Techniken und Instrumente der Anlagepolitik Musterklauseln

Techniken und Instrumente der Anlagepolitik. Der Fonds investiert gemäß den Anlage- und Emittentengrenzen des InvFG in Verbindung mit den Fonds- bestimmungen und unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung.
Techniken und Instrumente der Anlagepolitik. 1. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Techniken und Instrumente der Anlagepolitik. Der Investmentfonds investiert gemäß den Anlage- und Emittentengrenzen des InvFG in Verbindung mit den Fondsbestimmungen und unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung. Im Folgenden werden die für den Investmentfonds erwerbbaren Vermögenswerte allgemein beschrieben. Im Punkt 13.1. des Prospekts sowie den Fondsbestimmungen (siehe Anhang) finden sich die spezifischen Anlagegrenzen für diesen Investmentfonds. Wertpapiere Nicht anwendbar. Geldmarktinstrumente Nicht anwendbar. Nicht notierte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Nicht anwendbar.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.