Nachweis einer Haftpflichtversicherung. 18.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass er für mögliche Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund der zu erbringenden Leistung ergeben können, entsprechende Haftpflichtversicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat und auch laufend unterhält. Die Festlegung der Höhe der Versicherungssummen bleibt der besonderen Leistungsbeschreibung vorbehalten.
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Nachweis einer Haftpflichtversicherung. 18.1 17.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass er für mögliche Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund der zu erbringenden Leistung ergeben können, entsprechende Haftpflichtversicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat und auch laufend unterhält. Die Festlegung der Höhe der Versicherungssummen bleibt der besonderen Leistungsbeschreibung vorbehalten.
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Nachweis einer Haftpflichtversicherung. 18.1 11.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass er für mögliche Haftpflichtansprüche, die sich aufgrund der zu erbringenden Leistung ergeben können, entsprechende Haftpflichtversicherungen in ausreichender Höhe abgeschlossen hat und auch laufend unterhält. Die Festlegung der Höhe der Versicherungssummen bleibt der besonderen Leistungsbeschreibung vorbehalten.
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