Common use of Nutzung Vertraulicher Informationen Clause in Contracts

Nutzung Vertraulicher Informationen. Die Empfangende Partei wird alle Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei so wie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen schützen und mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich behandeln. Die Empfangende Partei legt keine Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei Dritten gegenüber offen, ausser ihren Mitarbeitern, ihren Vertretern oder ihren Autorisierten Nutzern, deren Zugriff auf die Informationen zur Ausübung von Rechten oder Pflichten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist, und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten, wie hierin geregelt, unterliegen. Der Provider legt den Vertrag oder die Preisgestaltung Dritten gegenüber nicht offen. Für Vertrauliche Informationen einer Partei, die vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung offengelegt wurden, gelten die Regelungen des Abschnitts 8.5. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens in Bezug auf die Vertraulichen Informationen kooperiert der Empfänger mit der Offenlegenden Partei auf Kosten der Offenlegenden Partei.

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Nutzung Vertraulicher Informationen. Die Empfangende Partei wird alle Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei so wie eigene vergleichbare Vertrauliche Informationen schützen und mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt vertraulich behandeln. Die Empfangende Partei legt keine Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei Dritten gegenüber offen, ausser außer ihren Mitarbeitern, ihren Vertretern oder ihren Autorisierten Nutzern, deren Zugriff auf die Informationen zur Ausübung von Rechten oder Pflichten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist, und diese Personen im Wesentlichen wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten, wie hierin geregelt, unterliegen. Der Provider legt den Vertrag oder die Preisgestaltung Dritten gegenüber nicht offen. Für Vertrauliche Informationen einer Partei, die vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung offengelegt wurden, gelten die Regelungen des Abschnitts 8.5. Für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens in Bezug auf die Vertraulichen Informationen kooperiert der Empfänger mit der Offenlegenden Partei auf Kosten der Offenlegenden Partei.

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