Common use of Nutzungszweck Clause in Contracts

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Xxxxxxx am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in kommt innerhalb des Schuljahres in die Klasse und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehen.

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Samples: bertajourdan.de, www.helmholtzschule-frankfurt.de

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Xxxxxxx am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in kommt innerhalb des Schuljahres in die Klasse und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehen.

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Samples: ebs-realschule.de, www.les-frankfurt.de

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Xxxxxxx am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in kommt innerhalb des Schuljahres in die Klasse und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehen. Es ist den Lehrkräften erlaubt auf die Home -Laufwerke der Kinder zuzugreifen.

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Samples: theobald-ziegler.frankfurt.schule.hessen.de

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der jeweilige Benutzer die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx Lernende erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nach erfolgter Anmeldung darf die Nutzung der EDVnur zu schulisch veranlassten Zwecken erfolgen. Insbesondere sind darüberhinausgehende speicher- und datenintensive Anwendungen wie z.B. Online-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung Spiele oder Herunterladen von Multimedia-Dateien, die nicht schulischen Zwecken dienen, zu unterlassen, da dadurch andere Nutzer in ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch behindert werden können. Im Rahmen eines besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Schule und unter Lernenden wird eine Nutzung nach dieser Vereinbarung auch ohne direkte Aufsicht einer Lehrkraft erlaubtgestattet. Nach Beendigung der Nutzung hat haben sich die Schülerin oder der Xxxxxxx Lernenden am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das unerlaubte Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unterrichteten Lehrkraft oder den IT-Beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in ein Lernender kommt innerhalb des Schuljahres in die eine Klasse oder Kurs und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung erhält er Zugang zu einer allgemeinen Nutzerkennung, bis seine individuelle Nutzerkennung zur Verfügung steht. Auch für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf allgemeine Nutzerkennung gelten die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehenhier ausgeführten Regelungen und Vereinbarungen.

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Samples: www.ziehenschule.de

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt der der/die jeweilige Benutzer Benutzer/in die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten des des/der jeweiligen Benutzers Benutzers/in nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft bzw. eines/r Schulbibliothekars/in erlaubt. Das schließt die Nutzung innerhalb des Konzepts des selbstständigen Lernens ein. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Xxxxxxx am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in kommt innerhalb des Schuljahres in die Klasse und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehen.

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Samples: fdg-frankfurt.de

Nutzungszweck. Die schulischen EDV-Einrichtungen dürfen ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Dies gilt auch für die Nutzung des bereitgestellten Speicherplatzes (sowohl client- als auch serverseitig). Für die abgelegten Daten trägt die jeweilige Benutzerin / der jeweilige Benutzer Benutzer, bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten, die Verantwortung im Hinblick darauf, dass die Daten keinerlei gesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen (z.B. gewaltverherrlichende, rassistische und offensichtlich illegale Inhalte). Die Schule und die Administration distanzieren sich von den abgelegten Inhalten in jeglicher Form. Bei Datenverlust wird keine Gewährleistung dafür gegeben, dass die Daten wiederhergestellt werden können. Weiterhin ist zu beachten, dass die Daten der jeweiligen Benutzerin / des jeweiligen Benutzers nach dem Verlassen der Schule automatisiert gelöscht werden. Des Weiteren besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Speicherkontingents. Alle Schülerinnen und Xxxxxxx erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Kennwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Die Herausgabe der Zugangsdaten erfolgt nur nach Zustimmung zu dieser Nutzungsvereinbarung. Die Nutzung der EDV-Einrichtungen ist ausschließlich auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrkraft erlaubt. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Xxxxxxx am PC abzumelden. Die Inhaber der Nutzerkennungen sind für alle unter dieser Nutzerkennung erfolgten Handlungen persönlich verantwortlich. Deshalb muss das Kennwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Benutzerkonto ist verboten. Wer ein fremdes Xxxxxxxx erfährt, ist verpflichtet, dies der Schule unverzüglich mitzuteilen. Für bestimmte Situationen (z.B. ein/x Xxxxxxx/in kommt innerhalb des Schuljahres in die Klasse und hat noch keine individuelle Nutzerkennung erhalten) wird dauerhaft eine allgemeine Funktionskennung für diese Xxxxxxx/innen angelegt. Diese Kennung ist nur auf die wesentlichen Funktionen beschränkt (z. B. Anmeldung mit Internetzugang, Zugriff auf ausgewählte Netzlaufwerke). Mit dem Kennwort ist sorgsam umzugehen.

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Samples: www.schule-am-ried.de