Common use of Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen Clause in Contracts

Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. a) Werden vom Kunde die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsbedingungen nicht eingehalten, so kann der Anbieter den Kunden durch einen eingeschriebenen Brief in Verzug setzen, respektive in Anmahnen unverzüglich den Vertragskonformen Zustand herzustellen. Kommt innert einer Frist von 30 Tagen nach Inverzugsetzung, respektive Anmahnung, der Kunde seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, hat der Anbieter die Möglichkeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Darüber hinaus hat der Mieter anfallende Betreibungskosten (z.B.) Inkassobüro oder Anwaltskosten) zu tragen. b) Nachdem der Anbieter die Vertragsauflösung dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat ist dieser verpflichtet den geschuldeten Betrag vollumfänglich und umgehend an den Anbieter zu bezahlen, sowie innerhalb der einmonatigen Frist seine Mietbox zu räumen und in ordnungsgemässem Zustand dem Anbieter zu übergeben (gemäss Ziffer 8) c) Sollte dem Anbieter keine gültige Adresse vom Kunden vorliegen (gemäss Ziffer 9), so gilt die Kündigung, auch nach erfolglosem Versand an die letzte bekannte Adresse des Kunden, als mitgeteilt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. d) Wurde bis am letzten Tag der Frist die Mietbox nicht vom Kunden geräumt, so behält sich der Anbieter das Recht vor die Mietbox selbst zu räumen. Zudem ist während einer allfälligen unrechtmässigen Benutzung der Mietbox, nach Ablauf der Vertragsfrist, eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr und zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% zu bezahlen. e) Tritt der Fall ein dass geschuldete Beträge dem Anbieter nicht bezahlt werden oder die Mietbox nicht ordnungsgemäss geräumt wird, dann vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter über die genannten Güter und Gegenstände mittels Pfandrecht verfügt (Art. 895 ZGB). Solche Güter und Gegenstände werden fortan unter rechtmässigem Besitz des Anbieters gelagert welche dem Anbieter dazu dient seine säumigen Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, insbesondere Gebühren, Entschädigungen, Vertragsstrafen und Schadenersatz zu sichern. Der Anbieter hat die folgenden Möglichkeiten: • Die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern • die Gegenstände nach freiem Ermessen zu veräussern (entweder Freihändiger Verkauf oder auf dem Betreibungsweg), um Ihre Forderungen zu decken • die Gegenstände bei geringem oder gar keinem Verkehrswert zu entsorgen f) Bei einer allfälligen Veräusserung dient der Ertrag grundsätzlich dazu die säumigen Forderungen des Anbieters zu decken. Werden durch die Veräusserung die Lagerkosten, sowie die Kosten die durch den Verkauf oder die Zerstörung und Wegbringung (Entsorgung) der Gegenstände entstehen nicht vollumfänglich abgedeckt, so muss der Fehlbetrag vom Kunden übernommen werden. Ein allfälliger Überschuss aus einer Veräusserung wird auf einem nicht verzinslichen Konto hinterlegt, dessen Saldo der Kunden zurückfordern kann. g) Treten schwerwiegende Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden auf, die zu Gefahr in Verzug führt, dann behält sich der Anbieter das Recht vor mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen, sich Zugang zur Mietbox zu verschaffen, jegliche Gefahren zu beseitigen sowie alle Güter und Gegenstände wegzubringen die eine Gefahr darstellen. Der Anbieter kann auch gemäss Ziffer 10e vorgehen und behält sich zudem das Recht vor den Vertrag mit sofortiger Wirkung, gemäss Ziffer 10a, ausserordentlich zu kündigen. h) Bei fälligen Forderungen hat meinlager AG das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände zu verweigern sowie ein eigenes Zusatzschloss an der Mietbox zu befestigen. Diese Massnahme erfordert nur den Zahlungsverzug, nicht die Vertragsauflösung. Die Ausübung dieses Rechts berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, die offenen Forderungen zu begleichen.

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Samples: Mietbox Vertrag

Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. a) Werden vom a. Hält der Kunde die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGBs festgelegten Vertragsbedingungen Bedingungen nicht eingehaltenein, i. hat WF das Recht, so dem Kunden den Zutritt zum Gelände/zur Lagerkabine zu verweigern und ein ei- genes Schloss an der Lagerkabine zu befestigen; ii. kann der Anbieter WF den Kunden durch einen eingeschriebenen Brief in Verzug setzen, respektive in Anmahnen unverzüglich den Vertragskonformen Zustand herzustellengeratenen Xxxxxx mit Schreiben mahnen. Dafür kann WF dem Kunden ei- ne Gebühr von CHF 20.- berechnen. b. Kommt der Kunde innert einer Frist von 30 10 Tagen nach Inverzugsetzung, respektive Anmahnung, der Kunde dieser Mahnung seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, kann WF den Vertrag fristlos kündigen. c. Wird die Lagerkabine nach Vertragsende nicht rechtzeitig geräumt und zurückgegeben, ist WF ermächtigt, auf Kosten des Kunden das Schloss an der Lagerkabine zu öffnen und/oder ein neues Schloss anzubrin- gen. d. Der Kunde räumt der WF an den eingelagerten Waren und Gegenständen ein Pfandrecht im Sinne von Art 895 ZGB ein. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Lagergebühr mehr als 10 Tage ganz oder teilweise im Verzug, ist WF berechtigt, das Retentionsrecht geltend zu machen und die Gegenstände ohne Androhung der Pfandverwertung privat zu verwerten oder zu entsorgen. Die Bestimmungen des SchKG über die Pfandverwertung sind nicht anwendbar. Der dabei erzielte Xxxxxxxxx wird mit den offenen Forderungen von WF inklusiv den Kosten für die Räumung und Verwertung bzw. Entsorgung verrechnet und ein etwaig übersteigender Betrag kann vom Kunden zurückgefordert werden. e. WF ist berechtigt, Aufwendungen im Zusammenhang mit verspäteten Gebührenzahlungen wie z.B. Mahn- gebühren, Einbringungskosten sowie Verzugszinsen dem Kunden in Rechnung zu stellen. f. Bei schwerwiegender Verletzung von Vertragspflichten durch einen Kunden, hat WF das Recht, den Ver- trag sofort fristlos aufzulösen. In diesem Fall hat der Anbieter Kunde die Möglichkeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Darüber hinaus hat der Mieter anfallende Betreibungskosten (z.B.) Inkassobüro oder Anwaltskosten) zu tragen. b) Nachdem der Anbieter die Vertragsauflösung dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat ist dieser verpflichtet den geschuldeten Betrag vollumfänglich und umgehend an den Anbieter zu bezahlen, sowie Lagerkabine innerhalb der einmonatigen Frist seine Mietbox von 48 Stunden zu räumen und in ordnungsgemässem Zustand dem Anbieter zurück zu übergeben geben. Erfolgt dies nicht, ist WF berechtigt, gemäss den Ziffern 10c und 10d (gemäss Ziffer 8)Lager- räumung) vorzugehen. c) g. Sollte dem Anbieter der Kunde keine gültige Adresse vom Kunden vorliegen mehr besitzen (gemäss siehe Ziffer 9), so gilt die Kündigung, Kündigung auch nach erfolglosem erfolg- losem Versand an die letzte bekannte Adresse des Kunden, als mitgeteilt Kunden und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. d) Wurde bis am letzten Tag der Frist die Mietbox nicht vom Kunden geräumt, so behält sich der Anbieter das Recht vor die Mietbox selbst zu räumen. Zudem ist während einer allfälligen unrechtmässigen Benutzung der Mietbox, nach Ablauf der Vertragsfrist, eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr und zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% zu bezahlen. e) Tritt der Fall ein dass geschuldete Beträge dem Anbieter nicht bezahlt werden oder die Mietbox nicht ordnungsgemäss geräumt wird, dann vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter über die genannten Güter und Gegenstände mittels Pfandrecht verfügt (Art. 895 ZGB). Solche Güter und Gegenstände werden fortan unter rechtmässigem Besitz des Anbieters gelagert welche dem Anbieter dazu dient seine säumigen Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, insbesondere Gebühren, Entschädigungen, Vertragsstrafen und Schadenersatz zu sichern. Der Anbieter hat die folgenden Möglichkeiten: • Die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern • die Gegenstände nach freiem Ermessen zu veräussern (entweder Freihändiger Verkauf oder auf dem Betreibungsweg), um Ihre Forderungen zu decken • die Gegenstände bei geringem oder gar keinem Verkehrswert zu entsorgen f) Bei einer allfälligen Veräusserung dient der Ertrag grundsätzlich dazu die säumigen Forderungen des Anbieters zu decken. Werden durch die Veräusserung die Lagerkosten, sowie die Kosten die durch den Verkauf oder die Zerstörung und Wegbringung (Entsorgung) der Gegenstände entstehen nicht vollumfänglich abgedeckt, so muss der Fehlbetrag vom Kunden übernommen werden. Ein allfälliger Überschuss aus einer Veräusserung wird auf einem nicht verzinslichen Konto hinterlegt, dessen Saldo der Kunden zurückfordern kann. g) Treten schwerwiegende Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden auf, die zu Gefahr in Verzug führt, dann behält sich der Anbieter das Recht vor mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen, sich Zugang zur Mietbox zu verschaffen, jegliche Gefahren zu beseitigen sowie alle Güter und Gegenstände wegzubringen die eine Gefahr darstellen. Der Anbieter kann auch gemäss Ziffer 10e vorgehen und behält sich zudem das Recht vor den Vertrag mit sofortiger Wirkung, gemäss Ziffer 10a, ausserordentlich zu kündigen. h) Bei fälligen Forderungen hat meinlager AG das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände zu verweigern sowie ein eigenes Zusatzschloss an der Mietbox zu befestigen. Diese Massnahme erfordert nur den Zahlungsverzug, nicht die Vertragsauflösung. Die Ausübung dieses Rechts berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, die offenen Forderungen zu begleichen.

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Samples: Self Storage Agreement

Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. a) Werden vom Kunde die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsbedingungen Vertrags- bedingungen nicht eingehalten, so kann der Anbieter Sonderegger Transporte AG den Kunden durch einen eingeschriebenen Brief in Verzug setzen, respektive in Anmahnen unverzüglich den Vertragskonformen Zustand herzustellen. Kommt innert einer Frist von 30 10 Tagen nach Inverzugsetzung, respektive Anmahnung, der Kunde seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, hat der Anbieter die Möglichkeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Darüber hinaus hat der Mieter anfallende Betreibungskosten (z.B.) Inkassobüro oder Anwaltskosten) zu tragen. b) Nachdem der Anbieter Xxxxxxxxxxx Transporte AG die Vertragsauflösung dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat ist dieser verpflichtet den geschuldeten Betrag vollumfänglich und umgehend an den Anbieter Sonderegger Transporte AG zu bezahlen, sowie innerhalb der einmonatigen 10-tägigen Frist seine Mietbox zu räumen und in ordnungsgemässem Zustand dem Anbieter zu übergeben (gemäss Ziffer 8) c) Sollte dem Anbieter keine gültige Adresse vom Kunden vorliegen (gemäss Ziffer 9), so gilt die Kündigung, auch nach erfolglosem Versand an die letzte bekannte Adresse des Kunden, als mitgeteilt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. d) Wurde bis am letzten Tag der Frist die Mietbox nicht vom Kunden geräumt, so behält sich der Anbieter Sonderegger Transporte AG das Recht vor die Mietbox selbst zu räumen. Zudem ist während einer allfälligen unrechtmässigen Benutzung der Mietbox, nach Ablauf der Vertragsfrist, eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr und zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 2010% zu bezahlen. e) Tritt der Fall ein dass das geschuldete Beträge dem Anbieter der Sonderegger Transporte AG nicht bezahlt werden oder die Mietbox nicht ordnungsgemäss geräumt wird, dann vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter Sonderegger Transporte AG über die genannten Güter und Gegenstände mittels Pfandrecht verfügt (Art. 895 ZGB)verfügt. Solche Güter und Gegenstände werden fortan unter rechtmässigem Besitz des Anbieters von Sonderegger Transporte AG gelagert welche dem Anbieter dazu dient seine säumigen Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, insbesondere Gebühren, Entschädigungen, Vertragsstrafen und Schadenersatz zu sichern. Der Anbieter Sonderegger Transporte AG hat die folgenden MöglichkeitenMöglichkeit: • Die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern • die Gegenstände nach freiem Ermessen zu veräussern (entweder Freihändiger Verkauf oder auf dem Betreibungsweg), um Ihre Forderungen zu decken • die Gegenstände bei geringem oder gar keinem Verkehrswert zu entsorgen f) Bei einer allfälligen Veräusserung dient der Ertrag grundsätzlich dazu die säumigen Forderungen des Anbieters von Sonderegger Transporte AG zu decken. Werden durch die Veräusserung die Lagerkosten, sowie die Kosten die durch den Verkauf oder die Zerstörung und Wegbringung (Entsorgung) der Gegenstände entstehen nicht vollumfänglich abgedeckt, so muss der Fehlbetrag vom Kunden übernommen werden. Ein allfälliger Überschuss aus einer Veräusserung wird auf einem nicht verzinslichen Konto hinterlegt, dessen Saldo der Kunden zurückfordern kann. g) Treten schwerwiegende Verletzungen von Vertragspflichten durch den Kunden auf, die zu Gefahr in Verzug führt, dann behält sich der Anbieter Sonderegger Transporte AG das Recht vor mit sofortiger Wirkung den Vertrag aufzulösen, sich Zugang zur Mietbox zu verschaffen, jegliche Gefahren zu beseitigen sowie alle Güter und Gegenstände wegzubringen die