Common use of Montage Clause in Contracts

Montage. Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Bestellers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen die Installation der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnet.

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Montage. Montagekosten verstehen Der Unternehmer übernimmt die Montage von Einbauküchen und Möbeln sowie gegebenenfalls die Befestigung und Aufhängung an Massiv-Wänden, sowie an fachgerecht erstellten Trockenbau-Wänden. Gegenstand des jeweiligen Auftrages ist allein die Montage der am vereinbarten Montagetag vor Ort vorhan- denen Bauteile auf gleichem Geschoss die den entsprechenden Auftrag betreffen. Bauteile die ohne Verschulden des Unternehmers nicht am vereinbarten Montagetag vor Ort sind, aber im ursprünglichen Montageauftrag inbegriffen waren, entfallen ersatzlos aus dem Montageauftrag und verringern die vereinbarte Vergütung nicht. Unsererseits zugesichert wird der Fachgerechte, Passgenaue und Ordnungsgemäße Einbau der Möbel, Anschluss der Elektrogeräte an vorhandenen Steckdosen und Starkstromdosen und der Spüle ab Wandanschluß (Eckventil). Es ist Aufgabe des Kunden, die vom Unternehmer zu montieren- den Bauteile am vereinbarten Montagetermin einwandfrei, unbeschädigt und vollständig für die Montage bereitzustellen. Müssen Bauteile an einer Massiv- Wand befestigt oder aufgehängt werden, so ist der Kunde in zumutbaren Umfang verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten über Art und Verlauf von Versor- gungsleitungen, Tragfähigkeit der Wände sowie etwaige Besonderheiten zu vergewissern (z.B. durch Nachfrage bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung Dritten wie Hausverwaltung, Hausmeister etc.). Hierüber hat der Kunde den Unternehmer vor Beginn der Arbeit unaufgefordert zu informieren. Die Montage erfolgt am vereinbarten Montagetag zwischen 08.00 und 19.00 Uhr. Eventuell gegebene genaue Zeitzusagen innerhalb des Montagetages sind unverbindlich. Bauseitig zur Verfügung gestellt wird Strom, Wasser und Toilette. Ein Anschluss von Geräten, etc. an Versorgungsanschlüsse erfolgt ausschließlich an bauseitig vorhandene Anschlüsse, die in technisch einwandfreien Zustand, frei zugänglich und in der Nähe der betreffenden Geräte sind. Beim Wiederaufbau einer Küche oder Möbel sind wir berechtigt untüchtige Bauteile wie Siphon, Schrauben, Beschläge, Winkeleisen, flexible Schläuche und Stromkabel usw. durch neue Bauteile kostenpflichtig zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Auftrag später als bis zum 2. Werktag vor dem Montagetermin, so gilt die gesetzliche Regelung. Montageausfallkosten werden bei Ganzta- gesmontagen auf EURO 150,00 begrenzt. Der Unternehmer haftet dem Kunden für die durch die Montage entstehenden Schäden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ihn, seine Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Unternehmer nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (zum Beispiel für FensterKardinalpflichten), Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahmedie Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Xxxxxxx aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt vorstehende Haftungsbegrenzung nicht, der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen uswUnternehmer haftet für solche Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Bestellers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen die Installation der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnet.

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Samples: kuechen-kohlen.de

Montage. Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, Aufnahme der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller Kunden gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des BestellersKunden. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits nach Absprache mit uns und nach unseren Vorgaben zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den jeweiligen Montagezweck geeignet sein und den gesetzlichen Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen die Installation Installationen der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen Steckerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu geben bekanntzugeben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden Xxxxxxx, die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnet.

