Nationale Rechtsgrundlagen Musterklauseln

Nationale Rechtsgrundlagen. Die vorliegende Richtlinie basiert auf dem Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Forschungsförderungsgesell- schaftsgesetz FFGG), BGBl. Nr.73/2004, in der jeweils geltenden Fassung. Bei den Förderun- gen auf Basis dieser Richtlinie handelt es sich um Förderungen des Bundes, die von der FFG als Abwicklungsstelle im Namen und auf Rechnung des Bundes vergeben werden. Die ARR 2014 in der jeweils geltenden Fassung sind subsidiär anzuwenden. Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder ein Kontrahierungszwang wird nicht begründet.