Common use of Nutzungs- und Urheberrechte Clause in Contracts

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, die Software nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren. b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“). c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen von Kennzeichnung, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 Nrn. 1 - 3 UrhG gewährt. x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wir ELV bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

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Samples: Wartungsvertrag, Wartungsvertrag, Wartungsvertrag

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer das zeitlich auf 1. Die Nutzung von Aerowest Geodaten erfordert immer die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, die Software nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilierenschriftliche Zustimmung von Aerowest. b. 2. Nutzer sind ohne eine Zustimmung von Aerowest grundsätzlich nicht berechtigt, zum Zwecke der Veräußerung Kopien der Geodaten herzustellen, diese Kopien zu veräußern oder die Geoda- ten zum Zwecke ihrer Veräußerung zu verändern oder veränderte Datensätze zu veräußern. 3. Aerowest stellt Geodaten ausschließlich auf Grundlage von schriftlichen Angeboten bereit. 4. Bereitgestellte Geodaten bleiben stets Eigentum von Aerowest bzw. der von Aerowest benann- ten Urheber. Aerowest gewährt ausschließlich ein Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechts. 5. Das Recht zur Nutzungsrecht entspricht den hier aufgeführten Bedingungen. Im Falle von Abweichungen gilt das bei Bereitstellung von Aerowest ausgehändigte Lizenzdokument. 6. Aerowest gewährt mit Bereitstellung standardmäßig eine nicht exklusive VERTRIEBSLIZENZ an den Geodaten. 7. Die Nutzung und Verwertung Präsentation der Geodaten ist beschränkt auf die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“). c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen von Kennzeichnung, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 Nrn. 1 - 3 UrhG gewährt. x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; VERTRIEBSLIZENZ uneinge- schränkt gestattet. 8. Die Geodaten können im Rahmen der Lizenznehmer wir ELV VERTRIEBSLIZENZ einzeln oder kombiniert in Daten- banken oder geographischen Informationssystemen eingebracht und an mehreren Arbeitsstellen in geschlossenen Netzwerken für eigene Zwecke genutzt oder ausgewertet werden. 9. Die Geodaten können im Rahmen der VERTRIEBSLIZENZ an Dritte zur Bearbeitung für eigene Zwecke abgegeben werden. 10. Im Rahmen der VERTRIEBSLIZENZ erwirbt der Nutzer zusätzlich ein uneingeschränktes Vertriebsrecht. Dies berechtigt, die von Aerowest gelieferten Geodaten selbst kommerziell einzeln, in Ausschnitten oder in ihrer Gesamtheit zu präsentieren, weiterzugeben oder zu veräußern. 11. Der Nutzer erhält grundsätzlich das Recht, seine auf der Grundlage von Aerowest Geodaten selbst erzeugten, eigenständigen Derivatprodukte uneingeschränkt und in eigener Verantwortung zu präsentieren, an Dritte weiterzugeben oder kommerziell zu verwerten. 12. Werden von Aerowest an den Nutzer Geodaten Dritter lizenziert, gelten die besonderen Lizenz- bedingungen Dritter zusätzlich und vorrangig vor diesen Lizenzbedingungen. 13. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Weitergabe oder Veröffentlichung von Aerowest Geodaten im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen für einen Urheberrechtsvermerk zu sorgen. 14. Überschreitet der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützenNutzer die ihm durch die Lizenz eingeräumten Nutzungsrechte, ist Aerowest berechtigt, einen pauschalen Schadenersatz in Höhe des fünffachen des vereinbarten Nutzungs- entgeltes zu verlangen, es sei denn, der Nutzer weist nach, daß Aerowest kein oder nur geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzan- spruches durch Aerowest bleibt vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer 5.1 Der Auftraggeber erhält das zeitlich auf nicht ausschließliche, nicht übertrag- bare Recht, die gemäß Einzelverträgen vereinbarten Leistungen der rexx systems GmbH für die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu nut- zen. Inhalt und Umfang dieses Vertrages beschränkte, einfacheRechts ergeben sich aus den Einzelver- trägen. 5.2 Beim Software as a Service (SaaS) erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, auf die Software nach Maßgabe dieses Vertrags Anwendung mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die Funktionalitäten vertragsgemäß zu nutzen. 5.3 Sind für den Auftraggeber erkennbar Produkte von Dritten Teil der Leistung der rexx systems GmbH, erkennt der Auftraggeber zu- sätzlich zugehörige Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten an und räumt diesen das Recht ein, diese Nutzungs- und Lizenzbedin- gungen direkt gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Der Ent- zug von Nutzungsrechten Dritter aufgrund eines Verhaltens des Auf- traggebers lassen dessen vertragliche Verpflichtungen gegenüber der rexx systems GmbH unberührt; die rexx systems GmbH ist auch nicht für Einschränkungen verantwortlich, die dem Auftraggeber aufgrund der entzogenen Nutzungsrechte entstehen. 5.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Anwendung ohne Ver- schulden der rexx systems GmbH durch Schutzrechte Dritter beein- trächtigt, so ist die rexx systems GmbH berechtigt, die hierdurch be- troffenen Leistungen zu verweigern. Die rexx systems GmbH wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in ge- eigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. 5.5 Die rexx systems GmbH ist berechtigt, in freier Gestaltung seine urheberrechtlichen Ansprüche durch Angabe des Copyright-Sym- bols, der verlinkten Firmenbezeichnung, Firmenlogos und des Jah- resdatums in der Anwendung und in Dokumenten, die durch die An- wendung generiert werden, angemessen zu publizieren. 5.6 Die Rechte an den gespeicherten Daten, besonders Personenda- ten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Ein Export der ge- speicherten Daten, besonders Personendaten, kann bei Vertragsbe- endigung durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von mindes- tens zwei Monaten beauftragt werden. Dieser Datenbestand wird von der rexx systems GmbH dem Auftraggeber auf geeigneten Daten- trägern und in einem gängigen Datenformat zur Verfügung gestellt. Sollte keine Beauftragung erfolgen, werden die Daten am Tag nach der Vertragsbeendigung gemäß der DSGVO unwiderruflich gelöscht. 5.7 Alle übrigen, nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben un- widerruflich bei der rexx systems GmbH. Es ist dem Auftraggeber ins- besondere nicht gestattet, Unterlizenzen zu erteilen oder die Rechte ohne Zustimmung der rexx systems GmbH an Dritte zu übertragen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Anwen- dung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten und veräußern oder zeitlich begrenzt zu dekompilierenüberlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verlei- hen. Die Zustimmung zur Übertragung an Dritte kann rexx systems GmbH bei einer gekauften Softwarelizenz nur in begründeten Fällen verweigern; insbesondere kann die rexx systems GmbH verlangen, dass Auftraggeber seine entsprechende Anzahl von Kopien un- brauchbar gemacht hat. b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf 5.8 Als Dritte gelten nicht zu einem späteren Zeitpunkt hinzukom- mende Tochtergesellschaften, Standorte, Vertretungen oder ander- weitige Einheiten des Auftraggebers, sofern sie die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“)den Einzelver- trägen aufgeführten Nutzungsrechte nicht verletzen, oder für den Be- trieb weitere Produkte zum Einsatz kommen. c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt 5.9 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität Source Code der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen Der Auftraggeber erkennt den Bestand des geistigen Eigen- tums der rexx systems GmbH und von Kennzeichnungetwaigen Dritten an und wird nichts unternehmen, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software was deren Wert beeinträchtigt. Er wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 NrnRah- men seiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern. 1 - 3 UrhG gewährtDies gilt über die Beendigung der Verträge hinaus. x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wir ELV bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, die Software nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren. b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“). c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung 9.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Funktionalität Vergütung erwirbt der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen Auftraggeber an den von Kennzeichnung, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und Yanova individuell für den Auftraggeber im Rahmen des § 69 e Abs.2 Nrnjeweiligen Auftrages geschaffenen Werken die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang. 1 - 3 UrhG gewährtOhne anderweitige Vereinbarung, gilt das Nutzungsrecht nur für die Schweiz. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei Yanova und sind, falls sie bereits an den Auftraggeber übertragen wurden, von diesem an Yanova zurück zu übertragen. x. Xxxxxxxxxxxxx . 9.2. Eine Weiterverwendung der Entwicklungsdaten (z.B. Bildmaterial, Source Code, etc.) oder deren Bearbeitung während und nach Vertragsende oder ausserhalb des Projektes durch den Auftraggeber ist ohne explizite schriftliche Vereinbarung nicht vorgesehen. Xxxxxx ist insbesondere nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Auftraggebern herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Yanova der Auftraggeberin Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Yanova geändert werden. . 9.3. An generischen Werken (typischerweise von Yanova selber entwickelte Software-Libraries wie z.B. Kompressions-, Image- Resizing- oder XML-Parsing-Libraries), welche von Xxxxxx in das Projekt eingebracht und namentlich benannt werden, er- teilt Yanova dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Entschädigung ein einfaches Nutzungsrecht für den definierten Einsatz- und Verwendungszweck. Diese generischen Werke können von Xxxxxx frei weiterverwendet werden. . 9.4. Der Auftraggeber kann in guten Treuen davon ausgehen, dass die von Xxxxxx gelieferten Werke frei von Rechten Dritter sind. . 9.5. An den vom Auftraggeber gelieferten Inhalten & Daten wird Yanova ein Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software Bearbeitungsrecht für den im Rahmen der hierin gewährten dieses Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Alle Rechte hält; der Lizenznehmer wir ELV bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützenan auf dieser Basis von Yanova er- stellten Erzeugnissen verbleiben beim Auftraggeber.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Projektaufträge

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer 7.1 Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmate- rialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollstän- digen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor. Alle Veranstaltungsunterlagen (sowohl in physischer als auch digitaler Form, wie z.B. Video- und Audiomaterialien) sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder ander- weitige Nutzung der Unterlagen sowie jeglicher durch uns oder unsere Beauftragten zur Verfügung gestellter Dokumente, Grafiken, Bild- und Tonmaterialien sowie anderer Informationsträger ist nur mit unserer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. 7.2 Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine still- schweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmi- gungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Lernpro- grammen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen bzw. deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird. 7.3 Soweit Urheberrechte, Nutzungsrechte und/oder Schutzrechte an Leistungsergebnissen entstehen oder weiterentwickelt werden, insbesondere hinsichtlich Weiterentwicklungen und Verbesserungen der von uns entwickelten Systeme, Software, Verfahren und Metho- den, stehen allein uns die ausschlieftlichen räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzungs-, Verwertungs- und Umarbeitungsrechte zu. 7.4 Seminarunterlagen, die dem Kunden ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Kunden über. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. 7.5 Soweit es für die Leistungserbringung erforderlich ist, räumen wir dem Kunden an den Arbeitsergebnissen das einfache, inhaltlich auf den Vertragszweck, räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, der Bildungsleistung beschränkte Nutzungs- recht ein. Gleiches gilt für die Software nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und zu dekompilieren. b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“). c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen von Kennzeichnung, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 Nrn. 1 - 3 UrhG gewährt. x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; Vertrags- erfüllung bereitzustellenden Leistungen, an denen der Lizenznehmer wir ELV Veranstalter ein ausschlieftliches Nutzungsrecht hat. 7.6 Das Nutzungsentgelt ist mit der Vergütung der Bildungs- leistung abgegolten. 