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Samples: www.eurosun-sonnenschutz.com

Montage. Montagekosten verstehen sich B.5.1 Übernimmt Linde die Montage der Ware oder deren Überwachung, so gilt für die Gewährleistung und Haftung von Linde das in Punkt B.4 bzw. Punkt A.11 und A.12 Geregelte entsprechend. Die Vorarbeiten für die Durchführung der Montage sind vom Kunden so rechtzeitig vorzunehmen, dass die Montage sofort nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und ohne Verzögerung durchgeführt werden kann; andernfalls kann Linde den Montagebeginn bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung Unternehmer-Kunden ohne Säumnisfolgen verlegen und aufgelaufene Kosten verrechnen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angelieferten Teile, Gerüste und Anlagen vor Nässe, Staub und Schmutz und sonstiger widriger Einflüsse geschützt sind und sorgfältig gelagert werden. Der Kunde ist auf seine Kosten und Gefahr zur rechtzeitigen technischen Hilfestellung sowie zu sämtlichen, zur Erfüllung des Vertrages notwendigen bauseitigen Leistungen, z.B. zur Bereitstellung von Stapler, Kran, Hebezeuge, Rüstungen und über das normale Monteurshandwerkszeug hinaus erforderliche Werkzeug sowie Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich aller Anschlüsse, verpflichtet. Für die unmittelbar mit der Montage zusammenhängenden Nebenarbeiten stellt der Kunde auf seine Kosten und Gefahr geeignete Hilfskräfte (zum Beispiel für Fensterz.B. Schlosser, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Bestellers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug Handlanger etc.) sind kostenlos zur Verfügung Verfügung. B.5.2 Linde übernimmt keine Haftung für von ihr nicht verschuldete auf der Baustelle eintretende Beschädigungen an der Ware bzw. am gelieferten Material z.B. durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Wasser, chemische Einflüsse, Sachbeschädigung durch den Kunden oder Dritte. B.5.3 Erfolgt eine Anfertigung aufgrund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle, etc.) des Kunden, so haftet Linde nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Kunden erfolgt. Eine Warnpflicht ist nach Maßgabe von Punkt A.12 ausgeschlossen. Xxxxx ist nicht verpflichtet, ihr übergebene Unterlagen auf Schutzrechte Dritter zu stellenprüfen. Bei Elektroanlagen müssen die Installation einer Verletzung solcher Rechte hat der Zuleitungen Kunde Linde nach Maßgabe von Punkt A.12 schad- und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt klaglos zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnethalten.

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Samples: www.linde-gas.at

Montage. Montagekosten verstehen sich 11.1Zum vereinbarten Zeitpunkt der Montage sind die Einbaustellen bauseits gemäß den Plänen bereitzuhalten, und zwar gelotet, frei von allen Hindernissen und gegen Witterungseinflüsse geschützt; insbesondere sind auch die verbindlichen waagrisse bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung den Schachtöffnungen für die Montage der Türen anzuzeichnen. 11.2Der Auftraggeber hat die Schacht Zugänge, wenn notwendig, mit provisorischen und die Umgebung der Anlage mit den für den Schutz von Personen und Gegenständen notwendigen Sicherheitsvo richtungen zu versehen. 11.3Der Auftraggeber hat ale Vorkehrungen gemäß ziff. 4.2. zu treffen, um ein ungehindertes fertigstellen der Anlage auf dem Montageplatz ohne Unterbrechung zu ermöglichen, die notwendige Benutzung der Baukräne und andere E-mail :xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx X-0000 Xxxxxxxxxxxxxx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx Fördergeräte mit genügender Nutzlast zur Erleichterung der Montage ist kostenlos sicherzustelen. 11.4Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. sind für das umkleiden und den Aufenthalt des Montage Personals sowie für das Material und die nötigenfals geheizte räume auf Montage Dauer in der Nähe der Anlage kostenlos bereitzustelen. 11.5Wenn die Montage durch nichteinhalten der Verpflichtung des Auftraggebers unterbrochen werden muss, sind die dadurch entstehenden kosten Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. gesondert zu vergüten, die Montage kann in den Wintermonaten nur in geschlossenen und angemessen beheizten Gebäuden sta tfinden (zum Beispiel Dienstnehmerschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung). 11.6Das vom Auftraggeber für Fensterdie Montage zur Verfügung zu stelende, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahmegeeignete, der Gesamtlast des Montagegegenstandes deutschsprechende Personal (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, Abhängungen, Abschottungen gehen zu Lasten des Bestellers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich sofern im Angebotspreis enthalten sindVertrag vorgesehen) untersteht nur in fachlichen belangen und hinsichtlich der Arbeitseinstelung von Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U., die Eignung des Personals stellt Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.u. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein fest. 11.7Der Auftraggeber hat zu dem von Meisteraufzüge Xxxxxxx Xxxxxxx e.U. anzugebenden Zeitpunkt die fertiggestellte, vollbelastbare Strom Zuleitung zwecks Durchführung von Probe- und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos Einstellfahrten zur Verfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen die Installation , der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt gesamte Stromverbrauch geht zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Kosten, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehen, werden dem Besteller auf Nachweis berechnetLasten des Auftraggebers.