eine Gefahr darstellen. Der Anbieter kann auch gemäss Ziffer 10e vorgehen und behält sich zudem das Recht vor den Vertrag mit sofortiger Wirkung, gemäss Ziffer 10a, ausserordentlich zu kündigen. h) Bei fälligen Forderungen hat meinlager AG das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände zu verweigern sowie ein eigenes Zusatzschloss an der Mietbox zu befestigen. Diese Massnahme erfordert nur den Zahlungsverzug, nicht die Vertragsauflösung. Die Ausübung dieses Rechts berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, die offenen Forderungen zu begleichen.

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Samples: Mietbox Vertrag

Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. a) Werden vom Hält der Kunde die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten fest- gelegten Vertragsbedingungen nicht eingehaltenein, so kann der Anbieter XX.XX den Kunden durch einen eingeschriebenen Brief in Verzug setzen, respektive in Anmahnen unverzüglich den Vertragskonformen Zustand herzustellen. Kommt der Kunde innert einer Frist von 30 10 Tagen nach Inverzugsetzung, respektive Anmahnung, der Kunde Inverzugsetzung seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, hat der Anbieter die Möglichkeit kann XX.XX den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Darüber hinaus hat der Mieter anfallende Betreibungskosten (z.B.) Inkassobüro oder Anwaltskosten) zu tragenauflösen. b) Nachdem Nach Bekanntgabe der Anbieter Vertragsauflösung seitens XX.XX ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsauflösung dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat ist dieser verpflichtet den geschuldeten Betrag geschuldete Xxxxx vollumfänglich und umgehend an den Anbieter XX.XX zu bezahlen, zahlen sowie innerhalb am Ende der einmonatigen 10-tägigen Frist seine Mietbox seinen Lagerraum zu räumen und in ordnungsgemässem Zustand dem Anbieter zu übergeben (gemäss Ziffer 8)räumen. c) Sollte dem Anbieter der Kunde keine gültige Adresse vom Kunden vorliegen mehr haben (gemäss siehe Ziffer 9), so gilt die Kündigung, Kündigung auch nach erfolglosem erfolglo- sem Versand an die letzte bekannte Adresse des Kunden, Kunden als mitgeteilt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. d) Wurde bis Hat der Kunde den Lagerraum am letzten Tag der Frist die Mietbox nicht vom Kunden geräumt, so behält sich der Anbieter XX.XX das Recht vor die Mietbox vor, den Lagerraum selbst zu räumen. Zudem Ausserdem ist während einer allfälligen unrechtmässigen Benutzung der Mietbox, Besetzung des La- gerraums nach Ablauf der Vertragsfrist, Vertragsfrist eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Gebühr und zusätzlich Gebühr, erhöht um eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% 10%, zu bezahlenentrichten. e) Tritt Im Falle der Fall ein dass geschuldete Nichtzahlung der XX.XX geschuldeten Beträge dem Anbieter nicht bezahlt werden oder die Mietbox nicht ordnungsgemäss geräumt wird, dann vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter XX.XX über die ein Pfandrecht an den genannten Güter und Gegenstände mittels Pfandrecht verfügt (Art. 895 ZGB). Solche Güter und Gegenstände werden Gegenständen verfügt, welche fortan unter rechtmässigem Besitz des Anbieters von XX.XX gelagert welche dem Anbieter sind und XX.XX dazu dient seine säumigen dienen, ihre Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, insbesondere Gebühren, Entschädigungen, Vertragsstrafen und Schadenersatz Vertragsstrafen, Schadenersatz, zu sichern. Der Anbieter hat XX.XX kann: I. die folgenden Möglichkeiten: • Die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern • die Gegenstände lagern, oder II. diese frei und ohne Weiteres (nach freiem Ermessen zu veräussern (entweder Freihändiger Ermessen, freihändiger Verkauf oder