Common use of Nutzung durch Dritte und Übertragung Clause in Contracts

Nutzung durch Dritte und Übertragung. 5.1 Dem Kunden obliegt die Obhutspflicht über den ihm überlassenen Telefonanschluss. Er ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des Anschlusses durch einen Dritten entstanden sind, sofern und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat, insbesondere durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Anschlusssperre während seiner Abwesenheit) nicht verhindert hat.

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Nutzung durch Dritte und Übertragung. 5.1 6.1 Dem Kunden obliegt die Obhutspflicht über den ihm überlassenen Telefonanschluss. Er ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des Anschlusses durch einen ei- nen Dritten entstanden sind, sofern und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat, insbesondere durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Anschlusssperre während seiner Abwesenheit) nicht verhindert hat.

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Nutzung durch Dritte und Übertragung. 5.1 7.1 Dem Kunden obliegt die Obhutspflicht über den ihm überlassenen überlas- senen Telefonanschluss. Er ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung des Anschlusses durch einen Dritten entstanden sind, sofern und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat, insbesondere durch geeignete Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Anschlusssperre während wäh- rend seiner Abwesenheit) nicht verhindert hat.

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Samples: www.mdcc.de