7.7 Eine Nutzung der zu unseren Gunsten geschützten Logos, Marken und Zeichen zu Werbezwecken darf aus- schlieftlich mit einer erforderlichen Nutzungsberech- tigung und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Darstellungsart erfolgen. Diese sind im Zweifelsfall bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützenuns abzufragen, sofern die Darstellungsart nicht vertrag- lich vorgegeben ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer 5.1 Der Auftraggeber erhält das zeitlich auf nicht ausschließliche, nicht übertrag- bare Recht, die gemäß Einzelverträgen vereinbarten Leistungen der rexx systems GmbH für die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu nut- zen. Inhalt und Umfang dieses Vertrages beschränkte, einfacheRechts ergeben sich aus den Einzelver- trägen. 5.2 Beim Software as a Service (SaaS) erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, auf die Software nach Maßgabe dieses Vertrags Anwendung mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die Funktionalitäten vertragsgemäß zu nutzen. 5.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Anwendung ohne Ver- schulden der rexx systems GmbH durch Schutzrechte Dritter beein- trächtigt, so ist die rexx systems GmbH berechtigt, die hierdurch be- troffenen Leistungen zu verweigern. Die rexx systems GmbH wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in ge- eigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Die rexx sys- tems GmbH ist berechtigt, in freier Gestaltung seine urheberrechtli- chen Ansprüche durch Angabe des Copyright-Symbols, der verlinkten Firmenbezeichnung, Firmenlogos und des Jahresdatums in der An- wendung und in Dokumenten, die durch die Anwendung generiert werden, angemessen zu publizieren. 5.4 Die Rechte an den gespeicherten Daten, besonders Personenda- ten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Ein Export der ge- speicherten Daten, besonders Personendaten, kann bei Vertragsbe- endigung durch den Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von mindes- tens zwei Monaten beauftragt werden. Dieser Datenbestand wird von der rexx systems GmbH dem Auftraggeber auf geeigneten Daten- trägern und in einem gängigen Datenformat zur Verfügung gestellt. Sollte keine Beauftragung erfolgen, werden die Daten am Tag nach der Vertragsbeendigung gemäß der DSGVO unwiderruflich gelöscht. 5.5 Alle übrigen, nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben un- widerruflich bei der rexx systems GmbH. Es ist dem Auftraggeber ins- besondere nicht gestattet, Unterlizenzen zu erteilen oder die Rechte ohne Zustimmung der rexx systems GmbH an Dritte zu übertragen. Insbesondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Anwen- dung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten und veräußern oder zeitlich begrenzt zu dekompilierenüberlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verlei- hen. Die Zustimmung zur Übertragung an Dritte kann die rexx sys- tems GmbH bei einer gekauften Softwarelizenz nur in begründeten Fällen verweigern; insbesondere kann die rexx systems GmbH ver- langen, dass Auftraggeber seine entsprechende Anzahl von Kopien unbrauchbar gemacht hat. b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf 5.6 Tochtergesellschaften, Standorte, Vertretungen oder anderwei- tige Einheiten des Auftraggebers gelten nicht als Dritte, sofern sie die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“)den Einzelverträgen aufgeführten Nutzungsrechte nicht ver- letzen. c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt 5.7 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität Source Code der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen Der Auftraggeber erkennt den Bestand des geistigen Eigen- tums der rexx systems GmbH und von Kennzeichnungetwaigen Dritten an und wird nichts unternehmen, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software was deren Wert beeinträchtigt. Er wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 NrnRah- men seiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern. 1 - 3 UrhG gewährtDies gilt über die Beendigung der Verträge hinaus. x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wir ELV bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungs- und Urheberrechte. a. ELV gewährt Lizenznehmer 5.1 Der Auftraggeber erhält das zeitlich auf nicht ausschließliche, nicht übertrag- bare Recht, die gemäß Einzelverträgen vereinbarten Leistungen der rexxact GmbH für die vertraglich vereinbarte Laufzeit zu nutzen. In- halt und Umfang dieses Vertrages beschränkte, einfacheRechts ergeben sich aus den Einzelverträgen. 