Musterlieferung Musterklauseln

Musterlieferung. Musterlieferungen sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Musterlieferungen sind (gemäß Bestellung) mit dem Erstmusterprüfbericht und den Unterlagen gemäß den Vorlagestufen (Abschnitt 3.4) zum vereinbarten Termin, wenn nicht anders vereinbart (z.B. BST), an den zuständigen BENTELER SQE zu übermitteln. Abweichungen von der Spezifikation, die im Vorfeld nicht durch den Lieferanten angezeigt wurden, worauf der Lieferant keine Abweichgenehmigung erhalten hat und von BENTELER (unter anderem) bei der Erstbemusterung (Produktionsprozess- und Produktfreigabe) nicht festgestellt wurden, entbinden den Lieferanten nicht aus der Pflicht und berechtigen BENTELER, diese auch zu einem späteren Zeitpunkt zu beanstanden.
Musterlieferung. Musterlieferungen sind unter Serienbedingungen (Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Prüfmittel, Bearbeitungsbedingungen) gefertigte und geprüfte Produkte. Die Prüfergebnisse aller Merkmale sind in einem Erstmusterprüfbericht zu dokumentieren. Musterlieferungen sind (gemäß Bestellung) mit dem Erstmusterprüfbericht und den 3.0 Production Part Approval Process 3.1 Production Part Approval Process (PPAP) (DIN EN ISO 9001 / IATF 16949: Ch. 0.0.0.0/0.0) The supplier must evaluate and document his releases for product and process. If an initial sample test report for the first delivery or release of a e.g. new quality/grade by (BTM or BTL) BENTELER in the form of an order is required for raw material and/or production material, it shall be carried out according to the procedure described in section 3.4. The production process and product release (initial sampling) takes place either according to VDA Volume 2 (PPA) [08] or according to the production parts acceptance procedure of AIAG PPAP [14]. BENTELER reserves the right to enshrine one of these two procedures or a similar procedure. For this purpose, a planning discussion is implemented, after commissioning the supplier. Prior to the start of the production process and product release (PPF/PPAP), it must be assured that all activities for process and quality planning have been completed. If necessary, BENTELER will order a material sample in advance in order to evaluate the material properties. 3.2 Sample delivery Sample deliveries are products manufactured and tested under series conditions (machines, systems, operating and testing equipment, processing conditions). The test results of all features shall be documented in an initial sample test report. Sample deliveries shall be sent to the responsible XXXXXXXX XXX (according to

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.