Montage. 1. Montage und Inbetriebsetzung gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werden, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändern. 2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Schreiner-, Glaser-, Maler- und Schmiedearbeiten, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden usw., Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektes. 3. Vor Beginn der Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden zu entrichten. 4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dann, wenn die Leitung in den Händen des Personals des Lieferers liegt. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Montage. 1. Montage Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Montagen zu unseren aktuellen Allgemeinen Wartungs-, Montage-, Kundendienst- und Inbetriebsetzung gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werden, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändernReparaturbedingungen.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle Erd-, Maurer-Fundament-, Zimmerer-Spengler-, Schreiner-Dachdecker-, Glaser-Stahlbau-, Maler- Bau- und Schmiedearbeitensonstigen branchenfremden Nebenarbeiten, sowie das Öffnen und Schließen von Durchbrüchen, Schlitzen, Kernbohrungen, Revisionseinrichtungen in Wänden, Decken und Schächten, Elektro-, Verkabelungs- und Regelungsleistungen, soweit sie nichtexplizit an uns beauftragt wurden, einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel.
c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung, Beleuchtung, Wasserhaltung, Winterbauverschluss und -heizung.
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauerner zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde.
e) Anschluss- und Erschließungsleistungen sowie koordinierte und freigegebene Planunterlagen als Ausführungsbasis.
f) Sachverständigengutachten, BödenGenehmigungen, Wänden usw.Abnahmen, ReinigungsarbeitenWartungs- und Betreiberleistungen, die Stellung Steuern und Abgaben. Sollten diese Leistungen vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir diese Leistungen auf Kosten des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des ObjektesAuftraggebers erbringen.
3. Vor Beginn der Montage muss Montagearbeiten hat der Aufstellungsort bereitgestellt seinAuftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu entrichtenstellen.
4. Der Kunde trägt Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die volle Verantwortung für Unfälledie Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaus so weit fortgeschritten sein, Unfallfolgen dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und Sachschädenohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
5. Verzögern sich die Aufstellung, die auf ungenügende Beschaffenheit des Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal uns oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dann, wenn die Leitung in den Händen des Personals des Lieferers liegt. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb unseren Erfüllungsgehilfen zu nehmenvertretende Umstände, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und schriftlich darauf aufmerksam zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu machentragen.
6. Der Auftraggeber hat uns oder unserem Erfüllungsgehilfen täglich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
7. Verlangen wir nach Fertigstellung die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen, auch wenn eine endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Leistung, gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase, in Gebrauch genommen worden ist.
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Sources: Wartungs , Montage , Kundendienst Und Reparaturbedingungen
Montage. 16.1 Für den Fall einer vereinbarten Montage ist der Kunde verpflichtet, die ordnungsgemäße Zufahrt bis unmittelbar zu den einzurichtenden Räumlichkeiten zu sorgen. Soweit Transportmittel wie Kräne und Lifte vorhanden sind, sind diese HOK im Vorfeld anzuzeigen und HOK, bzw. durch HOK beauftragten Subunternehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde haftet für die Aufbewahrung von gelieferten Gegenstände auf der Baustelle. Dies Umfasst insbesondere die diebstahlsichere und trockene Lagerung der Gegenstände auf der Baustelle.
6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann. Dies betrifft insbesondere das Monteure der HOK nicht durch andere Gewerke behindert werden dürfen. Weiterhin sind die einzurichtenden Räume im Montagebereich, falls nötig beheizt, gereinigt, ausreichend beleuchtet und Inbetriebsetzung mit Stromanschluss hergestellt sein. Die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben Teppichböden müssen durch den Kunden rutschfest gemacht und ausreichend abgedeckt werden, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändern.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Schreiner-, Glaser-, Maler- und Schmiedearbeiten, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden usw., Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektes.
3. Vor Beginn der Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ Verschmutzungen und Beschädigungen nicht eintreten können.
6.4 Sind im Zuge der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen Montage Verbindungen mit Objekten des Kunden oder Dritter (z.B. Befestigungen am Mauerwerk durch anbohren oder Einstemmen) vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet vor Beginn der Montagearbeiten mit InnenverputzArbeiten HOK auf gefahrenträchtige Stellen hinzuweisen, Fensterninsbesondere ist der genaue Verlauf von Strom, TürenGas, Decken Wasser und Treppen versehen seinsonstigen Leitungen, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden bekannt zu entrichtengeben.
