Nutzungsentgelt/Kaution Musterklauseln

Nutzungsentgelt/Kaution. 3.1. Das vereinbarte und von beiden Vertragsteilen als angemessen erachtete monatliche Nutzungsentgelt inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (USt) ist im von DOHO VERWALTUNG angenommenen Antrag des Nutzers angeführt. Darüber hinaus wurde vom Nutzer bereits vor Abschluss dieses Nutzungsvertrages die in Punkt I. angeführte Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 60.- brutto geleistet. Das Nutzungsentgelt umfasst auch die Kosten von elektrischer Energie, Warm- und Kaltwasser, Heizung, Müllentsorgung, TV und Internet im Zusammenhang mit der Nutzung des Tops sowie die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen. Die Kaution wird auf das angegebene Konto der DOHO VERWALTUNG überwiesen; die Fälligkeiten der Kaution sind im Antrag geregelt. Das Nutzungsentgelt für den ersten Monat ist gleichzeitig mit der zweiten Teilzahlung der Kaution zu entrichten. Danach müssen die laufenden monatlichen Zahlungen spätestens am 5. des laufenden Monats auf dem vereinbarten Konto einlangen. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlung von der kontoführenden Bank durchgeführt und der Eingang fristgerecht erfolgt. Die DOHO VERWALTUNG ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in der Höhe von 4,00% p.a. sowie eine Mahngebühr in der Höhe von € 15.- (je Mahnung) einzuheben. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Nutzungsentgeltes vereinbart. Als Berechnungsmaß dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße gilt die für den Monat Juli im Jahre des Beginns des Nutzungsverhältnisses verlautbarte Indexzahl. Das Nutzungsentgelt wird jeweils zum 1. Oktober eines jeden Folgejahres, bezogen auf den im Monat Juli des jeweiligen Jahres zuletzt verlautbarten Indexwert, angepasst (erstmals zum Beginn eines allfälligen 13. Monats des Nutzungsverhältnisses). Sollte der Index der Verbraucherpreise nicht mehr verlautbart werden, so gilt der an seine Stelle tretende Index bzw. jener Index, welcher dem zuletzt verlautbarten Index wirtschaftlich möglichst nahekommt. Diese Wertsicherungsvereinbarung ist gegenstandslos, wenn das Nutzungsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer tatsächlich endet.
Nutzungsentgelt/Kaution. Das Nutzungsentgelt berechnet sich grundsätzlich nach Nutzungsumfang und Nutzungsdauer und unterscheidet die Nutzung durch Vereinsmitglieder und Vereinsfremde und richtet sich danach, ob die verzehrten Getränke des Vereins gemäß der ausliegenden Getränkeliste abgerechnet werden (mit Verzehr) oder selbst versorgt wird (ohne Verzehr). Vereinsmitglied 🞏 100 € 🞏 300 € 🞏 100 € Nicht-Mitglied 🞏 200 € 🞏 400 € 🞏 200 € Zusätzliches Nutzungsentgelt 🞏 25 € Endreinigung 🗷 50 € Küche samt Inventar 🞏 🞏 100 € Tennisplatz, Umkleide, Dusche 🞏 🞏 50 € Überweisungsbetrag Der Nutzer hat für eine ordnungsgemäße Aufstellung der verzehrten Getränke zu sorgen und das Leergut entsprechend zu sortieren. Das Nutzungsentgelt und die Kaution (Überweisungsbetrag) hat drei Tage vor dem vereinbarten Nutzungstermin auf dem Konto des Vereins einzugehen. Die Abrechnung der verzehrten Getränke erfolgt bei Abnahme des Clubheims durch den Clubwart separat und ist ebenfalls auf das Konto des Vereins zu überweisen. Die Kaution wird nach beanstandungsloser Abnahme an den Nutzer zurücküberwiesen. Ort, Datum Verein Ort, Datum Nutzer Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Räume und das Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Für Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch normale Abnutzung auftreten oder herbeigeführt werden, trifft den Nutzer keine Haftung. Kommt es durch Verschulden des Nutzers oder im Zuge der Nutzung durch das Verschulden eines Dritten zu einer Verschlechterung oder Zerstörung der zur Nutzung überlassenen Räume oder des Inventars, so hat dies der Nutzer dem Clubwart oder anderen Mitgliedern des Vorstands des Vereins unverzüglich anzuzeigen. Ist eine Reparatur möglich und sinnvoll, so hat der Nutzer dafür einzustehen. Die Reparatur wird durch den Verein veranlasst und durchgeführt und dem Nutzer in Rechnung gestellt. Bei Verlust oder Zerstörung von Inventar hat der Nutzer in Absprache mit dem Verein nach dessen Xxxx für einen gleichwertigen Ersatz des Gegenstandes zu sorgen oder dem Verein den hierfür erforderlichen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen (Zeitwert für Ersatzbeschaffung). Der Nutzer darf die Räume und das Inventar des Vereins nur auf eine Weise verwenden, die die Vereinsinteressen nicht beeinträchtigen. Der Nutzer hat den Nutzungsgegenstand in grob gereinigtem Zustand, zurückzugeben. Grob gereinigt heißt, dass die von Nutzer mitgebrachten Sachen entfernt sind und die Räumlichkeiten im besenreinen Zustand übergeben werden.
Nutzungsentgelt/Kaution. 3.1. Das vereinbarte und von beiden Vertragsteilen als angemessen erachtete monatliche Nutzungsentgelt inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (USt) ist im von DOHO VERWALTUNG angenommenen Antrag des Mieters angeführt. Darüber hinaus wurde vom Mieter bereits vor Abschluss dieses Mietvertrages - brutto geleistet.

Related to Nutzungsentgelt/Kaution

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und