Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nicht-hoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtenstei- nischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechten- steinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.
Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit nach diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einver- nehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechtensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort. 15 Fassung gemäss Revision vom 6. Mai 2019, in Kraft getreten durch Notenaustausch am 8. Juli 2019 (AS 2019 2655).
Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit nach diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechtensteinischen Be- hörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.