insbesondere aufgrund von unzuläng- lich ausgeführten bauseitigen Arbeiten abzulehnen, auch wenn der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter darauf beharren sollte. Etwaige Mehrkosten einer vereinbarten Montage hat zweiten Anfahrt oder Einrichtung der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbarBaustelle gehen zu Lasten des Auftraggebers. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern nicht ausdrücklich vereinbartÜbernimmt der Lieferant auch die Montage oder die Montage- überwachung, beinhalten so finden darauf die Lieferung bzw«Allgemeine Montagebedin- gungen» des Verbandes SZFF Anwendung. Im Weiteren gelten folgende Grundsätze: – Die Arbeitszeiten der Monteure werden durch den Lieferanten festgelegt. Allfällige Überzeiten oder Nacht- und Sonntagsar- beiten werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich abgegolten und dem Besteller entsprechend in Rechnung ge- stellt. – Voraussetzung ist die Zufahrtsmöglichkeit zur Montagestelle sowie die Park- und Ablagemöglichkeit in unmittelbarer Nähe. – Am Ort der Montagestelle besteht eine geeignete Lagermöglich- keit für das angelieferte Material. – Bei längeren Montageeinsätzen sind abschliessbare Lagerräume für Material und Werkzeug bauseits kostenlos vom Besteller zur Verfügung zu stellen. – Der Besteller ist verpflichtet, den Meterriss oder das Bodenni- veau an einer, für die Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeitengeeignete, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Montage von MöbelnStelle anzubringen. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Besteller haftet für die Montage der Wasseranschlüsse ab Eckventil Richtigkeit dieser Referenzpunkte. – Bauseitige Vorleistungen zu Montagezwecken, insbesondere De- montage bestehender Anlagen sowie den Anschluss des Wasserhahns Entfernung von groben Ver- schmutzungen, Maurer-, Betonier- und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage Spitzarbeiten, Funda- mentsockelerstellung, Spengler-, Dachdecker- und Elektrikerarbeiten, Kernlochbohrungen sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestelltweitere Arbeiten, oder sind welche im Gesamtpreis Montageumfang nicht enthalten sind, müssen durch den Besteller vor Montagebeginn erbracht werden. – Abdichtungen (z. B. Silikonfugen) zwischen dem Montageobjekt und bauseitiger Konstruktion sind in den Montageleistungen nicht enthalten c. Soweit sich Möbi , soweit nicht von den Parteien anders verein- bart. – Der Besteller hat für eine ausreichende Stromversorgung, das Vorhandensein benötigter Hebeeinrichtungen, Gerüste und an- derer Hilfsmittel, welche für die Montagezwecke erforderlich sind, nach Massgabe des Lieferanten, kostenlos zur Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt seinVerfügung zu stellen. Der Kunde Besteller hat den Lieferanten über das Fehlen der be- nötigten Hilfsmittel vor Montagebeginn schriftlich zu orientie- ren. Hat der Lieferant die Bereitstellung der notwendigen Hilfs- mittel zu Montagezwecken bauseitig zu organisieren, trägt die Verantwortungder Besteller sämtliche daraus anfallenden Kosten, einschliesslich der Kosten, für eine dadurch ausgelöste Verlängerung der Mon- tagezeit des Lieferanten. – Die durch allfällige Wartezeiten entstandenen Kosten während der Montage, welche nicht ausschliesslich auf den Lieferanten zurückzuführen sind, werden nebst den zusätzlich entstandenen Reise- und Nebenkosten vom Besteller ohne Weiteres vergütet. – Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzwsämtliche vor Ort gel- tenden Sicherheitsvorschriften eingehalten und mitgeteilt wer- den. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw– Der nachträgliche Einbau von bauseits gelieferten Sicherheits- zylindern (Türen) wird nach Aufwand in Regie verrechnet. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so – Türkonstruktionen mit Türschliessern werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung bei Montage ein- gestellt. Nachträgliche Einstellungsarbeiten werden in Regie nach Aufwand verrechnet. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab EckventilTürkonstruktionen mit Bodensch- liessern (BTS) entfällt jegliche Garantie. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss – In der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellenMontageleistung des Lieferanten ist keine Baureinigung enthalten. