Common use of Offenlegung von Interessenkonflikten Clause in Contracts

Offenlegung von Interessenkonflikten. Zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist die FIL Fondsbank GmbH (Bank) ver- pflichtet, ihren Kunden die allgemeine Art und Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung der Risiken der Beeinträchtigung der Kundeninteressen unternomme- nen Schritte eindeutig darzulegen, soweit die organisatorischen Vorkehrungen nicht aus- reichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beein- trächtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Geldanlage ist Vertrauenssache. Dies gilt bei der Xxxx eines persönlichen Ansprech- partners (z. B. eines Vermittlers) und bei der Auswahl einer geeigneten Abwicklungsstel- le, um die Anlageentscheidungen umzusetzen. Trotz aller Objektivität können bei den Beteiligten aber auch unterschiedliche Interessenlagen aufeinandertreffen. Die Bank möchte zunächst die "Rollen" der einzelnen, in den Anlageprozess eingebun- denen Beteiligten kurz beleuchten. Ausgangspunkt ist der Kunde. Bei ihm ist vor dem Hintergrund der persönlichen Lebenssituation ein gewisser Anlagebedarf (z. B. Altersvor- sorge, Liquiditätsanlage) entstanden. Der Kunde entwickelt selbst oder gegebenenfalls mit einem von ihm gewählten Ansprechpartner seines Vertrauens eine auf seine Situati- on zugeschnittene Anlagestrategie. Die Bank ist ausschließlich für die Beschaffung und Verwahrung der Fondsanteile verantwortlich und nimmt keinerlei Einfluss auf die Aus- xxxx der Fondsprodukte durch ihre Kunden. Im folgenden Fall kann das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen nicht gänzlich ausgeschlossen werden: Sollten bei der Abwicklung der Transaktionsaufträge Fremdwährungsgeschäfte notwen- dig sein, werden diese in der Regel für jede abzuwickelnde Währung zusammengefasst und über konzernzugehörige Unternehmen abgewickelt. Hieraus können dem Konzern Vorteile entstehen. Die Bank behält sich eine bankenübliche Marge ein. Durch die Bün- delung der Fremdwährungsgeschäfte werden jedoch die mit kleinen Einzeltransaktionen zumeist verbundenen hohen Transaktionskosten vermieden, sodass dem Kunden auch Vorteile aus dieser Vorgehensweise erwachsen. Einzelheiten sind auf Anfrage bei der Bank erhältlich. Zum Abschluss noch ein Wort zu den Interessen von Beratern (Vermittlern): Hier könn- ten mögliche Interessenkonflikte z. B. darauf beruhen, dass der Berater des Kunden in Abhängigkeit der an den Kunden vermittelten Investmentfonds Teile des Ausgabeauf- schlages (Vertriebsprovision) beziehungsweise eine haltedauerabhängige Vertriebsfol- geprovision sowie gegebenenfalls Sachzuwendungen erhält. Die Abschlussfolgeprovisi- on wird aus der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds über die Bank an den Berater beziehungsweise seine Vertriebsorganisation gezahlt. Es entstehen dem Kunden hier- durch keine zusätzlichen Aufwendungen. Ob und inwieweit sich hieraus bei dem Berater Interessenkonflikte ergeben können, ist der Bank nicht bekannt und von dem jeweiligen Geschäftsmodell des Beraters abhängig. Sicher steht der Berater seinen Kunden für ei- nen offenen Austausch und zur Klärung eventuell bestehender Fragen zur Verfügung.

Appears in 2 contracts

Samples: Depotführung, Discount Agreement

Offenlegung von Interessenkonflikten. Zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist die FIL Fondsbank GmbH (Bank) ver- pflichtet, ihren Kunden die allgemeine Art und Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung der Risiken der Beeinträchtigung der Kundeninteressen unternomme- nen Schritte eindeutig darzulegen, soweit die organisatorischen Vorkehrungen nicht aus- reichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beein- trächtigung von Kundeninteressen vermieden wird. Geldanlage ist Vertrauenssache. Dies gilt bei der Xxxx eines persönlichen Ansprech- partners (z. B. eines Vermittlers) und bei der Auswahl einer geeigneten Abwicklungsstel- leAbwicklungsstelle, um die Anlageentscheidungen umzusetzen. Trotz aller Objektivität können bei den Beteiligten Be- teiligten aber auch unterschiedliche Interessenlagen aufeinandertreffen. Die Bank möchte zunächst die "Rollen" der einzelnen, in den Anlageprozess eingebun- denen Beteiligten kurz beleuchten. Ausgangspunkt ist der Kunde. Bei ihm ist vor dem Hintergrund der persönlichen Lebenssituation ein gewisser Anlagebedarf (z. B. Altersvor- sorge, Liquiditätsanlage) entstanden. Der Kunde entwickelt selbst oder gegebenenfalls ggf. mit einem von ihm gewählten Ansprechpartner seines Vertrauens eine auf seine Situati- on zugeschnittene Situation zuge- schnittene Anlagestrategie. Die Bank ist ausschließlich für die Beschaffung und Verwahrung Verwah- rung der Fondsanteile verantwortlich und nimmt keinerlei Einfluss auf die Aus- xxxx Auswahl der Fondsprodukte durch ihre Kunden. Im folgenden Fall kann das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen nicht gänzlich ausgeschlossen werden: Sollten bei der Abwicklung der Transaktionsaufträge Fremdwährungsgeschäfte notwen- dig sein, werden diese in der Regel für jede abzuwickelnde Währung zusammengefasst und über konzernzugehörige Unternehmen abgewickelt. Hieraus können dem Konzern Vorteile entstehen. Die Bank behält sich eine bankenübliche Marge ein. Durch die Bün- delung der Fremdwährungsgeschäfte werden jedoch die mit kleinen Einzeltransaktionen zumeist verbundenen hohen Transaktionskosten vermieden, sodass so dass dem Kunden auch Vorteile aus dieser Vorgehensweise erwachsen. Einzelheiten sind auf Anfrage bei der Bank erhältlich. Zum Abschluss noch ein Wort zu den Interessen von Beratern (Vermittlern): Hier könn- ten mögliche Interessenkonflikte z. B. zum Beispiel darauf beruhen, dass der Berater des Kunden in Abhängigkeit der an den Kunden vermittelten Investmentfonds Teile des Ausgabeauf- schlages Aus- gabeaufschlages (Vertriebsprovision) beziehungsweise eine haltedauerabhängige Vertriebsfol- geprovision Ver- triebsfolgeprovision sowie gegebenenfalls ggf. Sachzuwendungen erhält. Die Abschlussfolgeprovisi- on Abschlussfolgeprovision wird aus der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds über die Bank an den Berater beziehungsweise be- ziehungsweise seine Vertriebsorganisation gezahlt. Es entstehen dem Kunden hier- durch hierdurch keine zusätzlichen Aufwendungen. Ob und inwieweit sich hieraus bei dem Berater Interessenkonflikte Inter- essenkonflikte ergeben können, ist der Bank nicht bekannt und von dem jeweiligen Geschäftsmodell Ge- schäftsmodell des Beraters abhängig. Sicher Xxxxxx steht der Berater seinen Kunden für ei- nen einen offenen Austausch und zur Klärung eventuell bestehender Fragen zur Verfügung.