Common use of Nutzungserwerb und Pflichten des Werbetreibenden Clause in Contracts

Nutzungserwerb und Pflichten des Werbetreibenden. 7.1. Soweit nicht anders vereinbart, berechtigt die zwischen dem Listbroker und dem Werbetreibenden geschlossene Nutzungsvereinbarung den Werbetreibenden mit der Zahlung der Vergütung und der datenschutzrechtlich erforderlichen Freigabe des Adresseigners nur zur konkret festgelegten einmaligen Nutzung der vom Adresseigner zur Verfügung gestellten Daten zum Nutzungstermin (z.B. Postauflieferungstermin) oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, soweit die Daten nicht nach den nachstehenden Vorschriften in die Mitverfügungsbefugnis des Werbetreibenden übergegangen sind (vgl. hierzu Ziffer 7.8 Eigenverfügungsbefugnis).

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Samples: www.liebetrau-listservice.de, www.az-direct.com, www.az-fundraising.de

Nutzungserwerb und Pflichten des Werbetreibenden. 7.1. 7.1 Soweit nicht anders vereinbart, berechtigt die zwischen dem Listbroker und dem Werbetreibenden geschlossene Nutzungsvereinbarung Nutzungs- vereinbarung den Werbetreibenden mit der Zahlung der Vergütung und der datenschutzrechtlich datenschutz- rechtlich erforderlichen Freigabe des Adresseigners nur zur konkret festgelegten einmaligen Nutzung der vom Adresseigner zur Verfügung gestellten Daten zum Nutzungstermin (z.B. Postauflieferungstermin) oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, soweit die Daten nicht nach den nachstehenden Vorschriften in die Mitverfügungsbefugnis des Werbetreibenden übergegangen sind (vgl. hierzu Ziffer 7.8 Eigenverfügungsbefugnis).

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