Montage. 5.1. Die Montage und der Zählertausch setzen voraus, dass unsere Monteure Zugang zu den Geräten erhalten. Voraus- setzung für die Montage von Wasser- und Wärmezählern sind bauseits vorgerüstete normgerechte Passstücke und funktionsfä- hige Absperrungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese gegebenen- falls vor der Montage anbringen bzw. instand setzen zu lassen. Müssen wir einen Montagetermin abbrechen, weil die Vorausset- zungen nicht erfüllt sind, behalten wir uns die Berechnung von aus diesen Gründen vergeblichen Anfahrten vor. Eingriffe in das Rohr- leitungsnetz sind vom Kunden bei geeigneten Fachhandwerkern zu beauftragen. Sie werden von uns weder selbst durchgeführt noch beauftragt. 5.2. Führt der Kunde die Montage selbst oder durch Dritte aus, wird unser technischer Kundendienst die Inbetriebnahme der Zähler kostenpflichtig nach den Stundensätzen der jeweils gülti- gen Preisliste durchführen, sofern der Kunde dazu einen Auftrag erteilt. Beauftragt der Kunde ein anderes Unternehmen mit der Inbetriebnahme übernehmen wir, für aus der Montage und Inbe- triebnahme folgende Mängel, keine Haftung. 5.3. Sollte im Zuge der Zählermontage aufgrund von drucklosen Leitungen eine Dichtigkeitsprüfung von Wasser- oder Wärmezäh- lern nicht möglich sein, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage durchgeführt wird. Dies kann durch den Kunden selbst oder nach Beauftragung auch durch uns ausgeführt werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 5.1a) Die Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausschließlich Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes.
b) Soweit vereinbart, erfolgt die Montage des Liefergegenstandes durch unsere Monteure. Wir sind nur dann zur Montage verpflichtet, wenn seitens des Bestellers die Verlegung der Anschlüsse für Dampf, Wasser, Ablauf und Strom nach unseren Montageplänen sichergestellt ist. Alle bei der Montage erforderlichen Maurer-, Stemm-, Verputz-, Schlosser-, Tischler- und Malerarbeiten gehören nicht zu unseren Leistungen. Die Montage Verbindung des Liefergegenstandes mit den bauseitigen, nach unseren Montageplänen bis in die unmittelbare Nähe des Liefergegenstandes verlegten Versorgungsleitungen darf nur durch konzessionierte Techniker erfolgen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für die Einhaltung der allgemeinen und der Zählertausch setzen voraus, dass unsere Monteure Zugang zu örtlichen Vorschriften bei den Geräten erhalten. Voraus- setzung für die Montage von Wasser- und Wärmezählern sind bauseits vorgerüstete normgerechte Passstücke und funktionsfä- hige Absperrungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese gegebenen- falls vor der Montage anbringen bzw. instand setzen zu lassen. Müssen bauseitigen Installationsarbeiten übernehmen wir einen Montagetermin abbrechen, weil die Vorausset- zungen nicht erfüllt sind, behalten wir uns die Berechnung von aus diesen Gründen vergeblichen Anfahrten vor. Eingriffe in das Rohr- leitungsnetz sind vom Kunden bei geeigneten Fachhandwerkern zu beauftragen. Sie werden von uns weder selbst durchgeführt noch beauftragt.
5.2. Führt der Kunde die Montage selbst oder durch Dritte aus, wird unser technischer Kundendienst die Inbetriebnahme der Zähler kostenpflichtig nach den Stundensätzen der jeweils gülti- gen Preisliste durchführen, sofern der Kunde dazu einen Auftrag erteilt. Beauftragt der Kunde ein anderes Unternehmen mit der Inbetriebnahme übernehmen wir, für aus der Montage und Inbe- triebnahme folgende Mängel, keine Haftung.
5.3c) Die ordnungsgemäße Verwahrung des Liefergegenstandes von der Lieferung bis zu seiner Aufstellung und Montage ist Angelegenheit des Bestellers. Sollte im Zuge der Zählermontage aufgrund von drucklosen Leitungen eine Dichtigkeitsprüfung von Wasser- Wir haften weder für Beschädigungen durch unberufene Personen, noch für Wasser-, Feuer- und Witterungsschäden oder Wärmezäh- lern nicht möglich sein, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage durchgeführt wird. Dies kann Schäden durch den Kunden selbst oder nach Beauftragung auch durch uns ausgeführt werdenhöhere Gewalt sowie Diebstahl.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 5.1. Die Montage Montagen und der Zählertausch setzen voraus, dass unsere Monteure Zugang zu den Geräten erhalten. Voraus- setzung Voraussetzung für die Montage von Wasser- und Wärmezählern sind bauseits vorgerüstete normgerechte Passstücke Passtücke und funktionsfä- hige funktionsfähige Absperrungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese gegebenen- falls gegebenenfalls vor der Montage anbringen bzw. instand setzen zu lassen. Müssen wir einen Montagetermin abbrechen, weil die Vorausset- zungen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, behalten wir uns die Berechnung von aus diesen Gründen vergeblichen Anfahrten Anfahren vor. Eingriffe in das Rohr- leitungsnetz Rohrleitungsnetz sind vom Kunden bei geeigneten Fachhandwerkern zu beauftragen. Sie werden von uns weder selbst durchgeführt noch beauftragt.