4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die 6.5 Mehrkosten welche auf ungenügende Beschaffenheit Handlungen des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen Kunden zurückzuführen sind, dazu zählen auch wenn diese veranlasste Überstunden, Montageverzögerungen sowie nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Arbeiten, bzw. Arbeiten welche sich aus mangelhaftem Bestand oder Baustellenvorbereitung ergeben, werden zusätzlich gesondert verrechnet. Dies gilt auch für den Fall, dass HOK die Montage zu Pauschalsätzen übernommen hat bzw. die Montagearbeiten als Nachlass gewährt wurden.
6.6 Die Reinigung der Räumlichkeiten nach erfolgter Montage ist vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurdenKunden auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder Wenn im Zusammenhang mit der Montage erleidenAngebot nicht explizit vereinbart und ausgewiesen, selbst dann, wenn die Leitung dann sind in den Händen des Personals des Lieferers liegtvon HOK angebotenen Montageleistungen Montage und Anschluss von Elektrogeräten aller Art und Beleuchtungskörpern, sowie Wasser bzw. Sind irgendwelche Rücksichten Abwasseranschlüsse nicht enthalten. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind diese Arbeiten vom Kunden auf den Betrieb seine Kosten durch einen entsprechend befugten Unternehmer vornehmen zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machenlassen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 1. Für die Montage gelten folgende Bestimmungen:
6.1 Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) Alle Bau- und sonstigen branchenfremden Neben- arbeiten, einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge;
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung gehen erforderli- chen Bedarfsgegenstände und Stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen;
c) Energie an der Montagestelle, einschließlich der Anschlüsse und Beleuchtung;
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werk- zeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montage- personal angemessene Arbeits- und Aufenthalts- räume, einschließlich den Umständen angemesse- ner, sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Auftrag- geber zum Schutz des Besitzes von IED und des Montagepersonals auf der Baustelle jene Maßnah- men zu Lasten treffen, die er zum Schutz des Kundeneigenen Besit- zes bzw. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werdeneigenen Arbeiter ergreifen würde,
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, behält sich die infolge besonderer Umstände der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändernMontagestelle erforder- lich sind.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten 6.2 Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitung oder ähnlicher Anlagen so- wie Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Schreiner-, Glaser-, Maler- und Schmiedearbeiten, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden usw., Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen statischen Angaben unaufgefor- dert zur Verfügung zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektesstellen.
3. 6.3 Vor Beginn der Montage muss müssen die für die Aufnahme der Aufstellungsort bereitgestellt Arbeiten erforderlichen Beistellungen getätigt sein und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues soweit fortgeschritten sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen die Aufstellung und die Mon- tage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unter- brechung durchgeführt werden kann. Die Anfahrwege und der Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
6.4 Verzögern sich die Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von IED zu vertretende Umstände, hat der Auf- traggeber in angemessenem Umfang die Kosten für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Perso- nals von IED zu tragen. Kann IED aufgrund einer solchen Verzögerung anderen Verpflichtungen nicht bzw. nicht rechtzeitig nachkommen, hält der Montagearbeiten mit InnenverputzAuftraggeber IED schad- und klaglos.
6.5 Eine Abnahme findet nur statt, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig dies vertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Aus Verlangt IED in diesem Grunde ist das für Fall nach Fertigstellung die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung Abnahme der Anlage zurückzuerstattenLeistung, hat sie der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen vorzuneh- men. Geschieht dies nicht, gilt die Abnahme als erfolgt. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden zu entrichten.
4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dannAbnahme gilt ebenfalls erfolgt, wenn die Leitung Leistung - ggf. nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - in den Händen des Personals des Lieferers liegt. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machenGebrauch genommen ist.
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Montage. 1. Montage und Inbetriebsetzung gehen zu Lasten des Kunden. 24.1 Auf rechtzeitiges Verlangen stellt der Lieferertüchtige Unternehmer dem Besteller Monteure oder Inbetriebsetzer nach besonders zu vereinbarenden BedingungenMontagebedingungen zur Verfügung. Wenn gleichzeitig Der Besteller hat, auch wenn der Unternehmer die Montage pauschal übernommen hat, auf seine Kosten und unter seiner Haftung rechtzeitig zu stellen: Die erforderlichen qualifizierten Fach- und Hilfskräfte mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werdenden erforderlichen Werkzeugen und Ausrüstungen, behält sich der Lieferer vorHilfsmaterialien, diese nach den bestehenden Lohn- betriebstüchtige Hebezeuge, Schmier- und Arbeitsverhältnissen zu ändernPutzmaterial, Heizung, Beleuchtung, ausreichende Kommunikationsmittel, Internetanschluss und einen trockenen, verschliessbaren Raum zur Aufbewahrung von Werkzeugen.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche 24.2 Sämtliche Bauarbeiten wie Erd-, Maurer-Maurer-und Zimmermannsarbeiten, Zimmerer-ferner elektrische Einrichtungen, Schreiner-auch für den Anschluss von elektrischen Werkzeugen und Apparaturen für die Montage (Bohrmaschinen, Glaser-, Maler- und Schmiedearbeiten, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden Schweissapparate usw.), Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge das Verbringen der Monteure. Ferner fallen Maschinen an ihren Standort gehen stets zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft Bestellers. Er hat für Proben und Inbetriebsetzung des Objektes.
3. Vor Beginn der Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große grosse Öffnungen habenzu sorgen, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. .
24.3 Im Interesse einer möglichst reibungslosen raschen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche stellen wir dem Besteller nach unserem Ermessen mehr Material reichlicherzur Verfügung, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde Das überschüssige Material bleibt unser Eigentum und ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden zu entrichtenzurückzusenden.
424.4 Der Besteller hat unserem Personal die Arbeitsleistungen und die Beendigung der Montage auf den Montagescheinen zu bestätigen.
24.5 Der Besteller führt die bauseitigen und anderen Vorbereitungsarbeiten fachgerecht aus, und zwar gemäss den vom Unternehmer gegebenenfalls gelieferten Unterlagen. Er unternimmt alles Erforderliche, damit die Leistungen rechtzeitig begonnen und ohne Behinderung und Unterbrechung erbracht werden können.
24.6 Der Kunde Besteller trifft sämtliche Massnahmen zur Krankheits- und Unfallverhütung. Unterlässt der Besteller solche Massnahmen und ist die Sicherheit des Personals nicht gewährleistet, kann der Unternehmer jederzeit die Erbringung der Leistungen verweigern oder einstellen und die Rückkehr des Personals anordnen.
24.7 Der Besteller trägt die volle Verantwortung und Haftung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des Mängel der von ihm gestellten Anlagen und Arbeitsmittel wie Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen Hebezeuge, Gerüste usw. zurückzuführen sind, auch wenn diese vom von unserem Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt , ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisikenfür alle Schäden, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im in Zusammenhang mit der Montage verursachen oder erleiden, selbst wenn die Leitung der Arbeiten unserem Personal übertragen ist.
24.8 Der Besteller haftet für den Schaden, der durch sein Personal verursacht wird. Das gilt auch dann, wenn das Personal des Unternehmers die Leitung in den Händen Arbeiten leitet oder überwacht, es sei denn, der Schaden ist nachweislich durch grobfahrlässige Erteilung von Weisungen oder Überwachung des Personals des Lieferers liegt. Unternehmers verursacht worden.
24.9 Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb des Bestellers zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer er unser Personal ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
24.10 Für eventuelle Schäden an Hilfsmaterialien, Werkzeugen, Hebezeugen, Werkzeugmaschinen und dgl., die dem Besteller gehören und von unseren Monteuren benützt werden, lehnen wir jegliche Haftung ab.
24.11 Sofern die Montage auf unsere Rechnung geht, ist uns die Zeit zu vergüten, während der unsere Monteure durch Verschulden des Bestellers aufgehalten werden. Ebenfalls verrechnen wir die für nicht vorgesehene Arbeiten verwendete Zeit sowie alle Kosten für vom Besteller veranlasste Extrareisen von technischem oder Montagepersonal.
