Common use of Nutzung des Fahrzeuges Clause in Contracts

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässig. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, wobei die Straßenverkehrsordnung stets vorbehaltlos einzuhalten ist. Grundsätzlich unzulässig sind insbesondere: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an Dritte, die nicht gem. Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • Geländefahrten, Fahrschulübungen, Fahrübungen, Motorsportfahrten, das Be- fahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten), Rennfahr- ten aller Art, Teilnahme an Straßenrallyes, illegale Straßenrennen aller Art; • gewerbliche Personenbeförderung; • der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • der Einsatz des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie unter Einfluss von Medikamenten, soweit diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. 4.2 Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug in allen Tei- len verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter oder berechtigte Fahrer haben beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich zu verwahren. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist ver- pflichtet, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbe- sondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter hat den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck während der Miete regelmäßig zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich ist die Ein- und Durchreise nur in folgende Länder gestattet: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritannien. Der Vermieter behält sich vor, die Ein- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu untersagen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise mit dem Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten Länder der Welt untersagt. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werden. 4.7 Ebenso ist es verboten, das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten Länder zu verbringen oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietet, so ist das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln besteht. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ff.) berechtigen den Vermieter zur frist- losen Kündigung. 4.12 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigen.

Appears in 1 contract

Samples: Rental Agreement

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Das Rauchen Fahrzeug darf nur vom Mieter, oder den im Mietvertrag angegebenen weiteren Fahrern geführt bzw. genutzt werden, wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Jahren in Besitz der Führerscheinklasse B sind. Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Übungen, zu Testzwecken oder zur gewerblichen Personenbeförderung sowie zu rechtswidrigen Zwecken zu benutzen. Die Nutzung des “Track-Modus” ist grundsätzlich verbotenuntersagt. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässigBei Unfällen oder Schäden während oder in Folge der Nutzung dieses Modus besteht für den Mieter die volle Haftung für den eingetretenen Schaden, die vereinbarte Selbstbeteiligung greift für diesen Fall nicht. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, wobei nicht jedoch für Geländefahrten. Die Weitervermietung des Wagens, die Straßenverkehrsordnung stets vorbehaltlos einzuhalten Ausbildung von Fahrschülern sowie das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge mit dem Mietfahrzeug ist verboten. Bei technischen Problemen ist der Vermieter umgehend zu informieren. Sollten bei längerfristiger Vermietung Software-Updates anstehen, wenden Sie sich bitte zwecks Vorgehen oder Installation an den Vermieter. Die eigenmächtige Erteilung von Reparaturaufträgen durch den Mieter ist untersagt. Das Fahren mit der „Autopilot“-Funktion (Tesla) und Nutzung des Herbeirufen-Modus bedeuten nicht, dass der Mieter für hieraus resultierende Schäden von seiner Verantwortung im Straßenverkehr als Fahrzeugführer befreit ist. Grundsätzlich unzulässig sind insbesondere: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an DritteEs handelt sich um eine Assistenz-Funktion, die nicht gemzugeschaltet werden kann, verantwortlich ist immer der Fahrer! Die Mietfahrzeuge dürfen nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gefahren werden. Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • GeländefahrtenZwecks Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarung ist der Vermieter berechtigt, Fahrschulübungen, Fahrübungen, Motorsportfahrten, das Be- fahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten), Rennfahr- ten aller Art, Teilnahme an Straßenrallyes, illegale Straßenrennen aller Art; • gewerbliche Personenbeförderung; • der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • der Einsatz gelegentliche Überprüfungen des Standortes des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten vorzunehmen. Zuwiderhandlungen haben die fristlose Kündigung des Mietvertrages und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie unter Einfluss von Medikamenten, soweit diese ggf. die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. 4.2 Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug in allen Tei- len verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet seinkostenpflichtige Beschlagnahmung bzw. Der Mieter oder berechtigte Fahrer haben beim Verlassen Zwangsentziehung des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich zu verwahrenzur Folge. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist ver- pflichtetKleintiere (Katzen, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandelnHunde, insbe- sondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter hat den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck während der Miete regelmäßig zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich ist die Ein- und Durchreise sonstige Haustiere) dürfen nur in folgende Länder gestattet: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritanniengeeigneten Boxen transportiert werden. Der Vermieter behält sich vor, bei Tierhaaren im Auto aufgrund von Allergiegefahr eine Reinigung vorzunehmen und die Ein- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen Kosten hierfür dem Mieter mit einer Pauschale von 150,00 EUR in Rechnung zu untersagen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise mit dem stellen. Das Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten Länder der Welt untersagt. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werdenmit einer Restreichweite (Restladung) von mindestens 20 km zurückzugeben. 4.7 Ebenso ist es verboten, das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten Länder zu verbringen oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietet, so ist das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln besteht. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ff.) berechtigen den Vermieter zur frist- losen Kündigung. 4.12 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Das Rauchen Fahrzeug darf ausschließlich im Fahrzeug Rahmen der durch einen Guide geführten Tour auf einer vorgegebenen Route genutzt werden. Jegliche Anweisungen des Guide sind zu beachten. Verliert der Fahrer den Anschluss, hat er unverzüglich an geeigneter Stelle anzuhalten und sich mit dem Veranstalter bzw. Guide in Verbindung zu setzen. Die Fahrt darf nur mit Einwilligung des Veranstalters fortgesetzt werden. Das Fahren ist grundsätzlich verbotennur mit einem nach den gesetzlichen Bestimmungen in der Bundesrepublik zulässigen Motorradschutzhelm gestattet, der ggfs. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässigzusätzlich beim Vermieter gemietet werden kann. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, wobei die Straßenverkehrsordnung stets vorbehaltlos einzuhalten ist. Grundsätzlich unzulässig sind insbesondere: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an Dritte, die nicht gem. Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, Fahrübungen, Motorsportfahrten, das Be- fahren im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten)sind. Die Nutzung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Veranstalters zulässig. Eine Benutzung auf Bundesautobahnen ist nicht zulässig. Der Veranstalter ist berechtigt im Mietvertrag weitere geografische oder sachliche Beschränkungen der Nutzung festzulegen. Dem Teilnehmer ist die Weitervermietung, Rennfahr- ten aller Art, Teilnahme sonstige Überlassung an Straßenrallyes, illegale Straßenrennen aller Art; • gewerbliche Personenbeförderung; • der Dritte sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen nicht gestattet. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung StraßeGefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht zum Abschleppen anderer Fahrzeuge genutzt werden und es dürfen mit Ausnahme des mit gemieteten Zubehörs und den Sachen des persönlichen Bedarfs (Bekleidung für die Fahrt, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • der Einsatz Handtasche) keine anderen Gegenstände an oder im Fahrzeug transportiert werden. Die Bedienungsvorschriften – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff – sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie unter Einfluss von Medikamenten, soweit diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. 4.2 Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter Teilnehmer trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen erforderlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 Solange . Der Teilnehmer hat das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug in allen Tei- len verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter oder berechtigte Fahrer haben beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich zu verwahren. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist ver- pflichtet, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend sorgsam zu behandeln, insbe- sondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften Bedienungsvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Der Mieter hat Er ist insbesondere auch für den Öl- ordnungsgemäßen und Wasserstand sowie den Reifendruck verkehrssicheren Zustand des gemieteten Fahrzeugs während der Miete regelmäßig Tour verantwortlich und hat insbesondere auf technische Fehler (Öldruck, Reifendruck, ungewöhnliche Geräusche, Kettendurchhang, Bremsfunktion) zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich ist achten. Ergeben sich Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand hat der Teilnehmer den Veranstalter zu informieren und die Ein- und Durchreise nur in folgende Länder gestattet: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritannien. Der Vermieter behält sich vor, die Ein- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu untersagen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise mit dem Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten Länder der Welt untersagt. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werden. 4.7 Ebenso ist es verboten, das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten Länder zu verbringen oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietet, so ist das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln besteht. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige weitere Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ffzu unterlassen.) berechtigen den Vermieter zur frist- losen Kündigung. 4.12 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigen.

