NICHT FRISTGERECHTE ZAHLUNG. 1. Wenn der Verbraucher seine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er ohne weitere Mahnung im Zahlungsrückstand. Der Unternehmer wird dem Verbraucher nach Ablauf der Fälligkeitsfrist trotzdem eine kostenlose Zahlungserinnerung schicken. Darin weist er den Verbraucher auf seinen Zahlungsrückstand hin und räumt ihm eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. In der Zahlungserinnerung weist der Unternehmer auch auf die außergerichtlichen Inkassokosten hin, die dem Verbraucher bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen. 2. Ist die in Absatz 1 genannte vierzehntägige Zahlungsfrist verstrichen, ohne dass der Verbraucher seine Rechnung bezahlt hat, ist der Unternehmer berechtigt, ohne weitere Mahnung die Zahlung des fälligen Betrags zu einzufordern. Die dabei anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten darf er dem Verbraucher in angemessener Weise in Rechnung stellen. Hierfür gelten Höchstbeträge gemäß dem niederländischen Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding buitengerechtelijke incassokosten). Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen wurden diese Höchstbeträge wie folgt festgesetzt: - 15% auf die ersten 2.500,-€, mit einem Mindestbetrag von 40,-€ - 10% auf die folgenden 2.500,- € - 5% auf die folgenden 5.000,- € - 1% auf die folgenden 190.000,- € - 0,5% auf darüber hinausgehende Beträge, mit einem Höchstbetrag von 6.775,- €.
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Samples: Allgemeine Auftrags , Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Auftrags , Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Auftrags , Verkaufs Und Lieferbedingungen
NICHT FRISTGERECHTE ZAHLUNG. 1. Wenn der Verbraucher seine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er ohne weitere Mahnung im Zahlungsrückstand. Der Unternehmer wird dem Verbraucher nach Ablauf der Fälligkeitsfrist trotzdem eine kostenlose Zahlungserinnerung schicken. Darin weist er den Verbraucher auf seinen Zahlungsrückstand hin und räumt ihm eine weitere Zahlungsfrist von 14 Tagen ein. In der Zahlungserinnerung weist der Unternehmer auch auf die außergerichtlichen Inkassokosten hin, die dem Verbraucher bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen.
2. Ist die in Absatz 1 genannte vierzehntägige Zahlungsfrist verstrichen, ohne dass Frist von 14 Tagen abgelaufen und hat der Verbraucher seine Rechnung bezahlt hatdann immer noch nicht bezahlt, ist hat der Unternehmer berechtigtdas Recht, den fälligen Betrag ohne weitere Mahnung die Zahlung Inverzugsetzung des fälligen Betrags zu Verbrauchers einzufordern. Die dabei anfallenden außergerichtlichen Inkassokosten darf er dem Verbraucher in angemessener Weise in Rechnung stellen. Hierfür gelten Höchstbeträge gemäß dem niederländischen Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding buitengerechtelijke incassokosten). Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen wurden diese Höchstbeträge wie folgt festgesetzt: - 1515 % auf die ersten 2.500,-€2.500,- €, mit einem Mindestbetrag von 40,-€ 40,- € - 1010 % auf die folgenden 2.500,- € - 55 % auf die folgenden 5.000,- € - 11 % auf die folgenden 190.000,- € - 0,50,5 % auf darüber hinausgehende Beträge, mit einem Höchstbetrag von 6.775,- €.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Wasserfahrzeugen