Common use of myVectron DeutschlandCard Clause in Contracts

myVectron DeutschlandCard. Im Rahmen von myVectron DeutschlandCard ermöglicht der Anbieter es dem Betreiber DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und DeutschlandCard-Punkte von diesen bei sich einzulösen ("myVectron DeutschlandCard"). Das DeutschlandCard-Programm wird von der DeutschlandCard GmbH ("DeutschlandCard") betrieben und erlaubt es Endkunden, die eine entsprechende Karte besitzen ("DeutschlandCard-Karte") und an dem DeutschlandCard-Programm teilnehmen ("DeutschlandCard-Teilnehmer"), Punkte ("DeutschlandCard-Punkte") zu sammeln und einzulösen. Ein Vertragsverhältnis zwischen DeutschlandCard und dem Betreiber wird durch die Buchung von myVectron DeutschlandCard nicht begründet. Sämtliche Ansprüche des Betreibers an und im Zusammenhang mit myVectron DeutschlandCard bestehen ausschließlich gegenüber dem Anbieter. 2.5.1. Leistungsgegenstand von myVectron DeutschlandCard 2.5.1.1. Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von myVectron DeutschlandCard das Recht ein, DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und diese zur Einlösung zu akzeptieren, wenn die DeutschlandCard-Teilnehmer bei den teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers Produkte und/oder Dienstleistungen beziehen. Die konkrete Leistungs- beschreibung von myVectron DeutschlandCard kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.5.1.2. Die teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers werden im Rahmen des sogenannten „Filialfinder“ auf der DeutschlandCard-Webseite sowie der mobilen Applikation von DeutschlandCard ("Filialfinder") unter Angabe der Kontaktdaten der jeweiligen Verkaufsstelle integriert und veröffentlicht, so dass DeutschlandCard- Teilnehmer die entsprechenden Verkaufsstellen auffinden können. Der Anbieter behält sich vor, weitere Marketingleistungen (wie z.B. ein Gastro-Gewinnspiel oder die Integration in Themenkampagnen oder Promotions) einzuführen und den Betreiber über relevante Anpassungen zeitnah zu informieren. Änderungen am Filialfinder durch DeutschlandCard bleiben ebenfalls vorbehalten. 2.5.1.3. Der Betreiber kann über den Anbieter von DeutschlandCard bereitgestelltes Marketingmaterial beziehen, um dessen Teilnahme an dem DeutschlandCard- Programm als Akzeptanzstelle für das Sammeln und Einlösen von DeutschlandCard- Punkten zu bewerben ("Marketingmaterial"). Die Vorgaben zur Nutzung des Marketingmaterials sind in Ziffern 2.5.4.1 und 2.5.4.2 geregelt. 2.5.2. Voraussetzungen für die Nutzung von myVectron DeutschlandCard 2.5.3. Pflichten des Betreibers: Punkte

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

myVectron DeutschlandCard. Im Rahmen von myVectron DeutschlandCard ermöglicht der Anbieter es dem Betreiber DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und DeutschlandCard-Punkte von diesen bei sich einzulösen ("myVectron DeutschlandCard"). Das DeutschlandCard-Programm wird von der DeutschlandCard GmbH ("DeutschlandCard") betrieben und erlaubt es Endkunden, die eine entsprechende Karte besitzen ("DeutschlandCard-Karte") und an dem DeutschlandCard-Programm teilnehmen ("DeutschlandCard-Teilnehmer"), Punkte ("DeutschlandCard-Punkte") zu sammeln und einzulösen. Ein Vertragsverhältnis zwischen DeutschlandCard und dem Betreiber wird durch die Buchung von myVectron DeutschlandCard nicht begründet. Sämtliche Ansprüche des Betreibers an und im Zusammenhang mit myVectron DeutschlandCard bestehen ausschließlich gegenüber dem Anbieter. Eine Aktivierung des Moduls myVectron DeutschlandCard erfolgt beim Betreiber voraussichtlich im Laufe des Sommers 2020. Die Nichtaktivierung berechtigt den Betreiber nicht zur Verweigerung vertraglich geschuldeter Entgelte oder sonstiger Vertragspflichten. 2.5.1. Leistungsgegenstand von myVectron DeutschlandCard 2.5.1.1. Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von myVectron DeutschlandCard das Recht ein, DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und diese zur Einlösung zu akzeptieren, wenn die DeutschlandCard-Teilnehmer bei den teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers Produkte und/oder Dienstleistungen beziehen. Die konkrete Leistungs- beschreibung von myVectron DeutschlandCard kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.5.1.2. Die teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers werden im Rahmen des sogenannten „Filialfinder“ auf der DeutschlandCard-Webseite sowie der mobilen Applikation von DeutschlandCard ("Filialfinder") unter Angabe der Kontaktdaten der jeweiligen Verkaufsstelle integriert und veröffentlicht, so dass DeutschlandCard- Teilnehmer die entsprechenden Verkaufsstellen auffinden können. Der Anbieter behält sich vor, weitere Marketingleistungen (wie z.B. ein Gastro-Gewinnspiel oder die Integration in Themenkampagnen oder Promotions) einzuführen und den Betreiber über relevante Anpassungen zeitnah zu informieren. Änderungen am Filialfinder durch DeutschlandCard bleiben ebenfalls vorbehalten. 2.5.1.3. Der Betreiber kann über den Anbieter von DeutschlandCard bereitgestelltes Marketingmaterial beziehen, um dessen Teilnahme an dem DeutschlandCard- Programm als Akzeptanzstelle für das Sammeln und Einlösen von DeutschlandCard- Punkten zu bewerben ("Marketingmaterial"). Die Vorgaben zur Nutzung des Marketingmaterials sind in Ziffern 2.5.4.1 und 2.5.4.2 geregelt. 2.5.2. Voraussetzungen für die Nutzung von myVectron DeutschlandCard 2.5.3. Pflichten des Betreibers: Punkte

