Nachträgliche Kontrolle von Kommunikationsanlagen (Marktaufsicht) Musterklauseln

Nachträgliche Kontrolle von Kommunikationsanlagen (Marktaufsicht). Die Voraussetzungen und das Verfahren der nachträglichen Kontrolle von im Fürs- tentum Liechtenstein in Verkehr gebrachten, erstellten und betriebenen Kommuni- kationsanlagen richten sich nach Protokoll V über die Marktaufsicht.

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  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.