Montage. 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen. 2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen.
3. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und KäuferMontagepersonals.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 1. Hat der Verkäufer Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies diese dem Käufer vor der Montage Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht nur nach besonderer Vereinbarung befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers Lieferung, Aufstellung und Monate der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers , insbesondere gilt dies für die Ausführung von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer Sanitär- und KäuferElektroarbeiten.
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Montage. 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht nur befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen, wenn entsprechende Wünsche vom Käufer geäußert werden. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführtdurchgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käuferist Auftragnehmer der Verkäufer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken Gegenstände Be- denken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage unverzüg- lich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, befugt Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen vereinbarte Lieferung, Montage oder Aufstellung der Ware hinausge- hen.
3. Der Verkäufer haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare und Folgeschä- den nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und KäuferMontagepersonals.
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Montage. 1. Hat der Verkäufer Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies diese dem Käufer vor der Montage Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht nur nach besonderer Vereinbarung befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hin- ausgehen insbesondere gilt dies für die Ausführung von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer Sanitär- und KäuferElektroarbeiten.
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Montage. 1. Hat der Verkäufer Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Sollten unvoraussehbare Arbeiten geleistet werden müssen die vorher nicht feststellbar waren, oder die zusätzlich auf Wunsch des Käufers geleistet werden, verpflichtet sich der Käufer vor der Montage mitzuteilendie anfallenden Kosten zu übernehmen. Montagematerial das zusätzlich benötigt wird, wird dem Käufer separat in Rechnung gestellt.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 1. Hat der Verkäufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Käufer vor der Montage mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 1. Hat der Verkäufer Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies diese dem Käufer vor der Montage Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers Insbesondere nicht die Ausführung von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer Sanitär- und KäuferElektroarbeiten.
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