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Montage. Soweit in dem vereinbarten Preis Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (enthalten sind, sind diese als üblicherweise anfallende Kosten zu verstehen. Stemmarbeiten im Beton oder sonstiger Art, Schweiß-, Schlosser- oder Elektroarbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrages und werden gesondert vergütet.. Jegliche Informationen zum Beispiel für Fenster, Wände) und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, Aufbau über die Beschaffenheit der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggfWände oder innenliegende Bauteilen sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitzuteilen. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnet. Erforderlicher Mehraufwand für Bohren, Stemmen, Gewinde schneiden, Stellung von Gerüsten, AbhängungenBaustromlieferungen und sonstige die Montagearbeit verteuernde Gegebenheiten können vom Auftragsnehmer gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt besonders für die Beschaffenheit eines Baukörpers (insbesondere Außenwände und Decken). Bei einer Besichtigung vor Ort geht der Auftragnehmer von einer üblichen, Abschottungen dem Bauwerk entsprechenden Ausführung dieser aus. Mehrkosten die aus örtlichen Begebenheiten resultieren, die erst nach Montagebeginn ersichtlich waren, sind von dem Auftraggeber zu tragen. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, dem Auftraggeber auf eine Mehrberechnung besonders hinzuweisen, besteht nicht. Für entstehende Schäden am Baukörper, die zur Ausführung der Arbeiten unvermeidbar sind, übernimmt der Auftragnehmer bzw. Montagebetrieb keine Haftung. Notwendige Verputzarbeiten gehen zu Lasten des BestellersAuftraggebers. Schutzprofile, Nischen, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind. Gerüste müssen für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften Können beim Eintreffen der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen Monteure die Installation der Zuleitungen und der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE Arbeiten durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. KostenUmstände, die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehender Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden dem Besteller auf Nachweis berechnetnicht ausgeführt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet alle hierdurch entstanden Kosten zu ersetzen. Soweit der Auftraggeber Gebäudeeigentümer ist, versichert er, dass er in seiner Verfügungsbefugnis nicht beschränkt ist. Auftraggeber, die nicht Gebäudeeigentümer sind, erklären, dass die mit Wissen und Zustimmung des Eigentümers den Vertrag abschließen und sich der Eigenhaftung als Vertreter und Erfüllungsgehilfe bewusst sind.

