Common use of Nutzungs- und Urheberrechte Clause in Contracts

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MSP. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. MSP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,

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Samples: www.martinspoerl.de

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MSPAM. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSPAM. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP AM an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP AM zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP AM über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP AM bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSPAM. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. MSP AM darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP AM die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,.

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Samples: www.weissmatt.de

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- Nutzungs-und Urheberrechte Urheberreche liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MSPGLP. Audio-, Bild- und Urheberrechte Urheberreche bleiben zur Gänze bei MSPGLP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- Nutzungs-und / oder Vervielfältigungsrecht Vervielfaltigungsrecht durch MSP GLP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP GLP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung Vervielfaltigung und der Weitergabe an Dritte (Familie, Freunde oder für sich selbst) wird für private Zwecke eingeräumtgestattet. Die Weitergabe an Firmen ist nicht gestattet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP GLP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSPWeiterverkauf sind nicht gestattet. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. MSP GLP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für verwenden.(zB. Für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten Hochzeiten, Blogs etc.). Der/) Der / die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung für eine Hochzeitsreportage oder einer Buchung bei Fotoshootings via Email ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP die GLP Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos / Portraitfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 20 % der Vertragssumme ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,.

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Samples: www.gloomylight.de

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Ver- einbarung ausschließlich bei MSPDNP. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSPDNP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP DNP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht Urheber- recht von MSP DNP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP DNP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP DNP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen be- dürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSPDNP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung Ausschnittsände- rung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. MSP DNP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten Hochzei- ten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP DNP die Notwendigkeit Not- wendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,.

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Samples: dinaundnico.de

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Verein- barung ausschließlich bei MSP. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP an den Kunden übertragenüber- tragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich ausdrück- lich untersagt. MSP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches EinverständnisEinver- ständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen AufträgenAufträgen und Styled Shoots. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,.

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Samples: michaelschartner.com

Nutzungs- und Urheberrechte. Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung Ver- einbarung ausschließlich bei MSPTH. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MSPTH. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MSP TH an den Kunden übertragenüber- tragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten (u.a. in sozialen Medien wie Facebook etc.) ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MSP TH zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MSP TH über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MSP TH bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen be- dürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MSPTH. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung Ausschnittsände- rung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. MSP TH darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden verwen- den (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten Fotografie, etc.). Der/Der/ die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MSP TH die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos Fotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fotos auf denen die Auftragegeber, zu erkennen sind für Portfolio- und Eigenwerbezwecke zu verwenden. Bilder auf denen andere Personen (Gäste,) zu erkennen sind, bedürfen vorab einer schriftlichen Genehmigung. Deko, Blumen, Location, Details bzw. alle Bilder auf denen keine Personen erkennbar sind, bedürfen keiner vorherigen Genehmigung,.

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Samples: tiny-hearts.de