Nachvertragliche Pflichten. 16.1 Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer verlangen, dass trotz der Beendigung des Vertrages — gleich aus welchem Rechtsgrund — der Auftragnehmer die Services zu den Bedingungen des Vertrages für bis zu sechs (6) Monate fortsetzt, um dem Auftraggeber die Überlei- tung der durch die Services ermöglichten Prozesse und Datenverar- beitungen auf sich selbst oder einen anderen Dienstleister zu xxxxxxx- xxxx („Beendigungszeitraum“). Das Verlangen ist schriftlich bis spä- testens einem Monat vor der Beendigung, im Falle einer außerordentli- chen Kündigung binnen zwei Wochen nach der Beendigung geltend zu machen. Im Falle der Beendigung des Vertrages durch den Auftrag- nehmer aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzugs des Auftragge- bers kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Vergütung für den Beendigungszeitraum im Voraus bezahlt wird. Im Übrigen kann der Auftragnehmer die Erbringung der Services während des Beendi- gungszeitraums verweigern, wenn er dem Auftraggeber berechtigter- weise aus wichtigem Grund gekündigt hat und ihm die Fortsetzung der Leistung schlechterdings unzumutbar ist. 16.2 Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auf- traggeber, ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen und ggf. den vom Auftraggeber benannten Dritten gegen angemessene Vergütung bei dem Übergang der Vertragsleistung umfassend zu un- terstützen. Der Auftragnehmer erteilt erforderliche Auskünfte. 16.3 Bei Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer alle Unterlagen, Be- lege, Datenträger und Daten des Auftraggebers in einem zugänglichen und lesbaren elektronischen Format bzw. archivierte Belege im Origi- nal an den Auftraggeber herausgeben oder nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unwiederbringlich lö- schen/vernichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftrag- nehmers bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Software as a Service (Saas), Software as a Service Agreement
Nachvertragliche Pflichten. 16.1 Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer verlangen, dass trotz der Beendigung des Vertrages — gleich aus welchem Rechtsgrund — der Auftragnehmer die Services zu den Bedingungen des Vertrages für bis zu sechs (6) Monate fortsetzt, um dem Auftraggeber die Überlei- tung der durch die Services ermöglichten Prozesse und Datenverar- beitungen auf sich selbst oder einen anderen Dienstleister zu xxxxxxx- xxxx („Beendigungszeitraum“). Das Verlangen ist schriftlich bis spä- testens einem Monat vor der Beendigung, im Falle einer außerordentli- chen Kündigung binnen zwei Wochen nach der Beendigung geltend zu machen. Im Falle der Beendigung des Vertrages durch den Auftrag- nehmer aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzugs des Auftragge- bers kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Vergütung für den Beendigungszeitraum im Voraus bezahlt wird. Im Übrigen kann der Auftragnehmer die Erbringung der Services während des Beendi- gungszeitraums verweigern, wenn er dem Auftraggeber berechtigter- weise aus wichtigem Grund gekündigt hat und ihm die Fortsetzung der Leistung schlechterdings unzumutbar ist.
16.2 Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auf- traggeber, ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen und ggf. den vom Auftraggeber benannten Dritten gegen angemessene Vergütung bei dem Übergang der Vertragsleistung umfassend zu un- terstützen. Der Auftragnehmer erteilt erforderliche Auskünfte.Auskünfte.
