Nutzungsrechte und Nutzungsumfang Musterklauseln

Nutzungsrechte und Nutzungsumfang. 7.1 Die Celonis SE ist Inhaber aller Rechte an den Celonis Materialien und Arbeitsergebnissen. Dem Anwender werden nur die in diesen Bedingungen ausdrücklich vereinbarten, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
Nutzungsrechte und Nutzungsumfang. Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepten, Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte. Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten.
Nutzungsrechte und Nutzungsumfang. 8.1. Der Provider räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses das einfache, nicht un- terlizenzierbare und nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Anwendung im Rahmen der Funktio- nalitäten und der vorgesehenen Nutzung der An- wendung gemäß Leistungsbeschreibung und Do- kumentation ein. Der Kunde ist in diesem Rahmen berechtigt, die zur Verfügung gestellte Online Do- kumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudru- cken und für Zwecke dieses Vertrages in angemes- sener Anzahl zu vervielfältigen. Soweit dies einzel- vertraglich vereinbart ist, darf der Kunde auch sei- nen Geschäftspartnern Zugriff auf die Anwendung gestatten, wenn dies ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Anwen- dung für die Geschäftszwecke des Kunden erfolgt (z.B. im Rahmen eines Produktangebots des Kun- den an seine Geschäftspartner, das einen Zugriff auf einzelne Funktionalitäten der Anwendung bein- haltet).
Nutzungsrechte und Nutzungsumfang. (1) Die DHL räumt dem Nutzer an den auf dem Entwicklerportal zur Verfügung gestellten Informationen (Dokumentationen, Logos, Werkzeuge etc.) ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht ein, das den nachfolgenden Einschränkungen unterliegt:
Nutzungsrechte und Nutzungsumfang 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen