Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 % des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 % des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten angeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission Emis- sion erlangt wird.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt, Investment Fund Prospectus
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 % des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von WertpapierenWert- papieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 % vH des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds Prospekt, Investmentfonds Prospekt
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 % vH des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn auch keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird.
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Samples: Investmentfonds Prospekt, Investmentfondsprospekt, Investmentfondsprospekt
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens Insgesamt bis zu 10 % v.H. des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten angelegt werdenwer- den, die nicht an einer der im Anhang der zu den Fondsbestimmungen aufgeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im in diesem Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wirdoder nicht die unter „Geld- marktinstrumente“ genannten Voraussetzungen erfüllen.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente. Höchstens 10 20 % des Fondsvermögens dürfen in Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente angelegt werden, die nicht an einer der im Anhang der Fondsbestimmungen aufgeführten angeführten Börsen amtlich zugelassen oder an einem der im Anhang der Fondsbestimmungen angeführten geregelten Märkte gehandelt werden und bei Neuemissionen von Wertpapieren, wenn keine diesbezügliche Zulassung vor Ablauf eines Jahres ab Emission erlangt wird.
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Samples: Aif Anlegerinformation