Verantwortung und Haftung. 6.1 Apple übernimmt keine Verantwortung für die Installation und/oder Verwendung der lizenzierten Anwendungen durch einen Endbenutzer. Sie sind in Bezug auf jede der lizenzierten Anwendungen allein verantwortlich für alle Produktgarantien, die Endbenutzerunterstützung und den Produkt-Support.
6.2 Sie sind allein verantwortlich für sämtliche Ansprüche, Klagen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die sich aus oder in Verbindung mit den lizenzierten Anwendungen und/oder der Verwendung dieser lizenzierten Anwendungen durch einen Endbenutzer ergeben, und Apple übernimmt insoweit keinerlei Verantwortung oder Haftung; insbesondere gilt dies für Folgendes: (i) Ansprüche wegen Garantieverletzung, unabhängig davon, ob diese in der EULA festgelegt sind oder nach geltendem Recht bestehen, (ii) Produkthaftungsansprüche und (iii) Ansprüche daraus, dass eine lizenzierte Anwendung und/oder deren Besitz oder Verwendung durch den Endbenutzer das Urheberrecht oder andere geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletze.
6.3 Wenn Apple von einem Endbenutzer eine Kündigungserklärung oder die Geltendmachung eines Anspruchs erhält, gemäß der oder dem (i) der Endbenutzer seine Lizenz für eine der lizenzierten Anwendungen innerhalb von neunzig (90) Tagen nach deren Download oder nach dem Ende der gemäß Abschnitt 3.8 angebotenen Abonnementlaufzeit mit automatischer Verlängerung, wenn dieser Zeitraum weniger als neunzig (90) Tage beträgt, kündigen möchte oder (ii) eine lizenzierte Anwendung nicht Ihren Spezifikationen oder Ihrer Produktgarantie oder den Anforderungen eines anwendbaren Gesetzes entspricht, so kann Apple dem Endbenutzer den Preis, den dieser für die lizenzierte Anwendung gezahlt hat, in voller Höhe zurückerstatten. Für den Fall, dass Apple einem Endbenutzer diesen Preis erstattet, haben Sie Apple den Preis der lizenzierten Anwendung zurückzuzahlen oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen.Falls Apple von einem Zahlungsanbieter eine Mitteilung oder eine Forderung erhält, weil ein Endbenutzer eine Erstattung für eine lizenzierte Anwendung erhalten hat, haben Sie Apple den Preis der lizenzierten Anwendung zurückzuzahlen oder eine entsprechende Gutschrift zu erteilen.
Verantwortung und Haftung. 5.1 Apple übernimmt keine Verantwortung für die Installation und/oder Verwendung der lizenzierten Anwendungen durch Endbenutzer. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle Produktgarantien, Endbenutzerunterstützung und Produktunterstützung in Bezug auf jede der lizenzierten Anwendungen.
5.2 Sie tragen die alleinige Verantwortung für, und Apple übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf, sämtliche Ansprüche, Klagen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die sich aus den lizenzierten Anwendungen und/oder der Verwendung der lizenzierten Anwendungen durch Endbenutzer ergeben oder diesen zugeordnet werden können; dies umfasst unter anderem: (i) Ansprüche aufgrund einer Verletzung der Garantie, unabhängig davon, ob diese Ansprüche in der EULA oder durch das geltende Recht geregelt werden; (ii) Produkthaftungsansprüche und (iii) Ansprüche, die darauf beruhen, dass eine der lizenzierten Anwendungen und/oder der Besitz oder die Verwendung dieser lizenzierten
Verantwortung und Haftung. 5.1 Apple übernimmt keine Verantwortung für die Installation und/oder Verwendung der lizenzierten Anwendungen durch Endbenutzer. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle Produktgarantien, Endbenutzerunterstützung und Produktunterstützung in Bezug auf jede der lizenzierten Anwendungen.