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hat, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden die Ersatzlieferkosten separat verrechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montage. a. Sofern 1. Montage am Einsatzort der von uns gelieferten Ware erfolgt nur dann, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Dabei gelten die in der Auftragsbestätigung ersichtlichen Preise samt allfälligen Lohn- und Preiserhöhungen. Verzögert sich die Montagezeit aus nicht von uns zumindest grob fahrlässig zu vertretenden Umständen, sind wir berechtigt, sämtliche uns daraus erwachsenden Kosten (auch Stehzeiten) gegenüber dem Käufer zu verrechnen. Unsere für die Montage bzw. die Lieferung vertraglich zur Verfügung stehende Zeit verlängert sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, ohne dass dem Käufer daraus irgendwelche Ersatzansprüche, gleich welcher Art, entstünden. 2. Wir übernehmen bei Montagen von Fertigungen, die auf Grundlage von Daten des Käufers oder eines von ihm beauftragten Subunter- nehmers von uns hergestellt worden sind, keinerlei Funktionsgarantie für die Anlage oder allfällige Anlagenteile. Abweichend von den Bedingungen der ÖNORM B 2110 besteht für uns keine Prüfungspflicht für die Funktion, es sei denn, es ist eine solche ausdrücklich vereinbart. 3. Bei allfälligen Montagen im Ausland ist der Käufer verpflichtet, beinhalten die Lieferung bzwauf seine Kosten sämtliche erforderlichen öffentlich-rechtlichen Be- willigungen, insbesondere Arbeitsbewilligungen, beizubringen und alle sonstigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Mon- tage sicherzustellen. 4. Montage keinerlei Elektro–und Sanitärinstallationstätigkeiten, sondern beschränken sich auf die Lieferung bzw. Bei Montage von Möbelnnicht selbst erstellten Gegenständen oder Geräten bestehen gegen uns keinerlei Ansprüche oder Rechte für Mängel an diesen Gegenständen oder Schäden, die durch diese Gegenstände verursacht wurden. Für eine nicht ordnungsgemäße Montage haften wir nur, wenn uns krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vom Käufer nachgewiesen wird. Der kostenpflichtige All inclusive Service beschränkt sich auf Käufer garantiert, dass uns alle für die Montage zweckdienlichen Informationen (zB örtliche Gegebenheiten, Anschlussmöglich keiten, Materialbeschaffenheit, etc.) rechtzeitig vor der Wasseranschlüsse ab Eckventil sowie den Anschluss des Wasserhahns und des E-Herdes an fachmännisch ausgeführte Vorinstallationen. b. Eine Montage sowie deren Kosten werden je nach Vereinbarung separat mit dem Vertragspartner vereinbart und in Rechnung gestellt, oder zur Verfügung stehen. Wir sind im Gesamtpreis enthalten c. Soweit sich Möbi zur nicht verpflichtet uns vor Montage verpflichtet, erfolgt diese ausschließlich nach deren Montagebedingungen. d. Die Zufahrt zur Lieferadresse des Kunden muss mit einem 7,5 t LKW möglich und erlaubt sein. Der Kunde trägt die Verantwortung, dass es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, die Möbelstücke bzw. deren Einzelteile ohne größere technische Hilfsmittel an den Bestimmungsort vertragen zu können, das heißt, dass Hauseingangstüren, Stiegenhäuser bzw. der Wohnungseingangsbereich frei und groß genug sind. Sollte zur Lieferung ein Kran benötigt werden, so werden die Krankosten gesondert dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei „All-Inklusive“ Paketen gelten die Anschlussarbeiten immer ab Eckventil. Stemm- oder Verlege Arbeiten müssen vom Kunden vorab laut Installationsplan durchgeführt werden. Dazu muss der Kunde Möbi über die örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. Verlauf von Wasser-Anschlussmöglichkeiten, Gas- oder Stromleitungen vor Beginn der Montagearbeiten informieren bzw. die notwendigen Dokumente wie Pläne etc. zur Verfügung stellen. e. Im Falle einer vereinbarten Montage hat der Kunde unmittelbar nach Fertigstellung im Rahmen einer Begehung mit dem Tischler/ Monteur die gelieferten Waren und Leistungen abzunehmen. Nachträgliche Beanstandungen werden nicht mehr anerkannt, es sei denn, die Beanstandungen waren trotz ordnungsgemäßer Abnahme für den Kunden nicht erkennbar. f. Wenn der Einbau bzw. das Vertragen nicht möglich ist, weil der Kunde die angegebenen Vorbereitungsarbeiten nicht fachgerecht ausgeführt hatMaterialbeschaffenheit, oder diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich ist, werden sonstige für die Ersatzlieferkosten separat verrechnetMontage zweckdienliche Umstände zu informieren.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen