Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle Musterklauseln

Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle. Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung, die einem Viertel des Xxxxxx für einen Monat entspricht. Ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens, wobei der Entscheid des Richters vorbehalten wird.
Nichtantritt oder Verlassen der Arbeitsstelle. 1. Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund den Arbeitsplatz nicht an, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine Entschädigung. Diese entspricht einem Viertel des Monatslohnes. Zusätzlich hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens, wenn er diesen nachweisen kann.