Veröffentlichung Musterklauseln

Veröffentlichung. 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.
Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind öffentlich. Sie werden innerhalb des Studentenwerks bekannt gegeben, die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit veröffentlicht sie über ihre Homepage. Grundlage der Vereinbarung ist die Wissenschaftsplanung des Landes. Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vor- behalt, dass die zuständigen Verfassungsorgane in den folgenden Jahren dem Produktplan 24 (Hochschulen und For- schung) entsprechend ausreichende Mittel zur Verfügung stellen.
Veröffentlichung. Der Bund gibt alle im Rahmen einer Versammlung oder im Wege schriftlicher Abstimmung gefassten Beschlüsse unverzüglich bekannt.
Veröffentlichung. Der Bund veröffentlicht das von der Berechnungsstelle ermittelte Ergebnis der Gläubigerversammlung oder schriftlichen Abstimmung unverzüglich.
Veröffentlichung. Die Zielvereinbarungen sind öffentlich. Sie werden hochschulintern bekannt gegeben, die Senatorin für Wissenschaft und Häfen veröffentlich sie über ihre Homepage.
Veröffentlichung. Die Vereinbarung wird auf den Internetseiten der Vereinbarungspartner veröffentlicht.
Veröffentlichung. Standardmäßig beauftrage ich die Städtische Werke Netz + Service GmbH , den Eintrag (siehe Ziffer 3) in gedruckten (z. B. Telefonbuch) und elektronischen (z. B. CD, Internet) Teilnehmerverzeichnissen einzutragen. Über meinen Eintrag dürfen telefonische Auskünfte erteilt werden. in gedruckten Verzeichnissen in elektronischen Verzeichnissen über kompletten Eintrag nur zur Rufnummer Der Telefonbucheintrag erfolgt frühestens ab Schaltung der Rufnummer durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH, bzw. schnellstmöglich. Bitte beachten Sie, dass der Veröffentlichungstermin in einigen Medien vom jeweiligen Redaktionsschluss abhängig ist.
Veröffentlichung. Standardmäßig beauftrage ich Breitband-Korn, den Eintrag (siehe Ziffer 3) in gedruckten (z.B. Telefonbuch) und elektronischen (z.B. CD, Internet) Teilnehmerverzeichnissen einzutragen. Über meinen Eintrag dürfen telefonische Auskünfte erteilt werden. Abweichend beauftrage ich, dass der Eintrag nur wie folgt veröffentlicht wird: Bei telefonischen Auskunftsdiensten, mit Auskunft: in gedruckten Verzeichnissen oder in elektronischen Verzeichnissen über kompletten Eintrag oder nur zur Rufnummer Der Telefonbucheintrag erfolgt frühestens ab Schaltung der Rufnummer bzw. schnellstmöglich. Bitte beachten Sie, dass der Veröffentlichungstermin in einigen Medien vom jeweiligen Redaktionsschluss abhängig ist.
Veröffentlichung. Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners, die nicht unbillig verweigert werden darf, die Bestimmungen dieser Vereinbarung offenzulegen oder eine Presseerklärung im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung herauszugeben, sofern dies nicht nach geltendem Recht erforderlich ist. Ungeachtet des Vorstehenden ist es SISW gestattet, den Kunden auf ihrer Website, in ihren Unternehmenspräsentationen, Kundenlisten und sonstigem Marketingmaterial als Kunden von SISW zu nennen. Jeder Vertragspartner hat das beschränkte Recht, die Bedingungen dieser Vereinbarung vorbehaltlich geeigneter Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber ihren Bona-fide-Finanz-, Steuer- und Rechtsberatern offenzulegen.
Veröffentlichung. Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentli- chungen, die einen Bezug zum Hotel Alpenblick aufweisen und / oder die z.B. Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotel Alpenblick.