Offenes Verfahren Musterklauseln

Offenes Verfahren. 1 Im offenen Verfahren schreibt der Auftraggeber den Auftrag öffentlich aus. 2 Alle Anbieter können ein Angebot einreichen.
Offenes Verfahren. Selektives Verfahren Einladungs- verfahren Freihändiges Verfahren
Offenes Verfahren. 1. Name, Anschrift, Telegrammanschrift, Telefon­, Fernschreib­ und Faxnummer des öffentlichen Auftraggebers, 2. a) gewähltes Vergabeverfahren,
Offenes Verfahren. Beim offenen Verfahren kann jeder interessierte Lieferant nach der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung ein Angebot einreichen.
Offenes Verfahren a) Frist für den Eingang der Angebote: mindestens 52 Tage nach Absendung der Bekanntmachung zwecks Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Ge- meinschaften Diese Frist ist angemessen zu verlängern: • wenn die Verdingungsunterlagen sowie die zusätzlichen Unterlagen oder Informationen aufgrund ihres Umfangs nicht binnen der in der Richtlinie ange- gebenen Fristen übermittelt werden können; oder • wenn die Angebote erst nach einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in ausliegende Verdingungsunterlagen unterbreitet werden können. b) Rechtzeitig angeforderte Verdingungsunterlagen und zusätzliche Unterlagen sind spätestens 6 Tage nach Eingang der Anforderung abzusenden. c) Zusätzliche Auskünfte zu den Verdingungsunterlagen sind spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote abzusenden, sofern diese Auskünfte rechtzeitig angefordert wurden.