Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit unter diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an nichthoheitlichen Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteini- schen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liech- tensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort.
Inhalt und Bereiche der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit nach diesem Protokoll erstreckt sich auf eine Beteiligung des BAKOM an Massnahmen, die von den zuständigen liechtensteinischen Behörden im Rahmen der Marktaufsicht getroffen werden. Sie erfolgt in gegenseitigem Einver- nehmen und auf Antrag der zuständigen liechtensteinischen Behörden und besteht in einer Beratung und Unterstützung der zuständigen liechtensteinischen Behörden im Einzelfall, gegebenenfalls vor Ort. 15 Fassung gemäss Revision vom 6. Mai 2019, in Kraft getreten durch Notenaustausch am 8. Juli 2019 (AS 2019 2655).
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