Versicherungsfall-Definition

Versicherungsfall. Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das Voraussetzung dafür ist, dass wir Leistungen zahlen. Dies sind in diesem Vertrag der Todesfall und das Erleben des Ablauftermins. Versicherungsjahr Ein Versicherungsjahr umfasst den Zeitraum eines Jahres. Das erste Versicherungsjahr beginnt zum Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeginn ist im Versicherungs- schein ausgewiesen. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahres- tag des Versicherungsbeginns. Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Er ist die Person, die wir in unse- ren Versicherungsbedingungen direkt ansprechen. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten in erster Linie für den Versicherungsnehmer. Versicherungs- vertragsinformation Vor Abschluss des Vertrages bekommen Sie Ihre Versicherungsunterlagen. Dazu ge- hört auch die Versicherungsvertragsinformation. In der Versicherungsvertragsinformation finden Sie insbesondere • Ihr Versicherungsangebot, • Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihres Vertrages und • besondere Informationen zur Fondsauswahl.
Versicherungsfall. Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten. Versicherungsnehmer Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die nachstehend gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter. Versicherungssumme Die Versicherungssumme ist entscheidend für den Umfang des Versicherungsschutzes. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, gilt die vereinbarte, pauschale Versicherungssumme je Hektar Waldfläche. Vertragsformen Die Vertragsform definiert, in wie weit die jeweils versicherten Gefahren und Schäden im gewählten Produkt inkludiert sind. Zusatzbausteine Optional bieten wir Gefahren und Schäden als Zusatzbausteine an. Hier erfahren Sie, was in Ihren Versicherungsbedingungen wo geregelt ist. Inhaltsverzeichnis KUNDENINFORMATION für Ihre Waldversicherung 1 WALDBRANDVERSICHERUNG 15 1 Wer ist versichert? 15
Versicherungsfall. Wenn ein Umstand eintritt, der eine Leistung durch uns auslöst. Zum Beispiel: Sie stellen bei der SPV oder PPV einen Antrag auf Pflegeleistungen. Versicherungsjahr Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Beginn der Versicherung und dauert 12 Monate. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen oder enden immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Beginn der Versicherung ist der 01.02., dann endet das Versicherungsjahr am 31.01. des folgenden Jahres. Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner und quasi der Inhaber der Versicherung. Er schließt den Vertrag ab und erhält den Versicherungsschein. Grundsätzlich hat er alle Rechte am und alle Pflichten aus dem Vertrag. versicherte Person Die versicherte Person ist die Person, für die der vereinbarte Versicherungsschutz

Examples of Versicherungsfall in a sentence

  • Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.

  • Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein.

  • Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.

  • Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.

  • Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf.

  • Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.

  • Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme, maximal 000.000 € je Versicherungsfall und für alle Versicherungsfälle einer Versicherungsperiode zusammen.

  • Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt.

  • Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.

  • Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.


More Definitions of Versicherungsfall

Versicherungsfall. Der Versicherungsfall ist die Beschädigung eines versicherten Gegenstandes. Versicherungsgegen- stände Die Versicherung umfasst alle wirtschaftlich nutzbaren Pflanzenteile. Jeweils alle Pflanzenteile derselben Verwertungsform bilden einen Versicherungsgegenstand. Verschiedene Versicherungsgegenstände sind mit getrennten Versicherungssummen zu deklarieren (z.B. Weintrauben und Rebholz). Versicherungsnehmer Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer ge- schlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen an- zuführen. Die nachstehend gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb un- eingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter. Versicherungsperiode Das ist der Zeitraum, für den die Versicherungsprämie berechnet wird. Versicherungs- periode ist - falls nichts anderes vereinbart ist - das Kalenderjahr. Versicherungssumme Die Versicherungssumme soll dem Erntewert je Hektar der angebauten Fruchtart ent- sprechen und kann im Rahmen der von uns vorgegebenen Mindest- und Höchsthek- tarwerte von Ihnen frei gewählt werden. Für Überversicherungen, die den Erntewert um mehr als 25% übersteigen, wird kein Ersatz geleistet. Auf Anfrage können auch Versicherungssummen, die unterhalb des Erntewertes der Fruchtart liegen, verein- bart werden. Vertragsformen Die Vertragsform definiert, inwieweit die jeweils versicherten Gefahren und Schäden im gewählten Produkt eingeschlossen sind. Vorausdeckung Ihnen wird bis zur fristgemäßen Abgabe des Anbauverzeichnisses ein vorläufiger Ver- sicherungsschutz (Vorausdeckung) eingeräumt. Detaillierte Informationen finden Sie in Abschnitt 4.8 in diesen Versicherungsbedingungen. Wintergemüse Wintergemüse sind Gemüse-Fruchtarten, die im Vorjahr der Ernte nach der 30. Kalen- derwoche gesät oder gepflanzt werden, auf dem Feld überwintern und ihre Erntereife erst im Jahr nach der Aussaat oder der Anpflanzung erlangen (z. B. Winterzwiebeln). Hier erfahren Sie, was in Ihren Versicherungsbedingungen wo geregelt ist. Inhaltsverzeichnis
Versicherungsfall. Ereignis, das zu Schäden führt, die eine oder mehrere der gezeichneten Deckungen auslösen können. ZEICHNER: Der Unterzeichner der Besonderen Versicherungsbedingungen/des Vertrags über die versicherte Leistung, der sich damit zur Zahlung der Versicherungsprämie verpflichtet.
Versicherungsfall. “: Der Tod der versicherten Person in der Anspar- phase. Sind mehrere versicherte Personen benannt, tritt der Versi-
Versicherungsfall. Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das Voraussetzung dafür ist, dass wir Leistungen zahlen. Dies sind in diesem Vertrag der Todesfall und die Fälligkeit jeder einzelnen Ren- tenzahlung. Versicherungsjahr Ein Versicherungsjahr umfasst den Zeitraum eines Jahres. Das erste Versicherungsjahr beginnt zum Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeginn ist im Versicherungs- schein ausgewiesen. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils zum Jahres- tag des Versicherungsbeginns. Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist unser Vertragspartner. Er ist die Person, die wir in unse- ren Versicherungsbedingungen direkt ansprechen. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten in erster Linie für den Versicherungsnehmer. Versicherungsperiode Die Versicherungsperiode umfasst entsprechend der Zahlungsweise des Beitrags einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Zahlen Sie einen Einmalbeitrag, umfasst die Versicherungsperiode ein Jahr. Versicherungs- vertragsinformation Vor Abschluss des Vertrages bekommen Sie Ihre Versicherungsunterlagen. Dazu gehört auch die Versicherungsvertragsinformation. In der Versicherungsvertragsinformation finden Sie insbesondere • Ihr Versicherungsangebot, • Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihres Vertrages und • besondere Informationen zur Fondsauswahl.

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  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.