Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach 25.2 entsprechend Anwendung.
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Samples: Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung
Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach 25.2 Nr. 46.2 entsprechend Anwendung.
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Samples: Hausratversicherung
Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach 25.2 Nr. 40.2 entsprechend Anwendung.
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Samples: Wohngebäudeversicherung