Mietdauer Musterklauseln

Mietdauer. 5.1 Das auf eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar. 5.2 Der Zeitaufwand für Wartungs- und Pflegearbeiten während der Mietzeit, die durch den Mieter durchgeführt werden, wird zur Mietzeit gerechnet. Ausgenommen von der Anrechnung ist der Zeitaufwand für Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
Mietdauer. 1. Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Änderungen der Mietzeit haben ggf. Nachforderungen des Betreibers bzw. Dritter zur Folge. 2. Erforderliche Auf- und Abbautage sind kostenpflichtig und sind mit dem Betreiber vor Abschluss des Mietvertrages zu vereinbaren.
Mietdauer. 1. Die Mietdauer wird im Mietvertrag festgelegt. 2. Die Mietdauer beginnt mit der Abholung bzw. mit der Abfahrt oder dem Verladebeginn auf dem Betriebshof des Vermieters (je nach Mietgerät). Verbringt der Vermieter vereinbarungsgemäß selbst das Gerät zum Einsatzort, so beginnt die Mietdauer mit Abfahrt vom Betriebshof des Vermieters, spätestens jedoch mit dem bei der Bestellung festgelegten Mietbeginn. 3. Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Gerätes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an. 4. Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Beweislast für den Grund des Ausfalls liegt beim Mieter. 5. Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 6. Soweit keine feste Mietzeit vereinbart ist, muss der Mieter das Ende der Mietzeit mindestens 2 Arbeitstage vorher dem Vermieter schriftlich mitteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung endet das Mietverhältnis mit Abholung des Gerätes, spätestens jedoch 2 Arbeitstage nachdem der Xxxxxx dem Vermieter schriftlich angezeigt hat das Gerät nicht mehr benötigt. 7. Sollte sich eine feste Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist der Vermieter spätestens 2 Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich ist. 8. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit (unter Beachtung von Abs. II Nr. 6 und 7) dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 9. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort. Die Rücknahme erfolgt durc...
Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen TC Equipment e.K. und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Arbeitstag. 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann TC Equipment e.K. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. 3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Haben die Parteien keine Mietzeit vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter TC Equipment e.K die Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens 24 Stunden („Rückgabefrist“) vorher schriftlich anzeigt. Für TC Equipment e.K gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort oder wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben bzw. zur Rückgabe angemeldet (nachfolgend: „Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Der Mieter ist für diesen Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe eines Tagesmietzinses an TC Equipment e.K zu zahlen. Etwaige Vergünstigungen nach der Staffelmietpreisliste von TC Equipment e.K gelten im Falle einer Mietzeitüberschreitung nicht. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass TC Equipment e.K kein oder ein geringerer Schaden als das vom Mieter zu zahlende Nutzungsentgelt entstanden ist. Bei der Abrechnung von Tagen wird von dem Vermieter eine Fünf-Tage-Nutzung ohne Samstage, Sonn- und Feiertage angenommen. Im Zweifel gelten die Aufzeichnungen des bordeigenen Aufzeichnungsgerätes. 5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, zur Mietzeitermittlung, aber auch aus Sicherheitsgründen zur Maschinenortung und zur Überwachung des sog. Überlastschalters, geeignete Datenerfassungsgeräte in die Mietgeräte einzubauen und mit diesen Geräten die personenbezogenen Daten der Kategorie Nutzungszeit und -ort zu erheben und verarbeiten. Diese Aufzeichnungen kann der Vermieter als Grundlage für die Abrechnung des Mietzinses und im Streitfall zur Beweiserleichterung der tatsächlichen Nutz...
Mietdauer. Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Mietzeitüberschreitungen sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Mietdauer. 1) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. 2) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben.
Mietdauer. Die für die Berechnung des Mietzinses maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und zur Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit dessen vereinbartem Ende. Tagesmieten umfassen 24 Stunden, Wochenmieten laufen über 7 Kalendertage und Monatsmieten berechnen sich als 4 Wochenmieten und umfassen demzufolge 28 Kalendertage. Telefonische Mietdauerverlängerungen gelten als mündlich vereinbarte Ergänzungen des Mietvertrages.
Mietdauer. Die Mietdauer wird im Vertrag festgelegt und ist verbindlich. Der Auf- und Abbau der Mietobjekte durch den Mieter hat innert der vertraglich festgelegten Mietdauer zu geschehen. Andernfalls muss eine Verlängerung der Mietdauer verrechnet werden. Dies gilt ebenfalls für Drittparteien und Fremdfirmen, gebuchte Künstler und weitere an der Veranstaltung beteiligten Personen, welche durch den Veranstalter gebucht wurden.
Mietdauer. 10.1 Die Mindestmietdauer beträgt einen Monat, gerechnet mit 30 (dreißig) Tagen. 10.2 Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem die Mietsache das Lager von PERI verlässt. Die Mietzeit endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache in dem vertraglich vereinbarten Mietlager von PERI. Sollte im Mietvertrag kein Mietlager bestimmt worden sein, so ist Mietlager dasjenige Lager, das der Baustelle, auf die die Mietsache geliefert worden ist, am nächsten liegt. 10.3 Hat der Mieter den Transport der Mietsache übernommen und erfolgt die Abholung der Mietsache durch den Mieter aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, später als vertraglich vereinbart, so gilt der Tag der Versandbereitschaft von PERI als Beginn der Mietzeit. 10.4 Bei einer von PERI auf der Baustelle vorzumontierenden Mietsache beginnt die Mietzeit mit der Übergabe an den Mieter. Die Übergabe erfolgt bei Abnahme der Vormontageleistung. 10.5 Das Einsatzrisiko des Mietmaterials trägt der Mieter. Aussetzungen oder Reduzierungen der Miete wegen Feiertagen, Schlechtwetter oder technischen Stillstandzeiten werden von PERI nicht gewährt. Die gesetzliche Haftung von PERI für Pflichtverletzungen bleibt hiervon unberührt.
Mietdauer a) Die Mietdauer wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Dies gilt auch für den Mietbeginn. Sofern nichts ausdrücklich vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit dem Tag der Anlieferung des Mietgegenstandes. Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch den Kunden vereinbart, beginnt das Mietverhältnis mit Abholung am Lager, sollte der Mietgegenstand von uns auf Wunsch des Kunden an diesen versendet werden, beginnt das Mietverhältnis mit Versendung vom Lager. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, endet das Mietverhältnis jedenfalls spätestens mit dem Tag der erfolgten Rücklieferung des Mietgegenstands bei uns. Dies gilt auch bei Versand der Mietsache zurück an uns. Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch uns vereinbart, so endet das Mietverhältnis spätestens mit Abholung des Mietgegenstandes beim Kunden. b) Das Mietverhältnis kann in jedem Fall ordentlich in Schriftform mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.