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Montage. Montagekosten verstehen sich bei bauseitiger fachgerechter Vorbereitung (zum Beispiel für FensterÜbernimmt der Lieferant auch die Montage oder die Montage- überwachung, Wände) so finden darauf die «Allgemeine Montagebedin- gungen» des Verbandes SZFF Anwendung. Im Weiteren gelten folgende Grundsätze: – Die Arbeitszeiten der Monteure werden durch den Lieferanten festgelegt. Allfällige Überzeiten oder Nacht- und bei bauseits vorhandenen Befestigungsvorrichtungen zur Aufnahme, der Gesamtlast des Montagegegenstandes (ggf. auch Dübel, geeignete Haltevorrichtungen usw.) bei horizontal stabilen Decken. Fehlt die unter vorstehender Ziffer dargelegte bauseitige Voraussetzung ganz oder teilweise Sonntagsar- beiten werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften zusätzlich abgegolten und wird hier wegen eine Mehrleistung unsererseits erforderlich, dann wird diese dem Besteller gesondert berechnetentsprechend in Rechnung ge- stellt. Erforderlicher Mehraufwand – Voraussetzung ist die Zufahrtsmöglichkeit zur Montagestelle sowie die Park- und Ablagemöglichkeit in unmittelbarer Nähe. – Am Ort der Montagestelle besteht eine geeignete Lagermöglich- keit für Bohrendas angelieferte Material. – Bei längeren Montageeinsätzen sind abschliessbare Lagerräume für Material und Werkzeug bauseits kostenlos vom Besteller zur Verfügung zu stellen. – Der Besteller ist verpflichtet, Stemmenden Meterriss oder das Bodenni- veau an einer, Gewinde schneidenfür die Montage geeignete, Stellung Stelle anzubringen. Der Besteller haftet für die Richtigkeit dieser Referenzpunkte. – Bauseitige Vorleistungen zu Montagezwecken, insbesondere De- montage bestehender Anlagen sowie Entfernung von Gerüstengroben Ver- schmutzungen, AbhängungenMaurer-, Abschottungen gehen zu Lasten des Bestellers. SchutzprofileBetonier- und Spitzarbeiten, NischenFunda- mentsockelerstellung, Verkofferungen sind bauseits zu stellen (Maße müssen unseren Anforderungen entsprechen) soweit sie nicht ausdrücklich Spengler-, Dachdecker- und Elektrikerarbeiten, Kernlochbohrungen sowie weitere Arbeiten, welche im Angebotspreis Montageumfang nicht enthalten sind, müssen durch den Besteller vor Montagebeginn erbracht werden. – Abdichtungen (z. B. Silikonfugen) zwischen dem Montageobjekt und bauseitiger Konstruktion sind in den Montageleistungen nicht enthalten, soweit nicht von den Parteien anders verein- bart. – Der Besteller hat für eine ausreichende Stromversorgung, das Vorhandensein benötigter Hebeeinrichtungen, Gerüste müssen und an- derer Hilfsmittel, welche für den Montagezweck geeignet sein und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entsprechen. Erforderliche Transportmittel (Aufzug etc.) sind die Montagezwecke erforderlich sind, nach Massgabe des Lieferanten, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Elektroanlagen müssen Der Besteller hat den Lieferanten über das Fehlen der be- nötigten Hilfsmittel vor Montagebeginn schriftlich zu orientie- ren. Hat der Lieferant die Installation Bereitstellung der Zuleitungen und notwendigen Hilfs- mittel zu Montagezwecken bauseitig zu organisieren, trägt der Einbau und Anschluss von Schaltern, Steckerkupplungen, Steuerkupplungen und Steuergeräten gem. VDE durch einen örtlich zugelassenen Elektroinstallateur erfolgen (Kosten bauseits). Verdeckte Installationen am Montageort sind rechtzeitig dem montierenden Personal bekannt zu geben (genaue Kennzeichnung unter Vorlage der Werkpläne sowie Bezeichnung an Ort und Stelle). Für Schäden die aus einer diesbezüglichen Unterlassung resultieren, haften wir nicht. Besteller sämtliche daraus anfallenden Kosten, die einschliesslich der Kosten, für eine dadurch ausgelöste Verlängerung der Mon- tagezeit des Lieferanten. – Die durch unsachgemäße Bauvorbereitung entstehenallfällige Wartezeiten entstandenen Kosten während der Montage, welche nicht ausschliesslich auf den Lieferanten zurückzuführen sind, werden dem nebst den zusätzlich entstandenen Reise- und Nebenkosten vom Besteller auf Nachweis berechnetohne Weiteres vergütet. – Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass sämtliche vor Ort gel- tenden Sicherheitsvorschriften eingehalten und mitgeteilt wer- den. – Der nachträgliche Einbau von bauseits gelieferten Sicherheits- zylindern (Türen) wird nach Aufwand in Regie verrechnet. – Türkonstruktionen mit Türschliessern werden bei Montage ein- gestellt. Nachträgliche Einstellungsarbeiten werden in Regie nach Aufwand verrechnet. Bei Türkonstruktionen mit Bodensch- liessern (BTS) entfällt jegliche Garantie. – In der Montageleistung des Lieferanten ist keine Baureinigung enthalten.

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Samples: www.stebler.ch