5.2 Sie tragen die alleinige Verantwortung für, und Apple übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung in Bezug auf, sämtliche Ansprüche, Klagen, Verbindlichkeiten, Verluste, Schäden, Kosten und Aufwendungen, die sich aus den lizenzierten Anwendungen und/oder der Verwendung der lizenzierten Anwendungen durch Endbenutzer ergeben oder
Verantwortung und Haftung. Sie haften für alle Verbindlichkeiten, die sich aus der Verwendung Ihrer Alpian Debitkarte ergeben. S t r e i t i g k e i t e n i m Z u s a m m e n h a n g m i t Unstimmigkeiten und Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen und daraus resultierende Ansprüche sind von Ihnen direkt mit dem j eweiligen Händler zu regeln. Bei der R ü c k s e n d u n g v o n W a r e n m u s s e i n e Gutschriftbestätigung durch den Händler veranlasst werden; bei der Stornierung einer Transaktion muss eine Stornierungsbestätigung angefordert werden. Grundsätzlich haften Sie für alle Risiken, die sich aus einer missbräuchlichen Verwendung der Alpian Debitkarte ergeben. In jedem Fall haften Sie für alle Transaktionen, die mit einem der in Art. 7 genannten Authentifizierungsmittel autorisiert wurden. Ve r l u s t e o d e r S c h ä d e n , d i e I h n e n i m Zusammenhang mit dem Besitz oder der Verwendung Ihrer Alpian Debitkarte entstehen, gehen ausschliesslich zu Ihren Lasten. Alpian übernimmt keine Haftung, wenn ein Händler sich weigert, die Alpian Debitkarte als Zahlungsmittel zu akzeptieren oder wenn die Karte aufgrund eines technischen Defekts oder weil sie gekündigt, gesperrt oder das Ausgabelimit erreicht oder angepasst wurde, nicht eingesetzt werden kann. Darüber hinaus übernimmt Alpian keine Haftung, wenn die Alpian Debitkarte an einem Automaten nicht eingesetzt werden kann oder durch den Einsatz beschädigt oder unbrauchbar gemacht wird. Bis zur wirksamen Sperrung Ihrer Alpian Debitkarte haften Sie für die Folgen, die sich aus dem Verlust oder Diebstahl Ihrer Alpian D e b i t k a r t e , P I N o d e r a n d e r e r Authentifizierungsmittel ergeben.
Verantwortung und Haftung. 11.1 Weder NIT Namibia, noch irgendeine Person, die für NIT Namibia, durch NIT Namibia oder im Namen von NIT Namibia auftritt, kann für irgendwelchen Verlust oder Schaden, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, haftbar gemacht werden. Insbesondere kann er nicht haftbar gemacht werden für irgendeinen Verlust oder Schaden, der auf irgendwelchen Fehler oder Auslassung/Unterlassung in einem Prospekt oder anderen Unterlagen zurückzuführen ist, späte oder unterlassene Buchungsbestätigung, Verlust oder Schaden verursacht durch Verspätungen, Krankheit, Verletzung oder Todesfall, ob durch Nachlässigkeit verursacht oder nicht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden NIT Namibia, seine Vertreter und Angestellten für alle Verluste, Schäden, Kosten und Ausgaben, die dem Kunden aufgrund seiner Buchung und Reise mit NIT Namibia entstehen mögen, schadlos zu halten.
11.2 NIT Namibia fungiert als Reiseveranstalter und Vertreter für lokale und internationale Unterkunftseinrichtungen und Aktivitätenveranstalter. NIT Namibia bemüht sich, alle Abmachungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Reiseprogramm des Kunden, wie vereinbart und so effizient und effektiv wie möglich, einzuhalten, bzw. auszuführen. NIT Namibia hat jedoch keine direkte Kontrolle über die Beschaffung der Dienstleistungen der Lieferanten (Hotels, Lodges, Gasthäuser, Zimmer-mit-Frühstück Unterkünfte, Autoverleihfirmen, Aktivitätenveranstalter usw.), und, obwohl diese immer mit großer Sorgfalt ausgewählt werden, übernimmt NIT Namibia keine Haftung für Fehler oder Unterlassungen eines solchen Lieferanten.
11.3 NIT Namibia übernimmt keinerlei Haftung für Schaden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen, einschließlich Reisetaschen und deren Inhalt oder fotografische und ähnliche Ausrüstungen.
Verantwortung und Haftung. 9.1 Jeder Vertragspartner trägt die Verantwortung für alle Anlagenteile, die in seinem Eigentum stehen, sowie für alle Schalthandlungen, die er im Rahmen des Schaltbetriebes selbst ausführt oder veranlasst. In letzte- rem Fall gilt dies unabhängig davon, in wessen Eigentum sich die Schaltgeräte befinden.
9.2 Die Vertragspartner haften einander für Schäden, die ihnen selbst oder ihren Kunden durch Unterbre- chungen der Elektrizitätsversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Netznutzung entstehen, ent- sprechend des § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung) vom 01.11.2006 in ihrer jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung der Haftungsgrenze ist die Anzahl der aus dem Netz versorgten Abnehmer maßgebend. Der Text von § 18 Niederspannungsanschlussverord- nung ist aus Anlage 4 ersichtlich. Bei Inkrafttreten einer Nachfolgeregelung wird die vorliegende Haftungs- regelung einvernehmlich angepasst.
9.3 Für Sach- und Vermögensschäden, die nicht auf die Unterbrechung des Netzbetriebes oder auf Unregel- mäßigkeiten in der Netznutzung zurückzuführen sind, haften die Vertragspartner dem Grunde wie der Hö- he nach nur, wenn und soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im Übrigen haften die Vertragspartner bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung nur für die Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten. Die Haftung ist dabei dem Grunde wie der Höhe nach auf den voraussehbaren typischen Schaden begrenzt.