5.2 Beim Software as a Service (SaaS) erhält der Auftraggeber das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und räumlich unbeschränkte Recht, auf die Software nach Maßgabe dieses Vertrags Anwendung mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die Funktionalitäten vertragsgemäß zu nutzen. 5.3 Sind für den Auftraggeber erkennbar Produkte von Dritten Teil der Leistung der rexxact GmbH, erkennt der Auftraggeber zusätzlich zugehörige Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten an und räumt diesen das Recht ein, diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen direkt gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Der Entzug von Nutzungsrechten Dritter aufgrund eines Verhaltens des Auftragge- bers lassen dessen vertragliche Verpflichtungen gegenüber der rexxact GmbH unberührt; die rexxact GmbH ist auch nicht für Ein- schränkungen verantwortlich, die dem Auftraggeber aufgrund der entzogenen Nutzungsrechte entstehen. 5.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung der Anwendung ohne Ver- schulden der rexxact GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträch- tigt, so ist die rexxact GmbH berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Die rexxact GmbH wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. 5.5 Die rexxact GmbH ist berechtigt, in freier Gestaltung seine urhe- berrechtlichen Ansprüche durch Angabe des Copyright-Symbols, der verlinkten Firmenbezeichnung, Firmenlogos und des Jahresdatums in der Anwendung und in Dokumenten, die durch die Anwendung ge- neriert werden, angemessen zu publizieren. 5.6 Die Rechte an den gespeicherten Daten, besonders Personenda- ten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu. Bei Vertragsbeendi- gung wird die rexxact GmbH dem Auftraggeber seinen aktuellen Da- tenbestand auf geeigneten Datenträgern und in einem oder mehre- ren gängigen Datenformaten zur Verfügung stellen. 5.7 Alle übrigen, nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben un- widerruflich bei der rexxact GmbH. Es ist dem Auftraggeber insbe- sondere nicht gestattet, Unterlizenzen zu erteilen oder die Rechte ohne Zustimmung der rexxact GmbH an Dritte zu übertragen. Insbe- sondere ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, die Anwendung oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten und veräußern oder zeitlich begrenzt zu dekompilierenüberlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen. Die Zu- stimmung zur Übertragung an Dritte kann rexxact GmbH bei einer gekauften Softwarelizenz nur in begründeten Fällen verweigern; ins- besondere kann die rexxact GmbH verlangen, dass Auftraggeber seine entsprechende Anzahl von Kopien unbrauchbar gemacht hat. b. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf 5.8 Als Dritte gelten nicht zu einem späteren Zeitpunkt hinzukom- mende Tochtergesellschaften, Standorte, Vertretungen oder ander- weitige Einheiten des Auftraggebers, sofern sie die in Anlage 1 genannten Nutzungszwecke („Nutzungszweck“)den Einzelver- trägen aufgeführten Nutzungsrechte nicht verletzen, oder für den Be- trieb weitere Produkte zum Einsatz kommen. c. Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf die Installation der Software zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software sowie das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie von der Software durch eine in § 69 d Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person. d. Das Recht zur Bearbeitung der Software ist beschränkt 5.9 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der vereinbarten Funktionalität Source Code der Software. Vom Bearbeitungsrecht ausgeschlossen sind Änderungen Der Auftraggeber erkennt den Bestand des geistigen Eigen- tums der rexxact GmbH und von Kennzeichnungetwaigen Dritten an und wird nichts unternehmen, Copyrightvermerken und Eigentumsangaben von ELV. e. Das Recht zur Dekompilierung der Software was deren Wert beeinträchtigt. Er wird nur unter der Bedingung des § 69 e Abs. 1 Nrn. 1-3 UrhG und im Rahmen des § 69 e Abs.2 Nrnseiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern. 1 - 3 UrhG gewährtDies gilt über die Beendigung der Verträge hinaus (Ausnahme siehe 14.3). x. Xxxxxxxxxxxxx Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software werden dem Lizenznehmer nicht eingeräumt. g. Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird der Lizenznehmer ELV oder einem von ELV beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der Software im Rahmen der hierin gewährten Rechte hält; der Lizenznehmer wir ELV bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

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