Musikinstrumente Musterklauseln

Musikinstrumente. 16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klassen 16 enthal- ten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreib- maschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenom- men Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Druck- lettern; Druckstöcke; Abfallsäcke aus Papier oder Kunststoff; Aufkleber, Stickers [Papeterie- waren]; Kästen für Papier- und Schreibwaren; Bierdeckel; Bilder [Gemälde], gerahmt oder ungerahmt; Briefbeschwerer; Broschüren; Bücher; Comic-Hefte; Diagramme; Druckstöcke [Klischees]; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Fahnen und Wimpel aus Papier; Farbkästen [Schülerbedarf]; Filterpapier; Flaschenhüllen aus Pappe oder Papier; Flaschenverpackun- gen aus Pappe oder Papier; Folien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Folien aus rege- nerierter Zellulose für Verpackungszwecke; Fotografien; Geldsortier- und -zähltabletts; Glo- ben [Erdkugeln]; Glückwunschkarten; Gummi [Leim] für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Handbücher; Handetikettiergeräte; Hefter [Bürogeräte]; Hektografen [Ver- vielfältigungsgeräte]; Hüllen [Papier- und Schreibwaren]; Kalender; Kartonagen; Kartonröh- ren; Kataloge; Luftkissenfolien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Papierfiltermateri- al; Papierhandtücher; Papierservietten; Papiertüten; Plastikfolien [dehnbar und haftend] für Palettenverpackungen; Reißnägel [Heftzwecken]; Schachteln aus Pappe oder aus Papier; Schilder aus Papier und Pappe; Schreibetuis; Schreibunterlagen; Schriften [Veröffentlichun- gen]; Siegellack; Tischdecken aus Papier; Toilettenpapier; Untersetzer aus Papier; Wachspa- pier; Zeitpläne [Drucksachen]; Zeitschriften; Zeitungen 17 Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermate- rial; Schläuche (nicht aus Metall); Isoliermaterial für Kabel; Armierungen für Druckluftleitun- gen [nicht aus Metall]; Baumrinde für die Schallisolierung; Baumwolle zum Abdichten; Dich- tungen für Dehnungsfugen; Dichtungsmassen; Dichtungsmittel; Dichtungsringe; Dichtungs- streifen; Feuchtigkeitsisoliermittel für Gebäude; feuerfestes Isoliermaterial; Filtermaterial [Kunststoff- oder Schaumstoffhalbfabrikate]; Folien aus regenerierter Zellulose, außer für Verpackungszwec...
Musikinstrumente. 🞏 4.1 Klavier pro Tag 50,00 € 59,50 € 🞏 4.2 Flügel Kawai pro Tag 130,00 € 154,70 € 🞏 4.3 Flügel Steinway pro Tag 130,00 € 154,70 € 🞏 4.4 Klavier- oder Flügelstimmung (Fachfirma) pauschal 150,00 € 178,50 € 🞏 4.5 Transportkosten für eine Fachfirma zwecks pauschal ab 400,00 € 476,00 € Beförderung Flügel auf ein Bühnenpodest (Obergeschoss) Preis nach tatsächlichem Aufwand 🞏 5.1 Einlassdienst / Sicherheitsdienst (Security) 1 Person pro Stunde 20,00 € 23,80 € 🞏 5.2 Garderobendienst 1 Person pro Stunde 18,50 € 22,02 € 🞏 5.3 (Mieter/in erhält die Einnahmen – bei Großveranstaltungen mind. 2 Personen) WC-Aufsicht / Toilettendienst 1 Person pro Stunde 19,00 € 22,61 € 🞏 5.4 Brandsicherheitsdienst BSD - pro Person/Stunde 1 Person pro Stunde 12,00 € 12,00 € (Bei Veranstaltungen ab 500 Personen ist ein BSD erforderlich und wird nach den Stundensätzen der örtlichen Feuerwehr mit dem Mieter/der Mieterin 🞏 5.5 abgerechnet – bei Großveranstaltungen mind. 2 Personen) Sanitätsdienst – DRK nach Absprache mit DRK (Falls vom Veranstalter gewünscht, kann er diesen beim Deutschen Roten Kreuz , Bereitschaftsführung, In den Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx xx Xxxxxx beantragen. E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxx.xx 🞏 5.6 Die Kosten für den Sanitätsdienst gehen zu Lasten des Mieters/der Mieterin) Techniker für Licht- oder Ton (werktags 7 – 22 Uhr) 1 Person pro Stunde 50,00 € 59,50 € 🞏 5.7 Techniker für Licht- oder Ton (werktags 22 – 7 Uhr und 1 Person pro Stunde 75,00 € 89,25 € Wochenende sowie an Feiertagen)
Musikinstrumente. 17.4.1 Musikinstrumente zählen zum Sondergepäck. Sollte das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße unterschreiten, kann das Musikinstrument anstelle des Handgepäcks kostenfrei transportiert werden. Sofern das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße überschreitet, muss die Beförderung im Kofferraum erfolgen. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr an (vgl. Ziffer 17.3.5). Musikinstrumente und deren Koffer, die die Maße von 135 x 48 x 35 cm überschreiten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Musikinstrumente. Trompeten: Blasinstrumente mit röhrenförmigem Körper und sich verbreiterndem Endstück, das am Verbindungsstück befestigt ist. Können aus Kupfer oder Bronze sein. Glocken: Verschiedene Formen und Materialien (auch Gold, Silber, Kupfer und silberbeschichtetes Kupfer). Conos: Aus einem einzelnen Blatt Metall gehämmert, mit oder ohne Schwengel. Können aus Kupfer oder Silber gefertigt sein. Bis 50 cm hoch. Rasseln: Musikinstrumente mit einer zentralen Halterung, um einen Henkel zu befestigen. Können aus Kupfer oder Bronze sein. Variieren von 6 - 25 cm Höhe. Glöckchen: Kugelförmige Glöckchen mit einer Öffnung unten und einem kleinen Henkel oben, so dass sie an einer Schärpe oder einem anderen Kleidungsstück befestigt werden können. Sie enthalten kleine Steinchen oder einen kleinen Metall- ball. Die Henkel können verziert sein. Glöckchen können auch andere Objekte verzieren, beispielsweise Rhythmusstöcke. Sie sind aus Gold, Silber oder Bronze. Kommen in allen präkolumbischen Kulturen Perus vor. Chalchachas: Muschelförmige Musikinstrumente mit gepunzter Verzierung. Aus Kupfer.
Musikinstrumente 

Related to Musikinstrumente

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.