24.12 Für Montagen und Reparaturarbeiten, welche vom Besteller selbst ausgeführt oder unserem Monteur direkt übertragen werden, übernehmen wir keine Haftung
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Maschinen Und Anlagen
Montage. 1. Montage Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Montagen zu unseren aktuellen Allgemeinen Wartungs-, Montage-, Kundendienst- und Inbetriebsetzung gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werdenReparaturbedingungen, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu änderndie im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇.▇▇ abrufbar sind.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Der Auftraggeber hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitigzu stellen: -alle Erd-, Maurer-Fundament-, Zimmerer-Spengler-, Schreiner-Dachdecker-, Glaser-Stahlbau-, Maler- Bauund sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten, sowie das Öffnen und SchmiedearbeitenSchließen von Durchbrüchen, Schlitzen, Kernbohrungen, Revisionseinrichtungen in Wänden, Decken und Schächten, Elektro-, Verkabelungs- und Regelungsleistungen, soweit sie nicht explizit an uns beauftragt wurden, einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge. -die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel. -Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung, Beleuchtung, Wasserhaltung, -Winterbauverschluss und –heizung. -bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Besteller zum Schutz des Besitzes des Lieferers und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauerner zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. -Anschluss- und Erschließungsleistungen sowie koordinierte und freigegebene Planunterlagen als Ausführungsbasis. -Sachverständigengutachten, BödenGenehmigungen, Wänden usw.Abnahmen, ReinigungsarbeitenWartungs- und Betreiberleistungen, die Stellung Steuern und Abgaben. Sollten diese Leistungen vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden, können wir diese Leistungen auf Kosten des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des ObjektesAuftraggebers erbringen.
3. Vor Beginn der Montage muss Montagearbeiten hat der Aufstellungsort bereitgestellt seinAuftraggeber die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu entrichtenstellen.
4. Der Kunde trägt Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die volle Verantwortung für Unfälledie Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, Unfallfolgen dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und Sachschädenohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
5. Verzögern sich die Aufstellung, die auf ungenügende Beschaffenheit des Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal uns oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dann, wenn die Leitung in den Händen des Personals des Lieferers liegt. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb unseren Erfüllungsgehilfen zu nehmenvertretende Umstände, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich Auftraggeber in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und schriftlich darauf aufmerksam zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu machentragen.
6. Der Auftraggeber hat uns oder unserem Erfüllungsgehilfen täglich die
7. Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
8. Verlangen wir nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sieder Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen vorzunehmen, auch wenn eine endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung, gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase, in Gebrauch genommen worden ist. Weiser GmbH Brandschutz & Technik, AGB Seite 12 von 15 Weiser GmbH Brandschutz & Technik Fassung 11.06.2019
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Montage. 16.1 Für den Fall einer vereinbarten Montage ist der Kunde verpflichtet, die ordnungsgemäße Zufahrt bis unmittelbar zu den einzurichtenden Räumlichkeiten zu sorgen. Soweit Transportmittel wie Kräne und Lifte vorhanden sind, sind diese HOK im Vorfeld anzuzeigen und HOK, bzw. durch HOK beauftragten Subunternehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde haftet für die Aufbewahrung von gelieferten Gegenstände auf der Baustelle. Dies Umfasst insbesondere die diebstahlsichere und trockene Lagerung der Gegenstände auf der Baustelle.
6.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann. Dies betrifft insbesondere das Monteure der HOK nicht durch andere Gewerke behindert werden dürfen. Weiterhin sind die einzurichtenden Räume im Montagebereich, falls nötig beheizt, gereinigt, ausreichend beleuchtet und Inbetriebsetzung mit Stromanschluss zu Verfügung zu stellen. Die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben Teppichböden müssen durch den Kunden rutschfest gemacht und ausreichend abgedeckt werden, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändern.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Schreiner-, Glaser-, Maler- und Schmiedearbeiten, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden usw., Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektes.
3. Vor Beginn der Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ Verschmutzungen und Beschädigungen nicht eintreten können.
6.4 Sind im Zuge der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen Montage Verbindungen mit Objekten des Kunden oder Dritter (z.B. Befestigungen am Mauerwerk durch anbohren oder Einstemmen) vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet vor Beginn der Montagearbeiten mit InnenverputzArbeiten HOK auf gefahrenträchtige Stellen hinzuweisen, Fensterninsbesondere ist der genaue Verlauf von Strom, TürenGas, Decken Wasser und Treppen versehen seinsonstigen Leitungen, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden bekannt zu entrichtengeben.