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

myVectron DeutschlandCard. Im Rahmen von myVectron DeutschlandCard ermöglicht der Anbieter es dem Betreiber DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und DeutschlandCard-Punkte von diesen bei sich einzulösen ("myVectron DeutschlandCard"). Das DeutschlandCard-Programm wird von der DeutschlandCard GmbH ("DeutschlandCard") betrieben und erlaubt es Endkunden, die eine entsprechende Karte besitzen ("DeutschlandCard-Karte") und an dem DeutschlandCard-Programm teilnehmen ("DeutschlandCard-Teilnehmer"), Punkte ("DeutschlandCard-Punkte") zu sammeln und einzulösen. Ein Vertragsverhältnis zwischen DeutschlandCard und dem Betreiber wird durch die Buchung von myVectron DeutschlandCard nicht begründet. Sämtliche Ansprüche des Betreibers an und im Zusammenhang mit myVectron DeutschlandCard bestehen ausschließlich gegenüber dem Anbieter. Eine Aktivierung des Moduls myVectron DeutschlandCard erfolgt beim Betreiber voraussichtlich im Laufe des Sommers 2021. Die Nichtaktivierung berechtigt den Betreiber nicht zur Verweigerung vertraglich geschuldeter Entgelte oder sonstiger Vertragspflichten. 2.5.1. Leistungsgegenstand von myVectron DeutschlandCard 2.5.1.1. Der Anbieter räumt dem Betreiber für die Dauer des Vertragsverhältnisses über die Nutzung von myVectron DeutschlandCard das Recht ein, DeutschlandCard-Punkte an DeutschlandCard-Teilnehmer zu vergeben und diese zur Einlösung zu akzeptieren, wenn die DeutschlandCard-Teilnehmer bei den teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers Produkte und/oder Dienstleistungen beziehen. Die konkrete Leistungs- beschreibung von myVectron DeutschlandCard kann unter xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx abgerufen werden. 2.5.1.2. Die teilnehmenden Verkaufsstellen des Betreibers werden im Rahmen des sogenannten „Filialfinder“ auf der DeutschlandCard-Webseite sowie der mobilen Applikation von DeutschlandCard ("Filialfinder") unter Angabe der Kontaktdaten der jeweiligen Verkaufsstelle integriert und veröffentlicht, so dass DeutschlandCard- Teilnehmer die entsprechenden Verkaufsstellen auffinden können. Der Anbieter behält sich vor, weitere Marketingleistungen (wie z.B. ein Gastro-Gewinnspiel oder die Integration in Themenkampagnen oder Promotions) einzuführen und den Betreiber über relevante Anpassungen zeitnah zu informieren. Änderungen am Filialfinder durch DeutschlandCard bleiben ebenfalls vorbehalten. 2.5.1.3. Der Betreiber kann über den Anbieter von DeutschlandCard bereitgestelltes Marketingmaterial beziehen, um dessen Teilnahme an dem DeutschlandCard- Programm als Akzeptanzstelle für das Sammeln und Einlösen von DeutschlandCard- Punkten zu bewerben ("Marketingmaterial"). Die Vorgaben zur Nutzung des Marketingmaterials sind in Ziffern 2.5.4.1 und 2.5.4.2 geregelt. 2.5.2. Voraussetzungen für die Nutzung von myVectron DeutschlandCard 2.5.3. Pflichten des Betreibers: Punkte

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen