OBLIEGENHEITEN BEI VERTRAGSSCHLUSS UND RECHTSFOLGEN IHRER NICHTBEACHTUNG Musterklauseln

OBLIEGENHEITEN BEI VERTRAGSSCHLUSS UND RECHTSFOLGEN IHRER NICHTBEACHTUNG. Zu einer angemessenen Risikobeurteilung sind wir auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 19) und die Allgemeinen Regelungen der Ziffer III. unserer Mundial by Hiscox Bedingungen 01/2008 normieren daher, dass Sie uns unter anderem die Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen wir im Versicherungsantrag oder zwischen Ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärung und unserer Vertragsannahme fragen, anzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit grob schuldhaft, können wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Versicherungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
OBLIEGENHEITEN BEI VERTRAGSSCHLUSS UND RECHTSFOLGEN IHRER NICHTBEACHTUNG. Zu einer angemessenen Risikobeurteilung sind wir auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 19) normiert, dass Sie uns unter anderem die Ihnen bekannten Gefahr- umstände, nach denen wir im Online-Antragsprozess oder zwischen Ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Erklärung und unserer Vertragsannahme fragen, anzeigen. Sie haben uns bei Abschluss des Versicherungsvertrages alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, richtig und vollständig anzuzeigen: Bis zur Abgabe der Vertragserklärung durch den Versicherungsnehmer hat der Versicherungsnehmer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, diesen Vertrag zu schließen, erheblich sind. Erheblich sind Gefahrumstände, nach denen der Versicherer den Versicherungsnehmer in Textform gefragt hat. Die Textform beinhaltet auch die am Bildschirm über das Internet beantworteten Online-Fragen. Für eine vorbehaltlose Deckungszusage benötigen wir zusätzlich die Unterschrift eines Repräsentanten des Versicherungsnehmers. Repräsentanten sind gemäß Definition in den Liberty Executive Advantage KuV24- xxxxxxx.xx Versicherungsbedingungen (Stand 01/2011) folgende Personen: • Vorsitzender des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, • Finanzvorstand, Geschäftsführer des Ressorts Finanzen, • Leiter der Rechtsabteilung sowie • Organmitglieder oder Angestellte, die mit der Verhandlung der Versicherungsangelegenheiten betraut sind • mit den vorstehend genannten Personen vergleichbare Funktionsträger bei Gesellschaften ausländischen Rechts Ihr Vertrag verlängert sich für eine weitere Versicherungsperiode automatisch, es sei denn er wird von Ihnen oder von uns mit einer Frist von einem Monat gekündigt. Unterbleibt eine Kündigung, verpflichten Sie sich gleichzeitig, vor jeder Verlängerung des Vertrages um eine weitere Versicherungsperiode eine Jahres- meldung in Textform (online) abzugeben, in der Sie uns über etwaige Risikoänderungen, sofern eingetreten, fristgerecht informieren. Bitte machen Sie sich mit dieser Obliegenheit unter Ziffer IV.2 der Liberty Executive Advantage XxX00-xxxxxxx.xx Versicherungsbedingungen (Stand 01/2011) vertraut. Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt, können wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Aufgrund der Tatsache, dass sich bei dieser Sparte um eine Versicherung zu Gunsten Dritter handelt, ve...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.