4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die 6.5 Mehrkosten welche auf ungenügende Beschaffenheit Handlungen des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen Kunden zurückzuführen sind, dazu zählen auch wenn diese veranlasste Überstunden, Montageverzögerungen sowie nicht in der Auftragsbestätigung enthaltene Arbeiten, bzw. Arbeiten welche sich aus mangelhaftem Bestand oder Baustellenvorbereitung ergeben, werden zusätzlich gesondert verrechnet. Dies gilt auch für den Fall, dass HOK die Montage zu Pauschalsätzen übernommen hat bzw. die Montagearbeiten als Nachlass gewährt wurden.
6.6 Die Reinigung der Räumlichkeiten nach erfolgter Montage ist vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurdenKunden auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder Wenn im Zusammenhang mit der Montage erleidenAngebot nicht explizit vereinbart und ausgewiesen, selbst dann, wenn die Leitung dann sind in den Händen des Personals des Lieferers liegtvon HOK angebotenen Montageleistungen Montage und Anschluss von Elektrogeräten aller Art und Beleuchtungskörpern, sowie Wasser bzw. Sind irgendwelche Rücksichten Abwasseranschlüsse
u. Silikon/ Acryl Anschlüsse nicht enthalten. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind diese Arbeiten vom Kunden auf den Betrieb seine Kosten durch einen entsprechend befugten Unternehmer vornehmen zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machenlassen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. (1) Vor Montagebeginn ist unseren vor Ort tätigen Montageleitern ein verantwortlicher Baustellenleiter zu benennen. Montage Alle Zufahrtsflächen und Inbetriebsetzung gehen Zufahrtswege sowie Arbeitsflächen für die Montageleistungen müssen zugänglich sein. Ausreichende Lagerflächen zur Lagerung der zu Lasten des Kundenmontierenden Ware müssen in dafür geeigneter Weise vorhanden sein. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach Stromanschlüsse sind in ausreichender Zahl mit Absicherung von mindestens 16 Ampere für uns kostenfrei zur Verfügung zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werden, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändernstellen.
(2) Sofern wir die nachfolgenden Leistungen nicht gemäß unserem Auftrag entgeltlich erbringen, müssen durch unseren Vertragspartner erbracht werden. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-geeignete, Maurer-von uns freizugebende und ggf. mit uns abzustimmende Unterkonstruktion sowie baulicher Voraussetzungen für die Montage, Zimmerer-erforderliche statische Berechnungen sowie öffentlich-rechtliche Genehmigung für die Anbringung der von uns zu liefernden Ware, Schreiner-- behördliche Genehmigungen für den Arbeitseinsatz unserer Mitarbeiter an Wochenenden, Glaser-Feiertagen oder nachts, Maler- und Schmiedearbeitensofern die Arbeiten in diesen Zeiten durchgeführt werden sollen.
(3) Sollte der Einsatz unserer Mitarbeiter aus Gründen, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauernwir nicht zu vertreten haben, Bödennicht reibungslos gewährleistet sein, Wänden usw.sich also Wartezeiten ergeben, Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- so werden diese mit € 55,- pro Stunde pro Mitarbeiter zzgl. Mehrwertsteuer und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektesetwaiger Auslagen berechnet.
3. Vor Beginn der Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt (4) Sollten Vorleistungen des Vertragspartners oder von Dritten für Sonderarbeiten nicht zum Einsatzzeitpunkt unserer Mitarbeiter geleistet sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kannwerden diese Zusatzarbeiten, so diese durch den Vertragspartner uns gegenüber beauftragt werden, gesondert berechnet, soweit wir sie vorab erbringen müssen, um unsere vertragsgemäße Leistung selbst erbringen zu können. Die entsprechenden Leistungen werden im Stundenlohn mit € 55,- pro Stunde, pro Mitarbeiter, zzgl. Mehrwertsteuer und etwaig anfallender Auslagen berechnet.
(5) Mehrkosten aufgrund von Änderungen im Bauzeitenplan oder Mehrkosten, die durch die Verkürzung der uns ursprünglich für den Auftrag zur Verfügung stehenden Zeit entstehen, werden dem Vertragspartner berechnet. Soweit diese Mehrkosten 10 % der Gesamtkosten des Auftragswertes übersteigen, werden diese, so zeitlich möglich, dem Vertragspartner angezeigt.
(6) Soweit sich unsere Angebote für Montageleistungen auf einen Gesamtauftrag mit unterschiedlichen Montagegewerken beziehen, so sind diese Preise auch nur bei der Abnahme aller angebotenen Montagedienstleistungen verbindlich. Nimmt der Vertragspartner nur Teilleistungen bezüglich der Montage in Anspruch, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Zuschlag für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden verbleibenden Leistungen zu entrichtenverlangen.
4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dann, wenn die Leitung in den Händen des Personals des Lieferers liegt. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
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Montage. 16.1. Für den Fall der vereinbarten Montage ist der Kunde ver- pflichtet, für eine ordnungsgemäße Zufahrt bis unmittelbar zu den einzurichtenden Räumlichkeiten zu sorgen. Soweit Trans- portmittel wie Kräne und Inbetriebsetzung Lifte vorhanden sind, sind diese VOGLAUER bzw. von VOGLAUER beauftragten Subunter- nehmern kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.2. Der Kunde haftet für die Aufbewahrung der gelieferten Fahrnisse auf der Baustelle und umfasst dies insbesondere die
6.3. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Montage ohne Verzögerung durchgeführt werden kann; insbesondere dass die Monteure durch andere Handwerker nicht behindert werden. Weiters sind die einzurichtenden Räume im Monta- gebereich, falls nötig beheizt, gereinigt, genügend beleuchtet und mit Stromanschluss versehen, bereitzuhalten. Die Kosten für Strom- und Wasserverbrauch gehen zu Lasten des KundenKun- den. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben Teppichböden müssen vom Kunden rutschfest gemacht und ausreichend abgedeckt werden, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu änderndamit Verschmutzungen bzw. Beschädigungen nicht eintreten können.
26.4. Zu Lasten Sind im Zuge der Montage Verbindungen mit Objekten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-oder Dritter (z. B. Befestigung am Mauerwerk durch Anbohren oder Einstemmen) vorzunehmen, Maurer-ist der Kunde verpflichtet, Zimmerer-vor Inangriffnahme der Arbeiten VOGLAUER auf gefahrenträchtige Stellen hinzuweisen, Schreiner-ins- besondere ist der genaue Verlauf von Strom, Glaser-Gas, Maler- Wasser und Schmiedearbeitensonstigen Leitungssystemen bekannt zu geben.
6.5. VOGLAUER ist nicht verpflichtet, die Erstellung Eigenschaften der Wände oder Schließung von Öffnungen in MauernObjekte, Bödenan denen im Zuge der Montage Be- festigungen vorzunehmen sind, Wänden usw.zu untersuchen. Hingegen ist der Kunde verpflichtet, ReinigungsarbeitenVOGLAUER über Eigenschaften der Wände oder Objekte, die Stellung des erforderlichen Rüstzeugeseine einfache und problemlose Montage gefährden könnten, des Schmier-aufzuklären. Jeder Mehrauf- wand, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasserder durch nicht bekannte Eigenschaften der Wände oder Objekte entsteht, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen ist vom Kunden zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektestragen.
36.6. Vor Beginn Mehrkosten für vom Kunden veranlasste Überstunden und Montageverzögerungen sowie nicht in der Auftragsbe- stätigung enthaltene Arbeiten, bzw. Arbeiten, welche sich aus mangelhaftem Bestand ergeben, werden zusätzlich gesondert verrechnet. Dies gilt auch für den Fall, dass VOGLAUER die Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kannzu Pauschalsätzen übernommen hat bzw. die Mon- tagearbeiten als Nachlass gewährt wurden.
6.7. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn Reinigung der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden könnenRäumlichkeiten nach erfolgter Mon- tage ist vom Kunden auf eigene Kosten durchzuführen. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse Man- gels anderslautender vertraglicher Vereinbarungen sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden zu entrichten.
4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Unfälle, Unfallfolgen und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dann, wenn die Leitung in den Händen des Personals des Lieferers liegtvon VOGLAUER angebotenen Montageleistungen Montage und Anschluss von Elektrogeräten aller Art sowie Beleuch- tungskörpern nicht enthalten. Sind irgendwelche Rücksichten Soweit nichts anderes verein- bart wurde, sind diese Arbeiten vom Kunden auf seine Kosten durch einen entsprechend befugten Unternehmer vorneh- men zu lassen. Anfallendes Verpackungsmaterial ist vom Kun- den Betrieb auf seine Kosten zu nehmen, so hat der Kunde den Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam zu machenentsorgen.