Appears in 1 contract

Samples: Tour Participation Agreement

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässigAlle Mietfahrzeuge des Vermieters sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Ist das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, wobei Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut stets ordnungsgemäß zu sichern. Bei der Nutzung des Mietfahrzeuges für den Transport von Gütern muss zwingend das Gewicht, Abmessungen, Volumen und Anhängelast gemäß den jeweiligen Fahrzeugdokumenten eingehalten werden. Verboten ist die Straßenverkehrsordnung stets vorbehaltlos einzuhalten ist. Grundsätzlich unzulässig sind insbesondere: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an Drittegewerbliche Personenbeförderung, die Verwendung zu Testzwecken und die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen. Hierzu gehört auch das Befahren von nicht gemdem öffentlichen Verkehr gewidmeten unbefestigten Fahrbahnen (Schotterstraßen, Waldwege, Wiesen etc.). Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • Geländefahrten, Fahrschulübungen, Fahrübungen, Motorsportfahrten, das Be- fahren von RennstreckenDas Nutzungsverbot gilt auch für die Verwendung des Fahrzeuges zu Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten), Rennfahr- ten aller Art, Teilnahme an Straßenrallyes, illegale Straßenrennen aller Art; • gewerbliche Personenbeförderung; • der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • der Einsatz nur nach dem Recht des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie unter Einfluss von Medikamenten, soweit diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. 4.2 Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang Tatortes mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug in allen Tei- len verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter oder berechtigte Fahrer haben beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich zu verwahren. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist ver- pflichtet, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbe- sondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachtenStrafe bedroht sind. Der Mieter hat die Verkehrsvorschriften zu beachten. Er hat den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck Vermieter von allen Forderungen freizustellen, welche aufgrund von Verkehrsverstößen an ihn als Halter des Fahrzeuges herangetragen werden (z. B. Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten etc.). Wird der Vermieter aufgrund eines während der Miete regelmäßig Mietzeit begangenen Verkehrsverstoßes entsprechend in Anspruch genommen oder erfolgt aus diesem Grunde seine Anhörung, hat der Mieter in jedem Fall eine Aufwandspauschale von 15 Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich zahlen. Zur Einlegung von Rechtsmitteln ist der Vermieter nicht verpflichtet. Verboten sind generell Fahrten unter Alkohol, Drogen und Medikamenteneinfluss, die Ein- und Durchreise nur in folgende Länder gestattet: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritanniendie Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigen. Der Mieter verpflichtet sich während des Mietzeitraumes das Fahrzeug dem Vermieter behält sich vorzurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe können sein: Inspektion, Wartung, TÜV/HU, Reparatur, Rückrufaktionen, Haltedauer, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes u.ä. in diesem Fall erhält der Mieter für die Ein- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu untersagen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise mit dem Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten Länder restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug entsprechend der Welt untersagtgebuchten Fahrzeugkategorie. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werden. 4.7 Ebenso ist es verboten, Gibt der Mieter das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten Länder zu verbringen Anweisung des Vermieters nicht oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietetrechtzeitig den Vermieter zurück, so ist kann der Vermieter das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln bestehtVertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ff.) berechtigen den Vermieter zur frist- losen Kündigung. 4.12 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässigAlle Mietfahrzeuge des Vermieters sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Ist das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet, wobei Der Mieter ist verpflichtet das Ladungsgut stets ordnungsgemäß zu sichern. Bei der Nutzung des Mietfahrzeuges für den Transport von Gütern muss zwingend das Gewicht, Abmessungen, Volumen und Anhängelast gemäß den jeweiligen Fahrzeugdokumenten eingehalten werden. Verboten ist die Straßenverkehrsordnung stets vorbehaltlos einzuhalten ist. Grundsätzlich unzulässig sind insbesondere: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an Drittegewerbliche Personenbeförderung, die Verwendung zu Testzwecken und die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen. Hierzu gehört auch das Befahren von nicht gemdem öffentlichen Verkehr gewidmeten unbefestigten Fahrbahnen (Schotterstraßen, Waldwege, Wiesen ect.). Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • Geländefahrten, Fahrschulübungen, Fahrübungen, Motorsportfahrten, das Be- fahren von RennstreckenDas Nutzungsverbot gilt auch für die Verwendung des Fahrzeuges zu Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten), Rennfahr- ten aller Art, Teilnahme an Straßenrallyes, illegale Straßenrennen aller Art; • gewerbliche Personenbeförderung; • der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • der Einsatz nur nach dem Recht des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie unter Einfluss von Medikamenten, soweit diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. 4.2 Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang Tatortes mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug in allen Tei- len verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter oder berechtigte Fahrer haben beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich zu verwahren. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist ver- pflichtet, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbe- sondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachtenStrafe bedroht sind. Der Mieter hat die Verkehrsvorschriften zu beachten. Er hat den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck Vermieter von allen Forderungen freizustellen, welche aufgrund von Verkehrsverstößen an ihn als Halter des Fahrzeuges herangetragen werden (z. B. Bußgelder, Verwaltungsgebühren, Abschleppkosten ect.). Wird der Vermieter aufgrund eines während der Miete regelmäßig Mietzeit begangenen Verkehrsverstoßes entsprechend in Anspruch genommen oder erfolgt aus diesem Grunde seine Anhörung, hat der Mieter in jedem Fall eine Aufwandspauschale von 16 Euro (inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich zahlen. Zur Einlegung von Rechtsmitteln ist der Vermieter nicht verpflichtet. Verboten sind generell Fahrten unter Alkohol, Drogen und Medikamenteneinfluss, die Ein- und Durchreise nur in folgende Länder gestattet: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritanniendie Fahrtüchtigkeit des Fahrers beeinträchtigen. Der Mieter verpflichtet sich während des Mietzeitraumes das Fahrzeug dem Vermieter behält sich vorzurückzugeben, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe können sein: Inspektion, Wartung, TÜV/HU, Reparatur, Rückrufaktionen, Haltedauer, Erreichen eines bestimmten Kilometerstandes u.ä. In diesem Fall erhält der Mieter für die Ein- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu untersagen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise mit dem Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten Länder restliche Mietdauer ein Ersatzfahrzeug entsprechend der Welt untersagtgebuchten Fahrzeugkategorie. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werden. 4.7 Ebenso ist es verboten, Gibt der Mieter das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten Länder zu verbringen Anweisung des Vermieters nicht oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietetrechtzeitig den den Vermieter zurück, so ist kann der Vermieter das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln bestehtVertragsverhältnis nach vorheriger fruchtloser Abmahnung fristlos zu kündigen und von dem Mieter Schadensersatz zu verlangen. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ff.) berechtigen den Vermieter zur frist- losen Kündigung. 4.12 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigen.

Appears in 1 contract

Samples: Vermietvertrag

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässig. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, wobei die Straßenverkehrsordnung stets vorbehaltlos einzuhalten ist. Grundsätzlich unzulässig sind insbesondere: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an Dritte, die nicht gem. Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • jedoch für Geländefahrten, Fahrschulübungen, Fahrübungenzur gewerblichen Personenbeförderung, Motorsportfahrtenfür Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, das Be- fahren im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind die Weitervermietung, Rennfahr- ten aller Artsonstige Überlassung an Dritte außer an berechtigte Fahrer gem. Ziff. 6, Teilnahme an Straßenrallyes, illegale Straßenrennen aller Art; • gewerbliche Personenbeförderung; • der sowie sonstige zweckentfremdete Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe ist untersagt. Kleintiere (Katzen, Hunde, sonstige Haustiere) dürfen nur in geeigneten Boxen transportiert werden. Der Vermieter behält sich vor, bei Tierhaaren im Sinne Auto aufgrund von Allergiegefahr eine Reinigung vorzunehmen und die Kosten hierfür dem Mieter mit einer Pauschale von 150,00 EUR in Rechnung zu stellen. Wird das Fahrzeug nach der Gefahrgutverordnung StraßeMiete stark verschmutzt dem Vermieter übergeben, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • so behält der Einsatz Vermieter sich vor, eine Reinigungspauschale von bis zu 250€ zu berechnen. Die Bedienungsvorschriften sind ebenso einzuhalten wie die für die Benutzung des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie unter Einfluss von Medikamenten, soweit diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. 