Nicht verschuldeter Schlüsselverlust. Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für gesetz- liche Haftpflichtansprüche auf den Einwand des fehlenden Verschuldens, wenn dieser das Abhandenkommen zwar verursacht, aber nicht verschuldet hat (z. B. bei Raub oder Diebstahl).
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Nicht verschuldeter Schlüsselverlust. 3.2.1 Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für gesetz- liche Haftpflichtansprüche auf den Einwand des fehlenden Verschuldens, wenn dieser das Abhandenkommen zwar verursacht, aber nicht verschuldet hat (z. B. bei Raub oder Diebstahl).
3.2.2 Dieser Verzicht gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer (z. B. Schlüsselverlustversicherung) zu erlangen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Nicht verschuldeter Schlüsselverlust. Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für gesetz- liche gesetzliche Haftpflichtansprüche auf den Einwand des fehlenden Verschuldens, wenn dieser das Abhandenkommen zwar verursacht, aber nicht verschuldet hat (z. B. bei Raub oder Diebstahl). Dieser Verzicht gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer (z. B. Schlüsselverlust- versicherung) zu erlangen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Nicht verschuldeter Schlüsselverlust. Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für gesetz- liche Haftpflichtansprüche auf den Einwand des fehlenden Verschuldens, wenn dieser das Abhandenkommen zwar verursacht, aber nicht verschuldet hat (z. B. bei Raub oder Diebstahl). Dieser Verzicht gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer (z. B. Schlüsselverlustversicherung) zu erlangen.
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Samples: Haftpflicht Versicherung
Nicht verschuldeter Schlüsselverlust. Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für gesetz- liche Haftpflichtansprüche auf den Einwand des fehlenden Verschuldens, wenn dieser das Abhandenkommen zwar verursacht, aber nicht verschuldet hat (z. B. bei Raub oder Diebstahl). Dieser Verzicht gilt nicht, wenn und soweit der Geschädigte in der Lage ist, Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer (z. B. Schlüssel- verlustversicherung) zu erlangen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung