Nutzung des Fahrzeuges. 10.1 Der Mieter ist verpflichtet, (i) das Fahrzeug sorgfältig zu fahren und zu behandeln und die vom Hersteller bzw. der Vermieterin angegebenen Betriebsvorschriften einzuhalten, (ii) das Fahrzeug zu verschliessen, wenn es nicht genutzt wird, insbesondere die Fenster, Dachöffnungen sowie die Motorhaube; (iii) das Fahrzeug nur in den zugelassenen Ländern und dort in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gebrauchen, (iv) das Fahrzeug nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen und (v) die Fahrt zu unterbrechen, wenn ein Defekt am Fahrzeug auftritt, sobald dies ohne Gefahr möglich ist, unter anschliessender sofortiger Benachrichtigung der Vermieterin.
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Samples: Vermietvertrag, Vermietvertrag
Nutzung des Fahrzeuges. 10.1 18.6.1 Der Mieter ist verpflichtet, (i) das Fahrzeug sorgfältig zu fahren und zu behandeln und die vom Hersteller bzw. der Vermieterin angegebenen Betriebsvorschriften einzuhalten, (ii) das Fahrzeug zu verschliessen, wenn es nicht genutzt wird, insbesondere die Fenster, Dachöffnungen sowie die Motorhaube; (iii) das Fahrzeug nur in den zugelassenen Ländern und dort in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gebrauchen, (iv) das Fahrzeug nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen und (v) die Fahrt zu unterbrechen, wenn ein Defekt am Fahrzeug auftritt, sobald dies ohne Gefahr möglich ist, unter anschliessender sofortiger Benachrichtigung der Vermieterin.Zwecke
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Samples: Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen, Allgemeine Reise Und Vertragsbedingungen
Nutzung des Fahrzeuges. 10.1 10.1. Der Mieter ist verpflichtet, (i) das Fahrzeug sorgfältig zu fahren und zu behandeln und die vom Hersteller bzw. der Vermieterin angegebenen Betriebsvorschriften Be- triebsvorschriften einzuhalten, (ii) das Fahrzeug zu verschliessen, wenn es nicht genutzt wird, insbesondere die Fenster, Dachöffnungen sowie die Motorhaube; (iii) das Fahrzeug nur in den zugelassenen Ländern und dort in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu gebrauchen, (iv) das Fahrzeug nur für gesetzlich zulässige Zwecke zu nutzen und (v) die Fahrt zu unterbrechen, wenn ein Defekt am Fahrzeug auftritt, sobald dies ohne Gefahr möglich ist, unter anschliessender sofortiger Benachrichtigung der Vermieterin.,
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Samples: Mietvertrag