Mietdauer Musterklauseln

Mietdauer. 1. Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Thiet GmbH und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt 7 Tage, es sei denn es ist individuelle eine abweichende Mietzeit vereinbart worden. 2. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Thiet GmbH nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag – auch mit sofortiger Wirkung – kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Die Thiet GmbH ist berechtigt, von dem Mieter den Ersatz etwaiger Schäden zu verlangen, die aus dem Verzug des Mieters entstehen. 3. Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet bei Rückgabe oder Abholung der Mietsache. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort („Mietzeitüberschreitung“), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Thiet GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Mietobjekt abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung bzw. Nichtrückgabe eine Entschädigung in Höhe der anfallenden Wochenmiete an Thiet zu zahlen. 4. Haben die Parteien die Dauer der Mietzeit bei der Anmietung nicht fest vereinbart, endet der Mietvertrag durch die Rückgabe des Mietgegenstandes, sofern der Mieter der Thiet GmbH die bevorstehende Rückgabe des Mietgegenstandes mindestens drei Werktage („Rückgabefrist“) vorher in Textform, dass heißt schriftlich, anzeigt. Auch die Freimeldung, dass das Gerät nicht benutzt wird, hat schriftlich zu erfolgen. Ohne vorherige Anzeige der bevorstehenden Rückgabe/Freimeldung läuft die Mietzeit nach der Rückgabe des Mietgegenstands weiter und endet erst mit Ablauf der Rückgabefrist. Für Kündigungen durch die Thiet GmbH gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei die Kündigungsfrist jedoch mindestens der für den Mieter geltenden Rückgabefrist entspricht. Das Kündigungsrecht beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mietdauer. 5.1 Das auf eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer und ist ordentlich nicht kündbar. 5.2 Der Zeitaufwand für Wartungs- und Pflegearbeiten während der Mietzeit, die durch den Mieter durchgeführt werden, wird zur Mietzeit gerechnet. Ausgenommen von der Anrechnung ist der Zeitaufwand für Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten, die der Mieter nicht zu vertreten hat.
Mietdauer. Die Räumlichkeiten werden ausschließlich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Änderungen haben ggf. Nachforderungen der Vermieterin bzw. Dritter zur Folge.
Mietdauer. Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Mietzeitüberschreitungen sind kostenpflichtig und bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Mietdauer. 1) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 13:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen. 2) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben.
Mietdauer. Die für die Berechnung des Mietzinses maßgebliche Mietdauer beginnt mit dem Tag und zur Uhrzeit des vertraglich vereinbarten Beginns des Mietverhältnisses und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit dessen vereinbartem Ende. Tagesmieten umfassen 24 Stunden, Wochenmieten laufen über 7 Kalendertage und Monatsmieten berechnen sich als 4 Wochenmieten und umfassen demzufolge 28 Kalendertage. Telefonische Mietdauerverlängerungen gelten als mündlich vereinbarte Ergänzungen des Mietvertrages.
Mietdauer. 12.1 Die Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichti- ger Grund vor, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. 12.2 Den genauen Zeitpunkt für die Übergabe werden die Parteien bzw. die Beauftragten der Parteien im gegenseitigen Einvernehmen abstimmen. 12.3 Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Vermieter bzw. ein Beauftragter dem Mieter das Mietobjekt nebst etwa erforderlicher Schlüssel übergeben. Die Vertragsparteien werden in dem Mietvertrag den genauen Zeitpunkt der Übergabe notieren. 12.4 Den genauen Zeitpunkt für die Rückgabe und Abnahme des Mietobjektes werden die Parteien bzw. die Beauftragten der Parteien noch im gegenseitigen Einvernehmen abstimmen. 12.5 Wenn nicht anders vereinbart sollte der Auf- und Abbau innerhalb von 12 Stunden vor und nach der Veranstaltung durchgeführt werden. 12.6 Das Mietobjekt ist spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt in vertragsgemäßem Zustand an den Ver- mieter nebst aller übergebenen Schlüsseln zurückzugeben. 12.7 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht stillschweigend, wenn der Mieter den Gebrauch des Mietob- jektes nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer fortsetzt. Die Geltung des § 545 BGB ist ausgeschlos- sen. 12.8 Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe: Gibt der Mieter das Mietobjekt nicht oder nicht rechtzeitig zurück, so ist der Vermieter gemäß § 546 BGB berechtigt, für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe des Mietobjektes als Entschädigung die Zahlung der nachstehend un- ter Ziffer 15 fälligen Miete vom Mieter zu verlangen.