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Offenlegung von Interessenkonflikten. Zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist die FIL Fondsbank GmbH (Bank) ver- pflichtetverpflich- tet, ihren Kunden die allgemeine Art und Herkunft von Interessenkonflikten und die zur Begrenzung der Risiken der Beeinträchtigung der Kundeninteressen unternomme- nen unternommenen Schritte eindeutig darzulegen, soweit die organisatorischen Vorkehrungen nicht aus- reichenausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beein- trächtigung Beeinträchtigung von Kundeninteressen Kunden- interessen vermieden wird. Geldanlage ist Vertrauenssache. Dies gilt Das beginnt bei der Xxxx eines des persönlichen Ansprech- partners Beraters (z. B. eines VermittlersVer- mittlers) und endet bei der Auswahl einer geeigneten Abwicklungsstel- leAbwicklungsstelle, um die Anlageentscheidungen Anlageent- scheidungen umzusetzen. Trotz aller Objektivität können bei den Beteiligten aber auch unterschiedliche unter- schiedliche Interessenlagen aufeinandertreffen. Die Bank möchte zunächst die "Rollen" der einzelnen, in den Anlageprozess eingebun- denen eingebundenen Beteiligten kurz beleuchten. Ausgangspunkt ist der Kunde. Bei ihm ist vor dem Hintergrund der persönlichen Lebenssituation ein gewisser Anlagebedarf (z. B. Altersvor- sorgeAltersvorsorge, LiquiditätsanlageLiquiditäts- anlage) entstanden. Der Kunde entwickelt selbst oder gegebenenfalls mit einem Mit dem von ihm gewählten Ansprechpartner Berater seines Vertrauens entwickelt er auf Basis anlage- und anlegergerechter Informationen eine auf seine Situati- on Situation zugeschnittene Anlagestrategie. Die Bank ist ausschließlich für die Beschaffung und Verwahrung der Fondsanteile Fonds- anteile verantwortlich und nimmt hat keinerlei Einfluss auf die Aus- xxxx Auswahl der Fondsprodukte durch ihre Kunden. Aufgrund der eingangs beschriebenen „Rollenverteilung“ hat die Bank auf die Anlageentschei- dungen keinen Einfluss. Im folgenden Fall kann das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen nicht gänzlich ausgeschlossen werden: Sollten bei der Abwicklung der Transaktionsaufträge Fremdwährungsgeschäfte notwen- dig notwendig sein, werden diese in der Regel für jede abzuwickelnde Währung zusammengefasst und über konzernzugehörige Unternehmen abgewickelt. Hieraus können dem Konzern Vorteile entstehen. Die Bank behält sich eine bankenübliche Marge ein. Durch die Bün- delung Bündelung der Fremdwährungsgeschäfte werden jedoch die mit kleinen Einzeltransaktionen zumeist verbundenen verbun- denen hohen Transaktionskosten vermieden, sodass so dass dem Kunden auch Vorteile aus dieser Vorgehensweise erwachsen. Einzelheiten sind auf Anfrage bei der Bank erhältlich. Zum Abschluss noch ein Wort zu den Interessen von Beratern der Berater (VermittlernVermittler): Hier könn- ten könnten mögliche Interessenkonflikte z. B. zum Beispiel darauf beruhen, dass der Berater des Kunden in Abhängigkeit der an den Kunden vermittelten Investmentfonds Teile des Ausgabeauf- schlages Ausgabeaufschlages (Vertriebsprovision) beziehungsweise eine haltedauerabhängige Vertriebsfol- geprovision Vertriebsfolgeprovision sowie gegebenenfalls ggf. Sachzuwendungen erhält. Die Abschlussfolgeprovisi- on Vertriebsfolgeprovision wird aus der Verwaltungsgebühr Verwaltungsge- bühr der jeweiligen Fonds über die Bank an den Berater beziehungsweise seine Vertriebsorganisation Vertriebsor- ganisation gezahlt. Es entstehen dem Kunden hier- durch hierdurch keine zusätzlichen Aufwendungen. Ob und inwieweit sich hieraus bei dem Berater Interessenkonflikte ergeben können, ist der Bank nicht bekannt und von dem jeweiligen Geschäftsmodell des Beraters abhängig. Sicher Xxxxxx steht der Berater seinen Kunden für ei- nen einen offenen Austausch und zur Klärung eventuell bestehender Fragen zur Verfügung.. 01/2019 [14 FFB­AT 05 01]

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions