Common use of Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Clause in Contracts

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Vorstandsmitglieder unterliegen nach Beendigung des Anstellungsvertrags einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwölf Monaten nach näherer Maßgabe des Anstellungsvertrags. Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes gewährt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied als Entschädigung die Hälfte der von dem Vorstandsmitglied zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Auf die Entschädigung muss sich das Vorstandsmitglied andere Bezüge insoweit anrechnen lassen, wie diese zusammen mit der Entschädigung 100 % des zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Jahresgrundgehalts übersteigen. Auf das Wettbewerbsverbot kann gegenüber dem Vorstandsmitglied sowohl vor als auch nach Beendigung des Anstellungsvertrags verzichtet werden. Die Pflicht zur Karenzentschädigung endet in diesem Fall sechs Monate nach der Erklärung des Verzichts gegenüber dem Vorstandsmitglied. Sofern die Gesellschaft die Zahlung einer Karenzentschädigung unter einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot schuldet, ist eine Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung anzurechnen.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder, Vergütungssystem Für Die Vorstandsmitglieder

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Der Aufsichtsrat hat nach diesem Vergütungssystem die Möglichkeit, für Vorstandsmitglieder unterliegen nach Beendigung des Anstellungsvertrags einem nachvertraglichen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwölf Monaten nach näherer Maßgabe des Anstellungsvertragszwei Jahre zu vereinbaren. Für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots ist an das jeweilige Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt vertragsmäßig bezogenen Bezüge zu zahlen. Während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes gewährt Wettbewerbsverbots bezogenes anderweitiges Arbeitseinkommen wird auf die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied als Entschädigung angerechnet, soweit die Hälfte Entschädigung unter Hinzurechnung der von dem Vorstandsmitglied anderweitigen Einkünfte die zuletzt bezogenen vertragsmäßigen LeistungenBezüge übersteigen würde. Auf die Entschädigung muss sich das Zusätzlich werden sonstige vertragliche Abfindungszahlungen an ein Vorstandsmitglied andere Bezüge insoweit anrechnen lassen, wie diese zusammen mit der Entschädigung 100 % des zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Jahresgrundgehalts übersteigen. Auf das Wettbewerbsverbot kann gegenüber dem Vorstandsmitglied sowohl vor als auch nach Beendigung des Anstellungsvertrags verzichtet werden. Die Pflicht zur Karenzentschädigung endet in diesem Fall sechs Monate nach der Erklärung des Verzichts gegenüber dem Vorstandsmitglied. Sofern die Gesellschaft die Zahlung einer Karenzentschädigung unter einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot schuldet, ist eine Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung anzurechnenangerechnet. Sofern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Rahmen der Beendigung vereinbart wird, wird vertraglich vereinbart, dass eine mögliche Abfindungszahlung auf eine Karenzentschädigung angerechnet wird.

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Samples: Vergütungssystem Für Vorstandsmitglieder

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Vorstandsmitglieder unterliegen nach Beendigung des Anstellungsvertrags einem nachvertraglichen In den Vorstandsdienstverträgen kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von zwölf Monaten nach näherer Maßgabe des Anstellungsvertragsbis zu zwei Jahre vereinbart werden. Für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots ist an das jeweilige Vorstandsmitglied eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der zuletzt vertragsmäßig bezogenen Bezüge zu zahlen, sofern der Aufsichtsrat nicht rechtzeitig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet. Während der Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes gewährt Wettbewerbsverbots durch Verwertung der Arbeitskraft erworbene anderweitige Einkünfte werden auf die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied als Entschädigung angerechnet, soweit die Hälfte Entschädigung unter Hinzurechnung der von dem Vorstandsmitglied anderweitigen Einkünfte die zuletzt bezogenen vertragsmäßigen LeistungenBezüge übersteigen würde. Auf die Entschädigung muss sich das Zusätzlich werden vertragliche Abfindungszahlungen an ein Vorstandsmitglied andere Bezüge insoweit anrechnen lassen, wie diese zusammen mit der Entschädigung 100 % des zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Jahresgrundgehalts übersteigen. Auf das Wettbewerbsverbot kann gegenüber dem Vorstandsmitglied sowohl vor als auch nach Beendigung des Anstellungsvertrags verzichtet werden. Die Pflicht zur Karenzentschädigung endet in diesem Fall sechs Monate nach der Erklärung des Verzichts gegenüber dem Vorstandsmitglied. Sofern die Gesellschaft die Zahlung einer Karenzentschädigung unter einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot schuldet, ist eine Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung anzurechnenangerechnet.

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Samples: Vergütungssystem Für Die Mitglieder Des Vorstands