Mietdauer. 5.1 Die Mindestmietdauer beträgt 180 (hundertachtzig) Tage, sofern nicht anders angegeben. Die Mietzeit beginnt mit dem Datum, an dem das erste Teil der vermieteten Ware den Hauptsitz des Vermieters verlässt, und endet mit dem Datum, an dem die gesamte vermietete Ware an den Hauptsitz des Vermieters zurückgegeben wird, sofern die vermietete Ware sauber und in funktionsfähigem Zustand zurückgegeben wird (einschließlich aller zugehörigen Teile). Normaler Verschleiß wird akzeptiert. Voraussetzung für die tatsächliche Lieferung der vermieteten Ware ist jedoch der Erhalt der Anzahlung (falls vereinbart) und des Akkreditivs. 5.2 Die vermietete Xxxx gilt als retourniert, wenn alle Teile sauber und in gutem Zustand beim Vermieter eingegangen sind. Wird die vermietete Xxxx während der Mindestmietdauer zurückgegeben, wird der Mietpreis bis zum Ende der Mindestmietdauer verrechnet. 5.3 Liefert der Vermieter die vermietete Xxxx nicht zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an den Mieter und liegt der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Mieters, beginnt die Mindestmietdauer zum vertraglich vereinbarten Liefertermin. In diesem Fall verlängert sich die Mindestmietdauer automatisch um jene Anzahl der Tage, die ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin bis zur tatsächlichen Lieferung der vermieteten Ware vom Vermieter an den Mieter anfallen. Darüber hinaus verrechnet der Vermieter den Mietpreis vollumfänglich ab dem vertraglich vereinbarten Liefertermin. Der Mieter bestätigt den Erhalt der vermieteten Ware ab Werk des Vermieters in Österreich. 5.4 Wenn der Vermieter die vermieteten Waren zum vereinbarten Liefertermin nicht an den Mieter liefert und der Grund für diese Verzögerung im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt, beginnt die Mindestmietdauer mit der tatsächlichen Lieferung der vermieteten Waren vom Vermieter an den Mieter. 5.5 Wird die ursprünglich vereinbarte Mietdauer zwischen den Parteien schriftlich auf Wunsch des Mieters verlängert, wird die Vermietung zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen fortgesetzt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Überschreitung der Mietdauer ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters verrechnet der Vermieter den täglichen Mietpreis zu den bestehenden vereinbarten Bedingungen oder holt die vermieteten Waren ab und verrechnet dem Mieter alle damit verbundenen Kosten, einschließlich Kosten für Folgeschäden. In Fall der Abholung haftet der Vermieter...
Mietdauer. Die Mietdauer wird im Vertrag festgelegt und ist verbindlich. Der Auf- und Abbau der Mietobjekte durch den Mieter hat innert der vertraglich festgelegten Mietdauer zu geschehen. Andernfalls muss eine Verlängerung der Mietdauer verrechnet werden. Dies gilt ebenfalls für Drittparteien und Fremdfirmen, gebuchte Künstler und weitere an der Veranstaltung beteiligten Personen, welche durch den Veranstalter gebucht wurden.
Mietdauer a) Die Mietdauer wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Dies gilt auch für den Mietbeginn. Sofern nichts ausdrücklich vereinbart ist, beginnt das Mietverhältnis mit dem Tag der Anlieferung des Mietgegenstandes. Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch den Kunden vereinbart, beginnt das Mietverhältnis mit Abholung am Lager, sollte der Mietgegenstand von uns auf Wunsch des Kunden an diesen versendet werden, beginnt das Mietverhältnis mit Versendung vom Lager. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist, endet das Mietverhältnis jedenfalls spätestens mit dem Tag der erfolgten Rücklieferung des Mietgegenstands bei uns. Dies gilt auch bei Versand der Mietsache zurück an uns. Ist die Abholung des Mietgegenstandes durch uns vereinbart, so endet das Mietverhältnis spätestens mit Abholung des Mietgegenstandes beim Kunden. b) Das Mietverhältnis kann in jedem Fall ordentlich in Schriftform mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.