Nutzung zur Datensicherung Musterklauseln

Nutzung zur Datensicherung. Die Software ist nicht für die Verwendung in Systemen entworfen, die zur lückenlosen Datensicherung eingesetzt werden. Die Software ist ausdrücklich nicht dafür ausgelegt auf einem hochverfügbaren Rechencluster betrieben zu werden. Die lückenlose Dokumentation oder Sicherung von Daten gehört daher ausdrücklich nicht zur vereinbarten Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Software. Jede Verwendung als Datensicherungsmittel sowie Entscheidungen in dieser Hinsicht erfolgen auf eigenes Risiko des Nutzers.

Related to Nutzung zur Datensicherung

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vorher verbindlich anzu- zeigen und mit ihm einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Liefe- rant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.