Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vorsehen. In diesem Fall zahlt die Gesellschaft dem jeweiligen Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von bis zu 100 % des Jahresgrundgehalts für die Dauer des Wettbewerbsverbots. Eine etwaige Abfindungszahlung wird auf die Karenzentschädigung angerechnet.
Appears in 2 contracts
Samples: Vergütungssystem Für Die Mitglieder Des Vorstands Der Mynaric Ag, Vergütungssystem
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können sehen in der Regel ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum die Dauer von bis zu einem Jahr vorsehenvor. In diesem Fall zahlt leistet die Gesellschaft dem jeweiligen MorphoSys AG an das jeweilige Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von bis zu 100 % des Jahresgrundgehalts Fixgehalts für die Dauer des Wettbewerbsverbots. Eine etwaige Abfindungszahlung wird auf Auf die Karenzentschädigung wird eine eventuelle Abfindungszahlung angerechnet.
Appears in 2 contracts
Samples: Vergütungssystem, Vergütungssystem Für Vorstandsmitglieder
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können Vorstandsverträge enthalten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr vorsehenJahr. In diesem Fall zahlt die Gesellschaft dem jeweiligen Sofern durch den Aufsichtsrat nicht auf das Wettbewerbsverbot verzichtet wird, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Karenzentschädigung in Höhe von 75% bis zu 100 100% des Jahresgrundgehalts für die Dauer des Wettbewerbsverbotsder zuletzt gewährten festen Vergütung. Eine etwaige Abfindungszahlung wird Anderweitige Einkünfte aus einer neuen Tätigkeit muss sich das Vorstandsmitglied auf die Karenzentschädigung angerechnetvollständig anrechnen lassen.
Appears in 1 contract
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder können Vorstandsverträge enthalten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen Zeitraum mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr vorsehenJahr. In diesem Fall zahlt die Gesellschaft dem jeweiligen Sofern durch den Aufsichtsrat nicht auf das Wettbe- werbsverbot verzichtet wird, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Karenzentschädigung Karenzent- schädigung in Höhe von 75% bis zu 100 100% des Jahresgrundgehalts für die Dauer des Wettbewerbsverbotsder zuletzt gewährten festen Vergütung. Eine etwaige Abfindungszahlung wird Ander- weitige Einkünfte aus einer neuen Tätigkeit muss sich das Vorstandsmitglied auf die Karenzentschädigung angerechnetvollständig anrechnen lassen.
Appears in 1 contract