Oberes Management Musterklauseln

Oberes Management. Die Emittentin verfügt nicht über ein oberes Management
Oberes Management. Aufgrund ihrer Organisationsstruktur verfügt die Emittentin nicht über ein oberes Management im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129. Zwischen den in den Abschnitten a. und b. genannten Personen bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen. In den letzten fünf Jahren ist keine der in den Abschnitten a. und b. aufgeführten Personen wegen betrügerischer Straftaten verurteilt worden. Gegen keine der in den Abschnitten a. und b. aufgeführten Personen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre öffentliche Anschuldigungen und/oder Sanktionen in Bezug auf die genannten Personen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich bestimmter Berufsverbände) erhoben bzw. verhängt, noch wurden diese Personen von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs- , Leitungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten oder für die Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten während zumindest der letzten fünf Jahre als untauglich angesehen.
Oberes Management. Das operative Management wird durch die beiden Vorstände der Gesellschaft gestellt. Daneben wurde Xxxxx Xxxx Xxxxx Gesamtprokura erteilt. Beruflicher Werdegang von Xxxxx Xxxx Xxxxx: Tätigkeit im Backoffice einer Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft “Finanz- und Börsenberater” DTV Seit 1995 Tätigkeit bei der Varengold, Gründung und Aufbau der Varengold Studium an der ILF zum Bilanzbuchhalter Leitung der Finanzbuchhaltung und des Rechnungswesens der Gesellschaft Tätigkeiten im Personalwesen (Vorauswahl neuer Mitarbeiter) und Marketing (u.a. Betreu- ung von Geschäftspartnern und Key Accounts) Xxxx Xxxx Xxxxx war während der letzten fünf Jahre nicht Mitglied der Verwaltungs-, Geschäfts- führungs- oder Aufsichtsorgane anderer Unternehmen oder Gesellschaften.
Oberes Management. Aufgrund ihrer Organisationsstruktur verfügt die SW Verwaltungs GmbH nicht über ein oberes Management im Sinne von Anhang XXVI Ziffer 10. der Prospektverordnung (EU-Durchführungsverordnung 809/2004 vom 29. April 2004 in der Fassung der Änderungsverordnung 486/2012 vom 30. Xxxx 2012).

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.