Oberflächenaufbruch, Erdaushub und Entsorgung Musterklauseln

Oberflächenaufbruch, Erdaushub und Entsorgung. Straßenoberbau oder sonstige, befestigte oder unbefestigte Oberflächen sind nur in dem Umfang aufzubrechen, der für die jeweilige Bauleistung erforderlich ist. Die Aufbruchgrösse wird von dem Vertreter des AG vorgegeben. Darüber hinaus gehende vermeidbare Oberflächenbeschädigungen werden bezüglich Aufbruch, Aushub und Instandsetzung nicht vergütet. • Regelgrabenbreiten und –tiefen werden vom AG vorgegeben. Können aus zwingenden Gründen die Regelmaße nicht eingehalten werden, so sind die erforderlichen Maße unmittelbar mit dem AG abzustimmen. • Die ausgehobenen Massen sind gemäß Vorgabe des AG aufzunehmen, ab zufahren und fachgerecht zu entsorgen oder unter Voraussetzung geeigneter Massen zur Wiederverfüllung seitlich zu lagern. Die Verantwortung und Haftung für Eignung und fachgerechte Lagerung liegt beim AN. • Hindernisse, die bei Aushubarbeiten der Gräben und Baugruben freigelegt werden, sind nach Abstimmung mit dem Vertreter des AG zu entfernen. • Die Entsorgungskosten für teerhaltigen Aufbruch oder belasteten, kontaminierten Aushub werden vom AG übernommen und direkt mit der Deponie abgerechnet. Hierfür erhält der AG vom AN eine Rückerstattung für vermiedene Entsorgungskosten des AN gemäß Position im Leistungsverzeichnis. • Die spezifischen Besonderheiten beim Umgang mit AZ-Materialien sind zu berücksichtigen. Vom AN ist ein Sachkundiger nach TRGS 519 schriftlich zu benennen. Das mit dem Umgang der Materialien beauftragte Personal ist entsprechend zu schulen. Der Qualifikationsnachweis ist zu erbringen. Sofern Material zur Entsorgung entsteht ist ein entsprechender Entsorgungsnachweis zu erbringen. • Werden bei Aushubarbeiten Sprengkörper entdeckt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizeibehörden zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Baustelle vor dem Zugang durch Personen zu sichern, Passanten und Anlieger sind fernzuhalten. • Werden bei Aushubarbeiten Unregelmäßigkeiten im Untergrund oder Erdspalten entdeckt, ist der AG unverzüglich zu informieren, um die weitere Vorgehensweise festzulegen. • Für erschwerte Arbeitsbedingungen bei Erdarbeiten können Zulagen gewährt werden. Im Einzelfall ist vor Ansatz der Zulage zu prüfen, ob die betreffende Leistung in der zugehörigen Aushubposition bereits enthalten ist. Leistungen nach Zulagepositionen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Absprache und Genehmigung des AG. • Zu ersetzendes Oberflächenmaterial, wie Platten usw., muss hinsichtlich Qualität und Beschaffenheit den vorg...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.