auf dem Betreibungsweg)Betre bungswege) veräussern, um Ihre ihre Forderungen zu decken • die Gegenstände decken, oder III. diese bei geringem oder gar keinem Verkehrswert zu entsorgen f) Bei . Der Ertrag einer allfälligen Veräusserung dient der Ertrag grundsätzlich dazu in erster Linie dazu, die säumigen Forderungen des Anbieters von XX.XX zu decken. Werden Die nicht durch die Veräusserung die Lagerkosten, der Gegenstände abgedeckten Lagerungskosten sowie die Kosten Kosten, die durch den Verkauf oder die Zerstörung und Wegbringung (Entsorgung) der Gegenstände entstehen nicht vollumfänglich abgedecktWaren entstehen, so muss der Fehlbetrag müssen vom Kunden zusätzlich übernommen werden. Ein allfälliger eventueller Überschuss aus einer der Veräusserung wird auf einem nicht verzinslichen Konto hinterlegthinter- legt, dessen Saldo der Kunden Kunde zurückfordern kann. gf) Treten schwerwiegende Verletzungen Bei schwerwiegender Verletzung von Vertragspflichten durch den Kunden aufeinen Kunden, die welcher zu Gefahr in Verzug Verzug“ führt, dann behält sich der Anbieter XX.XX das Recht vor mit sofortiger Wirkung vor, den Vertrag sofort aufzulösen, sich Zugang zur Mietbox zu verschaffenin den Lagerraum einzudringen, jegliche Gefahren jegli- che Gefahr zu beseitigen sowie alle Güter und diejenigen Gegenstände wegzubringen wegzuschaffen, die eine Gefahr darstellen. Der Anbieter XX.XX kann auch gemäss entsprechend Ziffer 10e vorgehen und 10e) vorgehen. Zusätzlich behält sich zudem das Recht vor XX.XX vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, gemäss Wirkung entsprechend Ziffer 10a, ) ausserordentlich zu kündigen. h) Bei fälligen Forderungen hat meinlager AG das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände zu verweigern sowie ein eigenes Zusatzschloss an der Mietbox zu befestigen. Diese Massnahme erfordert nur den Zahlungsverzug, nicht die Vertragsauflösung. Die Ausübung dieses Rechts berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, die offenen Forderungen zu begleichen.

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Samples: Self Storage Agreement

Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen. a) Werden vom Hält der Kunde die Zahlungsfristen sowie die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsbedingungen nicht eingehaltenein, so kann der Anbieter xxxxxxxx.xx den Kunden durch einen eingeschriebenen Brief in Verzug setzen, respektive in Anmahnen unverzüglich den Vertragskonformen Zustand herzustellen. Kommt der Kunde innert einer Frist von 30 10 Tagen nach Inverzugsetzung, respektive Anmahnung, der Kunde Inverzugsetzung seinen Verpflichtungen immer noch nicht nach, hat der Anbieter die Möglichkeit kann xxxxxxxx.xx den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenauflösen. Darüber hinaus hat xxxxxxxx.xx wird dem Kunden zudem eine Gebühr für die vorzeitige Auflösung des Vertrages verrechnen. Die Höhe der Mieter anfallende Betreibungskosten (z.B.) Inkassobüro oder Anwaltskosten) zu tragenAuflösungsgebühr beträgt mindestens 50% der monatlichen Lagergebühr. b) Nachdem Nach Bekanntgabe der Anbieter Vertragsauflösung seitens xxxxxxxx.xx ist der Kunde verpflichtet, die Vertragsauflösung dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat ist dieser verpflichtet den geschuldeten Betrag geschuldete Summe vollumfänglich und umgehend an den Anbieter xxxxxxxx.xx zu bezahlen, sowie zahlen und seinen Lagerraum innerhalb der einmonatigen im Kündigungsschreiben definierten Frist seine Mietbox zu räumen und in ordnungsgemässem Zustand dem Anbieter zu übergeben (gemäss Ziffer 8)räumen. c) Sollte dem Anbieter der Kunde keine gültige Adresse vom Kunden vorliegen mehr haben (gemäss Ziffer siehe Ziff. 9), so gilt die Kündigung, Kündigung auch nach erfolglosem Versand an die letzte bekannte Adresse des Kunden, Kunden als mitgeteilt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. d) Wurde bis Hat der Kunde den Lagerraum am letzten Tag der Frist die Mietbox nicht vom Kunden geräumt, so behält sich der Anbieter xxxxxxxx.xx das Recht vor die Mietbox vor, den Lagerraum selbst zu räumen. Zudem ist während einer allfälligen unrechtmässigen Benutzung Ausserdem werden dem Kunden Gebühren für den Transport und die Liquidation der Mietbox, nach Ablauf der Vertragsfrist, eine Vergütung in Ware verrechnet. Die Höhe der vereinbarten Gebühr und zusätzlich eine Vertragsstrafe in Höhe von 20Gebühren beträgt mindestens 200% zu bezahlender monatlichen Lagergebühr. e) Tritt Im Falle der Fall ein dass geschuldete Nichtzahlung der xxxxxxxx.xx geschuldeten Beträge dem Anbieter nicht bezahlt werden oder die Mietbox nicht ordnungsgemäss geräumt wird, dann vereinbaren die Parteien, dass der Anbieter xxxxxxxx.xx über die ein Pfandrecht an den genannten Güter und Gegenstände mittels Pfandrecht verfügt (Art. 895 ZGB). Solche Güter und Gegenstände werden Gegenständen verfügt, welche fortan unter rechtmässigem Besitz des Anbieters von xxxxxxxx.xx gelagert welche dem Anbieter sind und xxxxxxxx.xx dazu dient seine säumigen dienen, ihre Forderungen aus dem Vertrag mit dem Kunden, insbesondere Gebühren, Entschädigungen, Vertragsstrafen und Schadenersatz Vertragsstrafen, Schadenersatz, zu sichern. Der Anbieter hat xxxxxxxx.xx kann: I. die folgenden Möglichkeiten: • Die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden an einem anderen Ort zu lagern • die Gegenstände lagern, oder II. diese frei und ohne Weiteres (nach freiem Ermessen zu veräussern (entweder Freihändiger Ermessen, freihändiger Verkauf oder auf dem Betreibungsweg)Betreibungswege) veräussern, um Ihre ihre Forderungen zu decken • die Gegenstände decken, oder III. diese bei geringem oder gar keinem Verkehrswert zu entsorgen f) Bei . Der Ertrag einer allfälligen Veräusserung dient der Ertrag grundsätzlich dazu in erster Linie dazu, die säumigen Forderungen des Anbieters von xxxxxxxx.xx zu decken. Werden Die nicht durch die Veräusserung die Lagerkosten, der Gegenstände abgedeckten Lagerungskosten sowie die Kosten Kosten, die durch den Verkauf oder die Zerstörung und Wegbringung (Entsorgung) der Gegenstände entstehen nicht vollumfänglich abgedecktWaren entstehen, so muss der Fehlbetrag müssen vom Kunden zusätzlich übernommen werden. Ein allfälliger eventueller Überschuss aus einer der Veräusserung wird auf einem nicht verzinslichen Konto hinterlegt, dessen Saldo der Kunden Kunde zurückfordern kann. gf) Treten schwerwiegende Verletzungen Bei schwerwiegender Verletzung von Vertragspflichten durch den Kunden aufeinen Kunden, die welcher zu Gefahr in Verzug führt, dann behält sich der Anbieter xxxxxxxx.xx das Recht vor mit sofortiger Wirkung vor, den Vertrag sofort aufzulösen, sich Zugang zur Mietbox zu verschaffenin den Lagerraum einzudringen, jegliche Gefahren Gefahr zu beseitigen sowie alle Güter und diejenigen Gegenstände wegzubringen wegzuschaffen, die eine Gefahr darstellen. Der Anbieter Xxxxxxxx.xx kann auch gemäss Ziffer 10e vorgehen und entsprechend Ziff. 10 e) vorgehen. Zusätzlich behält sich zudem das Recht vor xxxxxxxx.xx vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, gemäss Ziffer 10a, Wirkung entsprechend Ziff. 10 a) ausserordentlich zu kündigen. h) Bei fälligen Forderungen hat meinlager AG das Recht, dem Mieter den Zutritt zum Gelände zu verweigern sowie ein eigenes Zusatzschloss an der Mietbox zu befestigen. Diese Massnahme erfordert nur den Zahlungsverzug, nicht die Vertragsauflösung. Die Ausübung dieses Rechts berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, die offenen Forderungen zu begleichen.

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