9.4 Die gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt.
Verantwortung und Haftung. Tankr erbringt die Dienstleistungen nach den anerkannten Standards und bemüht sich, die Leistungen bestmöglich zu erbringen. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz ist jegliche Haftung von Tankr (inkl. bei Auftreten von technischen Problemen) wegbedungen. Tankr übernimmt insbesondere keine Haftung für Verluste, die (i) nicht durch Handlungen von Tankr entstanden sind, (i) weder vom User noch von Tankr zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren sowie (iii) für Ereignisse, die ausserhalb der angemessenen Kontrolle durch Tankr liegen. Eine Haftung für Schaden aufgrund höherer Gewalt wird wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen wird gänzlich wegbedungen. Der User ist für jede Benutzung der App und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Angeboten der App über seinen Account verantwortlich, gegebenenfalls auch für die Benutzung durch Dritte. Kommt es zwischen dem User und einem Anbieter zu einer Rechtsbeziehung irgendeiner Art (insbesondere aber nicht ausschliesslich zu einem Kauf- oder Mietverhältnis), haftet Tankr in keiner Weise für den Erfolg des Geschäfts oder die Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen des Anbieters. Die User nehmen zur Kenntnis, dass Tankr nicht Vertragspartei ist. Tankr, resp. die App dient lediglich der Vermittlung von Kontakten. Entsprechend haftet Tankr gegenüber Usern für keinen Schaden, der aus der Verwendung eines gemieteten oder gekauften Gegenstands eines Anbieters oder bei der Verwendung der Tankr-Station resultiert. Tankr leistet keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten durch die Anbieter und Tankr-Stationen.
Verantwortung und Haftung. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung und Haftung für Unfälle ab, die sich im und durch die Benutzung des Mietobjekts ereignen. Auch kann er für vom Mieter abhanden gekommene Gegenstände nicht belangt werden.
Verantwortung und Haftung. Der Mieter (unterzeichnende Person) ist für alle Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, haftbar • Der Mieter haftet ferner für alle während der Mietdauer anfallenden Sach- und Personenereignisse und hat sich gegebenenfalls entsprechend zu versichern (z.B. Unfall, Haftpflicht etc.) • Verdreckte, unsaubere Räume und/oder WC-Anlagen kann der Vermieter auf Kosten des Mieters reinigen lassen
Verantwortung und Haftung. (1) Die Parteien sind verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Abkommens.
(2) Falls es Unklarheiten darüber gibt, ob eine Verpflichtung dieses Abkommens entweder in die Kompetenz der Europäi schen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten fällt, liefern auf Anfrage der Vereinigten Staaten von Amerika die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten die notwendigen Infor mationen. Falls die gelieferten Informationen nicht zweckdien lich oder widersprüchlich sind, hat dies die gesamtschuldneri schen Haftung zur Folge.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass sie sich nach Abschluss der notwendigen Verfahren gegenseitig informieren. Das Abkom men tritt dann, ungeachtet des Absatzes 1, am ersten Tag des nachfolgenden Monates vorläufig in Kraft.
(4) Das Abkommen wird bei der Europäischen Gemeinschaft verwahrt.
(5) Dieses Abkommen bleibt für zehn Jahre in Kraft. Wenigs tens drei Monate vor Ende der ersten Zehnjahresperiode infor mieren sich die Parteien gegenseitig über ihre Absicht bezüglich einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre. Da nach wird es automatisch um jeweils fünf Jahre verlängert, es sei denn, die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten oder die USA informieren schriftlich den Verwahrer des Vertrags wenigstens drei Monate vor Ablauf irgendeiner nachfolgenden Fünfjahresperiode von ihrer Absicht, das Abkommen nicht zu verlängern.
(6) Dieses Abkommen kann nur durch die Zustimmung der Parteien geändert werden. Jede Änderung dieses Abkommens ist Gegenstand der Genehmigung durch die Parteien entsprechend ihrer jeweiligen internen Verfahren.
(7) Die Parteien überprüfen die Umsetzung des Abkommens 2008 und ändern es, falls notwendig, entsprechend dem Ver fahren in Absatz 6.
(8) Das Abkommen kann jederzeit mit einer Kündigungszeit von einem Jahr gekündigt werden. Ausgefertigt in Dromoland Xxxxxx, Xxxxx, am sechsundzwanzigsten Juni 2004 mit Übersetzungen in Dänisch, Niederländisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch, Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch und Slo- wenisch. Die verbindliche Sprache ist Englisch. Pour le Royaume de Belgique Voor het Koninkrijk België Für das Königreich Belgien Cette signature engage également la Communauté française, la Communauté flamande, la Communauté germanophone, la Région wallonne, la Région flamande et la Région de Bruxelles-Capitale. Deze handtekening ver...