Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Ge- werbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung. § 18 Vollmacht des Versicherungsvertreters 1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und wäh- rend des Versicherungsverhältnisses.
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Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Ge- werbebetriebs abgeschlossenGewerbebetriebs abge- schlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung gewerbli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung. § 18 27 Vollmacht des Versicherungsvertreters
1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;,
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und wäh- rend des Versicherungsverhältnisses.,
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Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Ge- werbebetriebs Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung. § 18 Vollmacht des Versicherungsvertreters
1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen entgegenzuneh- men betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und wäh- rend des Versicherungsverhältnisses.
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Samples: Elektronik Versicherung
Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Ge- werbebetriebs abgeschlossenGewerbebetriebs abge- schlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung gewerbli- xxxx Xxxxxxxxxxxxx die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung. § 18 27 Vollmacht des Versicherungsvertreters
1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und wäh- rend des Versicherungsverhältnisses.
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Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Ge- werbebetriebs Gewerbe- betriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung. § 18 Vollmacht des Versicherungsvertreters
1. Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und wäh- rend des Versicherungsverhältnisses.,
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