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Montage. 1. Montagen werden von dem Lieferant nur durchgeführt, wenn sie durch einen eigenständigen Vertrag separat vereinbart wurden.
2. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung aufgrund der vorher festgelegten oder zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stunden-, Auslösungs- und Kilometersätze des Lieferanten, wobei auch die Stunden für An- und Abreise sowie die Kilometer für Hin- und Rückfahrt in Rechnung gestellt werden. Reisekosten, die durch die Benutzung anderer Verkehrsmittel als das Kraftfahrzeug entstehen, (z.B. Eisenbahn, Fähre, Taxi, Flugzeug, etc.), werden entsprechend dem Aufwand an den Kunden weiterberechnet.
3. Ist für die Montage ein Pauschalbetrag vereinbart und Inbetriebsetzung verzögert sich die Aufstellung oder Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferanten, so gehen alle damit verbundenen Kosten für Wartezeiten, Reisen und sonstige Aufwendungen des Montagepersonals zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt Falls nach Abschluss der Lieferertüchtige Monteure nach Montagearbeiten aus bauseitig zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werdenvertreten- den Gründen die Inbetriebnahme und Übernahme der Anlage nicht sofort erfolgen kann, behält sich der Lieferer vor, diese nach den bestehenden Lohn- und Arbeitsverhältnissen zu ändern.
2. Zu Lasten des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Schreiner-, Glaser-, Maler- und Schmiedearbeiten, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden usw., Reinigungsarbeiten, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des Objektes.
3. Vor Beginn der Montage muss der Aufstellungsort bereitgestellt seinnachträgliche, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen kann. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den zusätzliche Monteureinsatz vom Kunden zu entrichtenzusätzlich bezahlt werden.
4. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für UnfälleDie dem Lieferanten in Auftrag gegebenen Montagearbeiten umfassen Erd-, Unfallfolgen Stemm-, Maurer-, Dachdecker-, Anstreicher- und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurdenElektroarbeiten nicht.
5. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ bescheinigt die Arbeitszeit und Unfallrisikendie Arbeitsleistung des Montagepersonals auf dem ihm vorgelegten Formblatt nach beendeter Arbeit, bei längeren Montagen wöchent- lich. Unstimmigkeiten sind zu vermerken. Weg- und Wartestunden gelten als Arbeitsstun- den. Das Fehlen einer Unterschrift schließt die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter Berechnung unserer Leistungen nach den Angaben unseres Montagepersonals nicht aus.
6. Die für alle Montagearbeiten notwendigen und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleidengeeigneten Hilfskräfte und Hilfs-mittel wie Hebe-, selbst dann, wenn die Leitung in Rüst- und Transportvorrichtungen sind unserem Montagepersonal ohne Berechnung zur Verfügung zu stellen. Geeignete Hilfskräfte sind nach den Händen des Personals des Lieferers liegtWeisungen unseres Mon- teurs einzusetzen. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb zu nehmen, so hat Bei besonderen Verhältnissen trägt – falls nicht schriftlich anders vereinbart – der Kunde die Kosten für den Lieferer ausdrücklich Einsatz eines Kranwagens.
7. Für das Aufbewahren der Anlageteile, des Materials und schriftlich darauf aufmerksam der Werkzeuge sowie für den Aufenthalt unseres Montagepersonals sind genügend große, trockene und ver- schließbare Räume zur Verfügung zu machenstellen. Die Gefahr für auf der Baustelle abhanden gekommene Teile trägt der Kunde.
8. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Verlassen der Baustelle durch unsere Monteure über den jeweiligen Stand der baulichen Gegebenheiten zu informieren. Schäden irgendwelcher Art, für die wir verantwortlich gemacht werden sollen, sind uns vom Kunden anzuzeigen, bevor unsere Monteure die Baustelle verlassen haben. Im Nachhinein geltend gemachte Schäden sind von uns nicht zu vertreten.
9. Änderungen, soweit solche von Behörden oder vom Kunden verlangt werden, sind material- und aufwandmässig vom Kunden zu zahlen und werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.
10. Der Boden der entsprechenden Räumlichkeiten muss mit dem Montagegerüst befahrbar sein; ebenso muss die Anfahrbarkeit der Baustelle per PKW und Lieferfahrzeug – und gegebenenfalls auch per Hebezeug – gegeben sein. Sofern hier durch Abweichungen zusätzlich Kosten entstehen, werden diese gesondert an den Kunden berechnet.
