Nutzungsuntersagung und Sperre. a. unter Einhaltung einer Frist: DKV kann – auch ohne Nennung von Gründen – jederzeit mit angemessener Frist unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden die Benutzung der LEO untersagen und diese bei den Servicepartnern sperren.
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Nutzungsuntersagung und Sperre. a. unter Einhaltung einer Frist: Der DKV kann – auch ohne Nennung von Gründen – jederzeit jeder- zeit mit angemessener Frist unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden die Benutzung der LEO untersagen und diese bei den Servicepartnern sperren.
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Nutzungsuntersagung und Sperre. a. unter Einhaltung einer Frist: DKV kann – auch ohne Nennung von Gründen – jederzeit mit angemessener Frist unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden die Benutzung der LEO untersagen und diese bei den Servicepartnern sperren.. DKV AGB DE/BG 08.2019
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nutzungsuntersagung und Sperre. a. unter Einhaltung einer Frist: DKV kann – auch ohne Nennung von Gründen – jederzeit mit angemessener Frist Frist, jedoch nicht unter zwei Wochen, und unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden die Benutzung der LEO untersagen und diese bei den Servicepartnern sperren, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. Zahlungsverzug, Missbrauchsverdacht).
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