Nutzung von Systemen der Messegesellschaft. Für jede Nutzung elektronischer Systeme der Messegesellschaft zur Erbringung elektronischer Leistungen gilt: Sämtliche für den Zugriff durch den Aussteller verwendeten Mittel zur Authentifizierung, insbesondere Benutzername, Kennwörter, Token, etc., sind vom Aussteller gegen Kenntnisnahme und Besitz von bzw. durch Dritte zu sichern. Eigenen Mitarbeitern wird der Aus- steller diese nur nach dem need-to-know Prinzip zugänglich machen. Dem Aussteller ist es untersagt, Dritten die Mittel für eine etwaig durchlaufene Authentifizierung zugänglich zu machen und/oder Dritten den Zugang zu einem Benutzerkonto auch unter Umgehung des Authentifizierungsprozesses zu ermöglichen. Es wird vereinbart, dass alle mit dem Benutzerkonto eines Ausstellers vorgenommenen Hand- lungen dem Aussteller zugerechnet werden, sofern nicht der Aussteller im Einzelfall den Missbrauch seines Benutzerkontos durch einen Unberechtigten nachweist, den der Aussteller nicht zu vertreten hat. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Aussteller in Einzelheiten abwei- chendes vereinbart wurde, hat der Aussteller keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der elektronischen Systeme, ein konkretes Erscheinungsbild oder das Vorhandensein von bestimmten Funktionen. Die Gestaltung der elektronischen Systeme, einschließ- lich ihrer Funktionalitäten, unterliegt ausschließlich dem Ermessen der Messegesellschaft. Dem Aussteller ist es untersagt, Inhalte auf die elektronischen Systeme hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen das in Deutschland geltendes Recht oder die dort herrschenden guten Sitten verstoßen. Verboten sind insbesondere rassistische Inhalte, Aufrufe und An- stiftung zu Gesetzesverstößen, Inhalte die die Rechte Dritter verletzen sowie Hetze gegen Personen, Unternehmen oder sonstige Organisationen. Verbote für das Hochladen von Inhalten gelten sinngemäß auch für das Setzen von Links, sofern an den verlinkten Speicherorten Inhalte zugänglich sind, die nicht hochgeladen werden dürfen. Der Aussteller muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der elektronischen Systeme oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur oder die Rechte der Messegesellschaft zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere die Verwendung von Soft- ware, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der elektronischen Systeme sowie das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der elektronischen Systeme erforderlich ist. Zu unterlassen sind auch Mitschnitte von Audio- oder Videoübertragungen, dauerhaftes Abspeichern von nur als live- Stream angebotenen Inhalten sowie Screen Scraping sowie dem Vergleichbares. Für Fälle, in denen der Aussteller personenbezogene Daten von der Messegesellschaft übermittelt erhält, wird klarstellend festgehalten, dass der Aussteller ab dem Zeitpunkt der Übermittlung für die weitere Datenverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne verantwortlich ist.
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Samples: Participation Conditions, Teilnahmebedingungen, Teilnahmebedingungen
Nutzung von Systemen der Messegesellschaft. Für jede Nutzung elektronischer Systeme der Messegesellschaft zur Erbringung elektronischer Leistungen gilt: Sämtliche für den Zugriff durch den Aussteller verwendeten Mittel zur Authentifizierung, insbesondere Benutzername, Kennwörter, Token, etc., sind vom Aussteller gegen Kenntnisnahme und Besitz von bzw. durch Dritte zu sichern. Eigenen Mitarbeitern wird der Aus- steller diese nur nach dem need-to-know Prinzip zugänglich machen. Dem Aussteller ist es untersagt, Dritten die Mittel für eine etwaig durchlaufene Authentifizierung zugänglich zu machen und/oder Dritten den Zugang zu einem Benutzerkonto auch unter Umgehung des Authentifizierungsprozesses zu ermöglichen. Es wird vereinbart, dass alle mit dem Benutzerkonto eines Ausstellers vorgenommenen Hand- lungen dem Aussteller zugerechnet werden, sofern nicht der Aussteller im Einzelfall den Missbrauch seines Benutzerkontos durch einen Unberechtigten nachweist, den der Aussteller nicht zu vertreten hat. Soweit nicht ausdrücklich mit dem Aussteller in Einzelheiten abwei- chendes vereinbart wurde, hat der Aussteller keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung der elektronischen Systeme, ein konkretes Erscheinungsbild oder das Vorhandensein von bestimmten Funktionen. Die Gestaltung der elektronischen Systeme, einschließ- lich ihrer Funktionalitäten, unterliegt ausschließlich dem Ermessen der Messegesellschaft. Dem Aussteller ist es untersagt, Inhalte auf die elektronischen Systeme hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen das in Deutschland geltendes geltende Recht oder die dort herrschenden guten Sitten verstoßen. Verboten sind insbesondere rassistische Inhalte, Aufrufe und An- stiftung zu Gesetzesverstößen, Inhalte die die Rechte Dritter verletzen sowie Hetze gegen Personen, Unternehmen oder sonstige Organisationen. Verbote für das Hochladen von Inhalten gelten sinngemäß auch für das Setzen von Links, sofern an den verlinkten Speicherorten Inhalte zugänglich sind, die nicht hochgeladen werden dürfen. Der Aussteller muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der elektronischen Systeme oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur oder die Rechte der Messegesellschaft zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere die Verwendung von Soft- ware, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der elektronischen Systeme sowie das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der elektronischen Systeme erforderlich ist. Zu unterlassen sind auch Mitschnitte von Audio- oder Videoübertragungen, dauerhaftes Abspeichern von nur als live- Stream angebotenen Inhalten sowie Screen Scraping sowie dem Vergleichbares. Für Fälle, in denen der Aussteller personenbezogene Daten von der Messegesellschaft übermittelt erhält, wird klarstellend festgehalten, dass der Aussteller ab dem Zeitpunkt der Übermittlung für die weitere Datenverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne verantwortlich ist.
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Samples: Teilnahmebedingungen, Participation Conditions