OGAW, die einen Index nachbilden. 4.1 Ein OGAW darf bis zu 20 % seines Nettovermögens in Aktien und/oder Schuldtiteln ein und desselben Emittenten anlegen, wenn die Anlagepolitik des OGAW darin besteht, einen Index nachzubilden, der die in den OGAW-Vorschriften festgelegten Kriterien erfüllt und von der Zentralbank anerkannt wurde.
Appears in 5 contracts
Samples: www.assetstandard.com, doc.morningstar.com, dl.avl-investmentfonds.de
OGAW, die einen Index nachbilden. 4.1 Ein OGAW darf bis zu 20 % seines Nettovermögens in Aktien und/oder Schuldtiteln ein und desselben Emittenten anlegen, wenn die Anlagepolitik des OGAW darin besteht, einen Index nachzubilden, der die in den OGAW-Vorschriften festgelegten Kriterien erfüllt und von der Zentralbank Zent- ralbank anerkannt wurde.
Appears in 4 contracts
Samples: dl.avl-investmentfonds.de, www.assetstandard.com, dl.avl-investmentfonds.de