Musikinstrumente Musterklauseln

Musikinstrumente. Trompeten: Blasinstrumente mit röhrenförmigem Körper und sich verbreiterndem Endstück, das am Verbindungsstück befestigt ist. Können aus Kupfer oder Bronze sein. Glocken: Verschiedene Formen und Materialien (auch Gold, Silber, Kupfer und silberbeschichtetes Kupfer). Conos: Aus einem einzelnen Blatt Metall gehämmert, mit oder ohne Schwengel. Können aus Kupfer oder Silber gefertigt sein. Bis 50 cm hoch. Rasseln: Musikinstrumente mit einer zentralen Halterung, um einen Henkel zu befestigen. Können aus Kupfer oder Bronze sein. Variieren von 6 - 25 cm Höhe. Glöckchen: Kugelförmige Glöckchen mit einer Öffnung unten und einem kleinen Henkel oben, so dass sie an einer Schärpe oder einem anderen Kleidungsstück befestigt werden können. Sie enthalten kleine Steinchen oder einen kleinen Metall- ball. Die Henkel können verziert sein. Glöckchen können auch andere Objekte verzieren, beispielsweise Rhythmusstöcke. Sie sind aus Gold, Silber oder Bronze. Kommen in allen präkolumbischen Kulturen Perus vor. Chalchachas: Muschelförmige Musikinstrumente mit gepunzter Verzierung. Aus Kupfer.
Musikinstrumente. 🞏 4.1 Klavier pro Tag 50,00 € 59,50 € 🞏 4.2 Flügel Kawai pro Tag 130,00 € 154,70 € 🞏 4.3 Flügel Steinway pro Tag 130,00 € 154,70 € 🞏 4.4 Klavier- oder Flügelstimmung (Fachfirma) pauschal 150,00 € 178,50 € 🞏 4.5 Transportkosten für eine Fachfirma zwecks pauschal ab 400,00 € 476,00 € Beförderung Flügel auf ein Bühnenpodest (Obergeschoss) Preis nach tatsächlichem Aufwand
Musikinstrumente. 17.4.1 Musikinstrumente zählen zum Sondergepäck. Sollte das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße unterschreiten, kann das Musikinstrument anstelle des Handgepäcks kostenfrei transportiert werden. Sofern das betreffende Instrument (inkl. Instrumentenkoffer) die Handgepäckshöchstmaße überschreitet, muss die Beförderung im Kofferraum erfolgen. In diesem Fall fällt eine zusätzliche Gebühr an (vgl. Ziffer 17.3.5). Musikinstrumente und deren Koffer, die die Maße von 135 x 48 x 35 cm überschreiten, sind von der Beförderung ausgeschlossen. 17.4.2 Die Beförderung von Musikinstrumenten in einem Hartschalenkoffer wird generell empfohlen.
Musikinstrumente. Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klassen 16 enthal- ten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Photographien; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreib- maschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenom- men Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Druck- lettern; Druckstöcke; Abfallsäcke aus Papier oder Kunststoff; Aufkleber, Stickers [Papeterie- waren]; Kästen für Papier- und Schreibwaren; Bierdeckel; Bilder [Gemälde], gerahmt oder ungerahmt; Briefbeschwerer; Broschüren; Bücher; Comic-Hefte; Diagramme; Druckstöcke [Klischees]; Etiketten, nicht aus Textilstoffen; Fahnen und Wimpel aus Papier; Farbkästen [Schülerbedarf]; Filterpapier; Flaschenhüllen aus Pappe oder Papier; Flaschenverpackun- gen aus Pappe oder Papier; Folien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Folien aus rege- nerierter Zellulose für Verpackungszwecke; Fotografien; Geldsortier- und -zähltabletts; Glo- ben [Erdkugeln]; Glückwunschkarten; Gummi [Leim] für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Handbücher; Handetikettiergeräte; Hefter [Bürogeräte]; Hektografen [Ver- vielfältigungsgeräte]; Hüllen [Papier- und Schreibwaren]; Kalender; Kartonagen; Kartonröh- ren; Kataloge; Luftkissenfolien aus Kunststoff für Verpackungszwecke; Papierfiltermateri- al; Papierhandtücher; Papierservietten; Papiertüten; Plastikfolien [dehnbar und haftend] für Palettenverpackungen; Reißnägel [Heftzwecken]; Schachteln aus Pappe oder aus Papier; Schilder aus Papier und Pappe; Schreibetuis; Schreibunterlagen; Schriften [Veröffentlichun- gen]; Siegellack; Tischdecken aus Papier; Toilettenpapier; Untersetzer aus Papier; Wachspa- pier; Zeitpläne [Drucksachen]; Zeitschriften; Zeitungen 17 Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit in Klasse 17 enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermate- rial; Schläuche (nicht aus Metall); Isoliermaterial für Kabel; Armierungen für Druckluftleitun- gen [nicht aus Metall]; Baumrinde für die Schallisolierung; Baumwolle zum Abdichten; Dich- tungen für Dehnungsfugen; Dichtungsmassen; Dichtungsmittel; Dichtungsringe; Dichtungs- streifen; Feuchtigkeitsisoliermittel für Gebäude; feuerfestes Isoliermaterial; Filtermaterial [Kunststoff- oder Schaumstoffhalbfabrikate]; Folien aus regenerierter Zellulose, außer für Verpackungszwecke;...