16.3 Bei Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer alle Unterlagen, Be- lege, Datenträger und Daten des Auftraggebers in einem zugänglichen und lesbaren elektronischen Format bzw. archivierte Belege im Origi- nal an den Auftraggeber herausgeben oder nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unwiederbringlich lö- schen/vernichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftrag- nehmers bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Software as a Service (Saas)
Nachvertragliche Pflichten. 16.1 Der Auftraggeber kann von dem Unterlagen des Auftragnehmers Die vom Auftragnehmer verlangen, dass trotz der Beendigung des Vertrages — gleich aus welchem Rechtsgrund — der Auftragnehmer die Services zu den Bedingungen des Vertrages für bis zu sechs (6) Monate fortsetzt, um in Erfüllung dieses Vertrags gefertigten oder beschafften Unterlagen sind dem Auftraggeber nach Vertragsende auf dessen Verlangen auszuhändigen. Der Auftragnehmer darf die Überlei- tung der durch die Services ermöglichten Prozesse und Datenverar- beitungen auf sich selbst oder einen anderen Dienstleister zu xxxxxxx- xxxx („Beendigungszeitraum“). Das Verlangen ist schriftlich bis spä- testens einem Monat vor der Beendigung, im Falle einer außerordentli- chen Kündigung binnen zwei Wochen nach der Beendigung geltend zu machen. Im Falle der Beendigung des Vertrages durch den Auftrag- nehmer aus wichtigem Grund Herausgabe wegen Zahlungsverzugs des Auftragge- bers kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Vergütung für den Beendigungszeitraum im Voraus bezahlt wird. Im Übrigen kann der Auftragnehmer die Erbringung der Services während des Beendi- gungszeitraums fälliger Honoraransprüche verweigern, wenn er dem der Auftraggeber berechtigter- weise aus wichtigem Grund gekündigt eine Vergütungspflicht vertragswidrig verneint und keine Sicherheit anbietet. Auskünfte des Auftragnehmers Nach der Erfüllung aller Leistungen hat und ihm die Fortsetzung der Leistung schlechterdings unzumutbar ist.
16.2 Auf Auftragnehmer gleichwohl auf Anforderung des Auftraggebers wird projektrelevante Auskünfte zu erteilen. Auskünfte, die der Auftraggeber später als drei Monate nach Vertragsbeendigung verlangt, sind vergütungspflichtig. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Zeithonorars gemäß Ziff. 6.2. 11Urheberrechte und Schutzrechte Dem Auftragnehmer stehen die Urheberrechte an von ihm erzeugten Arbeitsergebnissen zu. Soweit Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers urheberrechtlichen Charakter haben, überträgt der Auftragnehmer den Auf- traggeber, ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen – ohne zusätzliche Vergütung – das unbeschränkte Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben, und ggfzwar auch in Bezug auf Änderungen und unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis fortbesteht oder vorzeitig beendet wird. Sofern der Auftragnehmer Nachunternehmer bei der Vertragserfüllung einsetzt, die an der Erzeugung urheberrechtsschutzfähiger Leistungen mitwirken, hat er diese zu verpflichten, dem Auftraggeber ebenfalls ein unbeschränktes Nutzungsrecht einzuräumen. Er ist überdies verpflichtet, den vom Auftraggeber benannten Dritten gegen angemessene Vergütung bei von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter, die durch seine Leistungen berührt werden, freizustellen. Fachliche Weisungen darf der Auftragnehmer nicht unter Berufung auf seine Urheberrechte zurückweisen. Soweit der Auftragnehmer im Laufe des Projekts Dateien anlegt, hat er diese dem Übergang der Vertragsleistung umfassend Auftraggeber nach Beendigung des Projekts unentgeltlich auf geeigneten Datenträgern zu un- terstützenüberlassen. Der Auftragnehmer erteilt erforderliche Auskünftewird dem Auftraggeber behilflich sein, etwaige Programme, die zur Bearbeitung dieser Daten notwendig sind, zu angemessenen Bedingungen zu erwerben.
16.3 Bei Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer alle Unterlagen, Be- lege, Datenträger und Daten des Auftraggebers in einem zugänglichen und lesbaren elektronischen Format bzw. archivierte Belege im Origi- nal an den Auftraggeber herausgeben oder nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unwiederbringlich lö- schen/vernichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftrag- nehmers bleiben unberührt.
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Samples: Projektsteuerungsvertrag