4.2 Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 erforderlichen Mitwirkungspflichten (Maut). Das Fahrzeug ist vertragsgemäß und schonend zu behandeln, und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Der Batteriestand ist regelmäßig zu prüfen und eine komplette Entleerung des Akkus ist untersagt. Die Verkehrssicherheit ist dauerhaft zu gewährleisten. Das Fahren mit der „Autopilot“-Funktion (Tesla) und Nutzung des Herbeirufen-Modus bedeuten nicht, dass der Mieter für hieraus resultierende Schäden von seiner Verantwortung im Straßenverkehr als Fahrzeugführer befreit ist. Es handelt sich um eine Assistenz-Funktion, die zugeschaltet werden kann, verantwortlich ist immer der Fahrer! Die Nutzung des “Track-Modus” beim Tesla Performance Modellen ist untersagt. Bei Unfällen oder Schäden während oder in Folge der Nutzung dieses Modus besteht für den Mieter die volle Haftung für den eingetretenen Schaden, die vereinbarte Selbstbeteiligung greift für diesen Fall nicht. Bei der Verwendung des „Wächtermodus“ ist der Mieter für die Einhaltung aller örtlich geltenden Gesetze, Vorschriften und Urheberrechtsschutzbeschränkungen in Bezug auf Videoaufzeichnungen verantwortlich. Die Kameras zeichnen keinen Ton auf. Sofern verfügbar, kann dem Mieter ein App-Zugang zum Fahrzeug ermöglicht werden. Der App- Zugang zu Fahrzeugen ist keine vertraglich geschuldete Leistung. Bei Fahrzeugen mit GPS-Ortung erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge durch den Vermieter während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Mieter. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 15) und bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, die eine Fahrzeugortung notwendig machen oder auf Verlangen des Mieters (oder durch den Fahrzeughersteller, wenn der Mieter nicht erreicht werden kann), ist der Vermieter berechtigt, Positionsbestimmungen oder Fernzugriff vorzunehmen. Bei technischen Problemen ist der Vermieter umgehend zu informieren Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 100,00 EUR geltend zu machen. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug es in allen Tei- len Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Der Mieter oder berechtigte Mieter/ Fahrer haben hat beim Verlassen des Fahrzeuges die Fahrzeugschlüssel und -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich unzugänglich zu verwahren. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch . Sollten bei längerfristiger Vermietung Software-Updates anstehen, wenden Sie sich bitte zwecks Installation oder weiterem Vorgehen an den Vermieter. Ferner kann es bei längerfristiger Vermietung nötig sein, die Räder zu wechseln, eine Hauptuntersuchung oder Reparatur in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung einer Werkstatt oder beim Hersteller des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungendurchführen zu lassen. Der Kunde ist ver- pflichtet, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbe- sondere die Vorschriften Bei einer Mietunterbrechung von mehr als 24 Stunden erhält der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachtenMieter vom Vermieter ein Ersatzfahrzeug. Der Mieter hat den Öl- ist ansonsten verpflichtet, Werkstatttermine in der Nähe, sofern zumutbar und Wasserstand sowie den Reifendruck während üblich, selber wahrzunehmen. Zuwiderhandlungen gegen eine der Miete regelmäßig zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich ist die Ein- und Durchreise nur in folgende Länder gestattet: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritannien. Der Vermieter behält sich vor, die Ein- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu untersagen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise mit dem Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten Länder der Welt untersagt. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werden. 4.7 Ebenso ist es verboten, das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten Länder zu verbringen oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietet, so ist das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln besteht. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ff.) vorstehenden Bestimmungen berechtigen den Vermieter zur frist- losen Kündigungfristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche des Mieters sind in diesem Falle ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben hingegen Schadenersatzansprüche des Vermieters. Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen droht dem Mieter trotz eventueller Haftungsbeschränkung die volle Haftung für den eingetretenen Schaden. 4.12 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Nutzung des Fahrzeuges. 4.1 Eine übermässige Beanspruchung des Fahrzeugs ist unzulässig. Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich verboten. Eine übermäßi- ge Beanspruchung ist unzulässignicht gestattet. Das Fahrzeug ist pfleglich und schonend zu behandeln, es darf nur im öffentlichen Straßenverkehr Strassenverkehr benutzt werden, wobei die Straßenverkehrsordnung Strassenverkehrsvorschriften stets vorbehaltlos einzuhalten istsind. Grundsätzlich unzulässig sind insbesonderesind: • Fahren ohne Fahrerlaubnis; • Überlassung an Dritte, die nicht gem. Xxxxxx 3 als Berechtigte benannt sind; • Untervermietung; • Geländefahrten, Fahrschulübungen, Fahrübungen, Motorsportfahrten, das Be- fahren Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten), Rennfahr- ten Rennfahrten aller Art, Teilnahme an StraßenrallyesStrassenrallys, illegale Straßenrennen Strassenrennen aller Art; • , gewerbliche Personenbeförderung; • , der Transport gefährlicher Stoffe von gefährlichen Stoffen, Weitervermietung, Überlassung an Dritte, die nicht gem. Ziffer 3 im Sinne der Gefahrgutverordnung StraßeMietvertrag eingetragen sind, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB); • der Einsatz des Fahrzeugs zur Verübung von Straftaten und / oder der Gebrauch des Fahrzeugs als Waffe; • Führen des Fahrzeugs , Trunkenheitsfahrten, Fahrten unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss anderer berauschender sowie Drogeneinfluss und Fahrten unter Einfluss von MedikamentenMedikamenten und sonstiger berauschender Stoffe, soweit diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnenbeeinträchtigen, Fahrten ohne gültigen Führerausweis sowie das Abschleppen anderer Fahrzeuge oder das Ziehen eines Anhängers. Für weitere Verstösse aller Art mit dem Fahrzeug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 4.2 Der Mieter trägt sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege (z.B. Maut) und er- bringt erbringt sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erfor- derlichen erforderlichen Mitwirkungspflichten. 4.3 Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, ist das Fahrzeug in allen Tei- len Teilen verschlossen zu halten; das Lenkradschloss muss eingerastet sein. Wertgegenstände dürfen nicht sichtbar im Fahrzeug zurückgelassen werden. Der Mieter oder berechtigte / Fahrer haben hat beim Verlassen des Fahrzeuges sicherzustellen, dass das Fahrzeug sicher parkiert ist, und die Fahrzeugschlüssel und sowie -papiere an sich zu nehmen und für Unbefugte un- zugänglich unzugänglich zu verwahren. Bei Cabrios ist das Verdeck zu schließenschliessen. 4.4 Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers auch Fahrzeugherstellers, insbesondere in Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sind einzuhalten. Der Kunde ist ver- pflichtetverpflichtet, das genutzte Fahrzeug pfleglich und schonend zu behandeln, insbe- sondere insbesondere die Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers sowie die Ein- fahrvorschriften Einfahrvorschriften und die Einhaltung der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit zu beachten. Der Mieter hat den Öl- und Wasserstand sowie den Reifendruck während der Miete regelmäßig regelmässig zu überprüfen. 4.5 Grundsätzlich Der überwiegende Nutzungsort des Autos muss zwingend in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein sein. Dem Mieter ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug in Länder zu fahren, welche vom Vermieter generell oder für bestimmte Fahrzeugmodelle gesperrt sind. Es ist die Ein- und Durchreise nur in folgende Länder gestattet: AndorraSchweiz, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich (nur Festland), Irland, Italien (nur Festland), Fürstentum Liechtenstein, Luxemburgin den Staaten Europas sowie in den Mittelmeer-Rand- und Inselstaaten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Xxxxxx, Schweden, Schweiz, Spanien (Festland), Va- tikanstadt, Großbritannien. Der Vermieter behält sich vor, die Ein- wenn Abgangs- und Durchrei- se auch bei vorgenannten Ländern generell oder modellbezogen zu untersagenBestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen. 4.6 Die Ein- und / oder Durchreise Dem Kunden ist es verboten, mit dem Fahrzeug ist grundsätzlich in alle nicht unter 4.5 genannten andere Länder der Welt untersagt. Eine Sonder- regelung kann beim Händler erfragt werdenals die oben erwähnten ein- und/oder durchzureisen. 4.7 Ebenso ist es verboten, das Fahrzeug auf andere Weise in die in 4.6 genannten andere Länder zu verbringen bringen oder zu transportieren. 4.8 Bei Verstößen gegen das Verbot, das Fahrzeug in die in 4.6 genannten Staaten oder Regionen zu verbringen, besteht die Gefahr, dass der Versi- cherungsschutz und / oder zusätzlich vereinbarte Haftungsbeschränkungen ganz oder teilweise entfallen. 4.9 Die Benutzung von Fährschiffen, Autozügen oder vergleichbaren Trans- portmitteln ist nicht zulässig; wird das Fahrzeug auf einer Insel angemietet, so ist das Verlassen der Insel nur zulässig, wenn eine für den Straßenver- kehr freigegebene Verbindung zum Festland oder anderen Inseln besteht. 4.10 Diese Verbote entfallen, wenn eine ausdrückliche schriftliche Geneh- migung vom Vermieter vor der Einreise erteilt wurde. 4.11 Die vertragswidrige Nutzung des Fahrzeugs (Ziffer 4.1) oder Verstöße Verstösse gegen die Einreiseregeln (Ziffer 4.5 ff.) berechtigen den Vermieter zur frist- losen fristlosen Kündigung. Bei Verstoss gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland verlieren zudem sämtliche Versicherungen und Haftungsbeschränkungen ihre Gültigkeit. 4.12 4.9 Der Vermieter ist ferner berechtigt, eine weitere Nutzung des Fahr- zeugs Fahrzeugs zu untersagen und das Fahrzeug sofort an sich zu nehmen, falls ein vertragswidriges Verhalten vermutet oder festgestellt oder konkrete Tatsachen vorliegen, die den Verdacht der vertragswidrigen Nutzung rechtfertigenwird.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag