Nutzung der Karten Musterklauseln

Nutzung der Karten. Mit der Nutzungsüberlassung der Karte an den Kartennutzer ermächtigt das Unternehmen den Kartennutzer, das aufgeladene Guthaben auf der Karte im Namen des Unternehmens zu nutzen, wobei PPS EU alleiniger Eigentümer der Karte
Nutzung der Karten. Mit der Nutzungsüberlassung der Karte an den Kartennutzer ermächtigt das Unternehmen den Kartennutzer, das aufgeladene Guthaben auf der Karte im Namen des Unternehmens zu nutzen, wobei PPT alleiniger Eigentümer der Karte bleibt.
Nutzung der Karten. 4.1 Bei Nutzung der Karte(n) zur Autorisierung eines Zahlungsauftrages ist entweder
Nutzung der Karten. 4.1 Mit der Nutzungsüberlassung der Karte an den Kartennutzer ermächtigt das Unternehmen den Kartennutzer, das aufgeladene Guthaben im Rahmen des Tagesguthabens auf der Karte im Namen des Unternehmens nach näherer Maßgabe der Nutzungsbedingungen zu nutzen. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung der in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Pflichten. Für ein Verschulden der Kartennutzer im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen haftet das Unternehmen wie für eigenes Verschulden. Der Kartennutzer macht sämtliche ihm nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen eingeräumten Rechte im Namen des Unternehmens geltend. Der Herausgeber bleibt alleiniger Eigentümer der Karte.
Nutzung der Karten. 4.1 Bei Nutzung der Karte(n) zur Autorisierung eines Zahlungsauftrages ist entweder – die Karte vorzulegen und ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden, – an Geldautomaten, sowie gegebenenfalls an Kartenzahlungsterminals, die PIN einzugeben, – an sonstigen kundenbedienten Automaten die Karte einzuführen oder – beim kontaktlosen Zahlen die mit einem Logo gekennzeichnete Karte vor Terminals zu halten, die durch Logos für kontaktlose Transaktionen gekennzeichnet sind. Nähere Informationen hierzu sind in den „Vorvertraglichen Informationen zum Kreditkartenvertrag“ dargestellt.
Nutzung der Karten. 4.1. Mit der Nutzungsüberlassung der phy- sischen oder virtuellen Karte an den Kar- tennutzer ermächtigt das Unternehmen den Kartennutzer, das verfügbare Gutha- ben auf der Karte nach näherer Maßgabe der Nutzungsbedingungen zu nutzen. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für die Einhaltung der in den Nutzungsbedin- gungen enthaltenen Pflichten. Für ein Ver- schulden der Kartennutzer im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingun- gen haftet das Unternehmen wie für eige- nes Verschulden. Der Kartennutzer macht sämtliche ihm nach Maßgabe der Nut- zungsbedingungen eingeräumten Rechte im Namen des Unternehmens geltend.
Nutzung der Karten. 4.1 Bei Nutzung der Karte(n) ist entweder – die Karte vorzulegen und ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen wurden oder – an Geldautomaten und bestimmten automatisierten Kassen die PIN einzugeben.
Nutzung der Karten. 4.1 Bei Nutzung der Karte(n) zur Autorisierung eines Zahlungsauftrags ist entweder ● die Karte vorzulegen und ein Beleg zu unterschreiben, auf den die Kartendaten und der vollständige Zahlbetrag übertragen wurden oder ● an Geldautomaten sowie gegebenenfalls an Kartenzahlungsterminals, die PIN einzugeben.
Nutzung der Karten. 4. Ablaufdatum, Verlängerung und Ausgabe von neuen Karten
Nutzung der Karten. 3,1. Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Die Karten können verwendet werden für: 3,2. Persönliche Identifikationsnummer (PIN). 3,3. Verwendung über das Internet oder andere Kanäle. 3,4. Operative Beschränkungen. 3,6. Bestätigung von Transaktionen.