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Montage. 1Für die Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
6.1 Der AG hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
a) alle branchenfremden Nebenarbeiten einschl. der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge.
b) die zur Montage und Inbetriebsetzung gehen zu Lasten des Kunden. Auf Verlangen stellt der Lieferertüchtige Monteure nach zu vereinbarenden Bedingungen. Wenn gleichzeitig mit dem Kostenvoranschlag Montagesätze angegeben werdenInbetriebnahme erforderlichen Bedarfsgegenstände und - stoffe, behält sich der Lieferer vorwie Gerüste, diese nach den bestehenden Lohn- Hebezeuge und Arbeitsverhältnissen zu ändernandere Vorrichtungen.
2c) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle.
d) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Apparaturen, Materialien, Werkzeuge usw. Zu Lasten genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschl. den Umständen angemessene sanitäre Anlagen; im Übrigen hat der AG zum Schutz des Kunden fallen sämtliche Bauarbeiten wie Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Schreiner-, Glaser-, Maler- Besitzes des AN und Schmiedearbeitendes Montagepersonals auf der Baustelle die Maß- nahme zu treffen, die Erstellung oder Schließung von Öffnungen in Mauern, Böden, Wänden uswer zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde., Reinigungsarbeiten
e) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die Stellung des erforderlichen Rüstzeuges, des Schmier-, Brenn- und Putzmaterials sowie die Sorge für Wasser, Heizung und Beleuchtung und einen abschließbaren Raum für die Werkzeuge infolge besonderer Umstände der Monteure. Ferner fallen zu Lasten des Kunden Materialien und Betriebskraft für Proben und Inbetriebsetzung des ObjektesMontagestelle erforderlich sind.
3. 6.2 Vor Beginn der Montagearbeiten hat der AG die nötigen Angaben über die Lage der verdeckt geführten Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben, sowie die erforderlichen An- und Freigabe für das entsprechende Projekt unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
6.3 Vor Beginn der Aufstellung oder Montage muss müssen sich die für die Aufnahme der Aufstellungsort bereitgestellt Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs- oder Montagestelle befinden und die Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, so dass ein ungehinderter ▇▇▇▇▇▇▇▇ der Montagearbeiten erfolgen die Aufstellung oder Montage vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Die für die Aufstellung bestimmten Lokalitäten Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen vor Beginn der Montagearbeiten mit Innenverputz, Fenstern, Türen, Decken und Treppen versehen geräumt sein, auch genügend große Öffnungen haben, damit die Maschinen wenn immer möglich unzerlegt an Ort und Stelle gebracht werden können. Im Interesse einer möglichst reibungslosen Montage bemisst der Lieferer das erforderliche Material reichlicher, als nach Plan unbedingt notwendig ist. Aus diesem Grunde ist das für die Montage vorstehender Lieferung nicht benötigte Material an den Lieferer nach Inbetriebsetzung der Anlage zurückzuerstatten. Die für die Montage notwendigen Vorschüsse sind auf Verlangen des Lieferers durch den Kunden zu entrichten.
4. Der Kunde trägt 6.4 Verzögern sich die volle Verantwortung für UnfälleAufstellung, Unfallfolgen und Sachschäden, die auf ungenügende Beschaffenheit des von ihm gestellten Rüst- und Hebezeugs sowie anderer Einrichtungen und Hilfsmateriellen zurückzuführen sind, auch wenn diese Montage oder Inbetriebnahme durch nicht vom Personal ohne Beanstandung verwendet wurden. Der Kunde übernimmt ferner volle Verantwortung von ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und Unfallrisiken, die sein Personal oder von ihm gestellte Hilfsarbeiter und Drittpersonen verursachen oder im Zusammenhang mit der Montage erleiden, selbst dann, wenn die Leitung in den Händen des Personals des Lieferers liegt. Sind irgendwelche Rücksichten auf den Betrieb AN zu nehmenvertretende Umstände, so hat der Kunde den AG in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Lieferers oder des Montagepersonals zu tragen.
6.5 Der AG hat dem Lieferer ausdrücklich und schriftlich darauf aufmerksam wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu machenbescheinigen.
6.6 Verlangt der AN nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der AG innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung – ggfl nach Abschluss einer vereinbarten Testphase – in Gebrauch genommen worden ist.
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