Non-participating Financial Institutions Musterklauseln

Non-participating Financial Institutions. Die Vereinigten Staaten von Amerika ermitteln diesen Status aufgrund der Nicht-Konformität eines Finanzinstitutes mit dem FATCA Regelwerk. Die Aktionäre sind verpflichtet, unverzüglich die Verwaltungsgesellschaft über eine Änderung ihres FATCA-Status zu informieren und ggf. ihren gesamten Aktienbestand zu verkaufen bzw. an die Gesellschaft zurückzugeben. Sollte die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Register- und Transferstelle Kenntnis davon erlangen, dass es sich bei einem Aktionär um eine US-Person handelt oder die Aktien zugunsten einer US-Person gehalten werden, so steht den vorgenannten Gesellschaften das Recht zu, die unverzügliche Rückgabe dieser Aktien zum jeweils gültigen und letztverfügbaren Anteilwert zu verlangen. Sollte die Verwaltungsgesellschaft bzw. die Register- und Transferstelle einen Aktionär als US-Person identifizieren oder der Auffassung sein, dass sich der Aktionär nicht ausreichend identifiziert hat und gewisse Indizien aufweist, die dazu führen könnten, dass es sich um eine US-Person handelt, so wird die Verwaltungsgesellschaft – basierend auf den Luxemburger Gesetzen und Verwaltungsanweisungen - eine entsprechende Meldung an die zuständige Luxemburger Steuerbehörde erstatten, welche diese Informationen dann an die US- amerikanische Steuerverwaltung weiterleiten wird. Der betroffene Aktionär wird über die Notwendigkeit und Durchführung einer solchen Maßnahme von der Verwaltungsgesellschaft informiert. Die Verwaltungsgesellschaft ist befugt, im Namen der Gesellschaft Vereinbarungen mit zuständigen Steuerbehörden zu schließen (einschließlich Vereinbarungen auf der Grundlage des HIRE und entsprechender Nachfolgegesetze oder zwischenstaatlicher Vereinbarung zwischen den Vereinigten Staaten und anderen Ländern in Bezug auf die FATCA- Regelungen), sofern sie der Auffassung ist, dass solche Vereinbarungen im besten Interesse der Gesellschaft oder der Aktionäre sind. Den potentiellen Aktionäre wird empfohlen, sich bezüglich der Anforderungen und Auswirkungen von FATCA und ihrer eigenen Situation entsprechend beraten zu lassen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.