5.2. Führt der Kunde die Montage selbst oder durch Dritte aus, wird unser technischer Kundendienst werden wir die Inbetriebnahme der Zähler kostenpflichtig nach den Stundensätzen der jeweils gülti- gen gültigen Preisliste durchführen, sofern der Kunde dazu einen Auftrag erteilt. Beauftragt der Kunde ein anderes Unternehmen mit der Inbetriebnahme übernehmen wir, für aus der Montage und Inbe- triebnahme Inbetriebnahme folgende Mängel, keine Haftung.
5.3. Sollte Sollten im Zuge der Zählermontage aufgrund von drucklosen Leitungen eine Dichtigkeitsprüfung von Wasser- oder Wärmezäh- lern Wärmezähler nicht möglich sein, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage durchgeführt wird. Dies kann durch den Kunden selbst oder nach Beauftragung auch durch uns ausgeführt werden.
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Sources: General Terms and Conditions for Measurement Services, Smoke Detectors, and Devices
Montage. 5.1. Die 11.1 Leistet der Verkäufer im Rahmen des Vertrags die Montage und der Zählertausch setzen vorausoder die Aufsicht über die Montage, obliegt es dem Käufer, dafür zu sorgen, dass unsere Monteure Zugang zu das Gelände dem Verkäufer für den Geräten erhalten. Voraus- setzung Zeitraum dieser Montage vollauf zur Verfügung steht.
11.2 Im Falle einer Verzögerung oder Unterbrechung der Montage, welche außerhalb des Einflusses des Verkäufers liegt, trägt der Käufer die für den Verkäufer aus dieser Verzöge-rung oder Unterbrechung etwa entstehenden Kosten und die Fertigstellungsfrist für die Montage von Wasser- und Wärmezählern sind bauseits vorgerüstete normgerechte Passstücke und funktionsfä- hige Absperrungen. Mon-tage verlängert sich automatisch um einen gleich langen Zeitraum.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, diese gegebenen- falls Käufer hat die Waren an einem geeigneten Ort vor der Witterung geschützt aufzu-bewahren und, falls dieser Ort nicht das Gelände ist, obliegt es dem Käufer, die Waren zwecks Montage anbringen bzw. instand setzen zum Gelände zu lassen. Müssen wir einen Montagetermin abbrechenbringen.
11.4 Für die Montage erforderliche Betriebsmittel und stoffe wie Elektrizität, weil die Vorausset- zungen nicht erfüllt sindDampf, behalten wir uns die Berechnung von aus diesen Gründen vergeblichen Anfahrten vor. Eingriffe in das Rohr- leitungsnetz Was-ser, Licht, Wärme und Druckluft sind vom Kunden bei geeigneten Fachhandwerkern zu beauftragen. Sie werden von uns weder selbst durchgeführt noch beauftragtKäufer bereitzustellen.
5.2. Führt 11.5 Falls der Kunde Kaufpreis für die Waren auch die Montage selbst einschließt, schließt er doch nicht etwaige Abänderungen an oder durch Dritte ausdas Versetzen einer bestehenden Anlage ein und ebenso nicht den Anschluss an die Netzstromversorgung, wird unser technischer Kundendienst die Inbetriebnahme etwaige Erdarbeiten oder Änderungen der Zähler kostenpflichtig nach den Stundensätzen der jeweils gülti- gen Preisliste durchführentragenden Teile, sofern der Kunde dazu einen Auftrag erteilt. Beauftragt der Kunde ein anderes Unternehmen mit der Inbetriebnahme übernehmen wir, für aus der Montage Bauarbeiten und Inbe- triebnahme folgende Mängel, keine Haftungandere ähnliche Arbeiten.
5.3. Sollte im Zuge der Zählermontage aufgrund von drucklosen Leitungen eine Dichtigkeitsprüfung von Wasser- oder Wärmezäh- lern nicht möglich sein, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage durchgeführt wird. Dies kann durch den Kunden selbst oder nach Beauftragung auch durch uns ausgeführt werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Montage. 5.1. Die Montage und der Zählertausch setzen voraus, dass unsere Monteure Zugang zu den Geräten erhalten. Voraus- setzung für die Montage von Wasser- und Wärmezählern sind bauseits vorgerüstete normgerechte Passstücke und funktionsfä- funktionsfä - hige Absperrungen. Der Kunde ist verpflichtet, diese gegebenen- falls vor der Montage anbringen bzw. instand setzen zu lassen. Müssen wir einen Montagetermin abbrechen, weil die Vorausset- zungen nicht erfüllt sind, behalten wir uns die Berechnung von aus diesen Gründen vergeblichen Anfahrten vor. Eingriffe in das Rohr- leitungsnetz Rohrleitungsnetz sind vom Kunden bei geeigneten Fachhandwerkern zu beauftragen. Sie werden von uns weder selbst durchgeführt noch beauftragt.
5.2. Führt der Kunde die Montage selbst oder durch Dritte aus, wird unser technischer Kundendienst die Inbetriebnahme der Zähler kostenpflichtig nach den Stundensätzen der jeweils gülti- gen gültigen Preisliste durchführen, sofern der Kunde dazu einen Auftrag erteilt. Beauftragt der Kunde ein anderes Unternehmen mit der Inbetriebnahme übernehmen wir, für aus der Montage und Inbe- triebnahme Inbetriebnahme folgende Mängel, keine Haftung.
5.3. Sollte im Zuge der Zählermontage aufgrund von drucklosen Leitungen eine Dichtigkeitsprüfung von Wasser- oder Wärmezäh- lern Wärmezählern nicht möglich sein, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass diese bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage durchgeführt wird. Dies kann durch den Kunden selbst oder nach Beauftragung auch durch uns ausgeführt werden.
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Sources: General Terms and Conditions for Measurement Services, Device and Smoke Detector Service