Common use of Neubemessung des Grades der Invalidität Clause in Contracts

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de, www.emil-kl.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlichjähr- lich, längs- tens längstens bis zu drei Jahren Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei versicherten Personen bis zur Vollendung des 18. Le- bensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1unsere Leistungspflicht, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvalidi- tätsleistung, als wir bereits erbracht haben, so ist der verzinsen wir den Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsenjährlich.

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Samples: www.ergo.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 A.4.10.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1A.4.10.1, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvaliditätsleistung als diejenige, als welche wir bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag mit 5 % Prozent jährlich zu verzinsen.

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Samples: www.insurancestation.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 A.5.10.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen bemes- sen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1A.5.10.1, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

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Samples: rauch-versicherungen.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern die am Unfalltag das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verlängert sich diese Frist von 3 auf 5 Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer un- serer Leistungspflicht nach A.4.9.1A.4.9.1 AKB, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir sie der Versicherer bereits erbracht habenhat, so ist der Mehrbetrag mit 5 % Prozent jährlich zu verzinsen.

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Samples: www.insurancestation.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

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Samples: www.kazenmaier.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 A.4.10.6 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1A.4.10.1, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als die- jenige, welche wir bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.

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Samples: www.hvs-online.de

Neubemessung des Grades der Invalidität. A.4.9.6 A.5.9.6 Sie und wir sind berechtigthaben jährlich bis zu 3 Jahre nach dem Unfall das Recht, den Grad der Invalidität jährlich, längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen bemes­ sen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung An­ erkennung unserer Leistungspflicht nach A.4.9.1, A.5.9.1 und - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvaliditäts­ leistung, als wir bereits erbracht haben, so ist wird der Mehrbetrag Mehr­ betrag mit 5 % Prozent jährlich zu verzinsenverzinst.

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Samples: www.debeka.de