Abgesicherte Anteilsklassen Musterklauseln

Abgesicherte Anteilsklassen. Diese Anteilsklassen werden gegenüber der Basiswährung eines Teilfonds abgesichert, falls sie auf eine andere Währung als die Basiswährung lauten.
Abgesicherte Anteilsklassen. Diese Anteilsklassen werden gegen Zinsrisiken und/oder die Risiken von Wechselkursschwankungen zwischen der Klassenwährung und der Basiswährung des jeweiligen Teilfonds abgesichert. Darüber hinaus werden diese Anteilsklassen gegen Wechselkursschwankungen zwischen der Klassenwährung und den Währungen, auf welche die Anlagen des betreffenden Teilfonds lauten, abgesichert. Wenn der Anlageverwalter sich um eine Absicherung gegen Wechselkursschwankungen bemüht, kann dies dazu führen, dass aufgrund externer Faktoren, die der Anlageverwalter nicht steuern kann, unbeabsichtigt zu hoch (over- hedged) oder zu niedrig (under-hedged) abgesicherte Positionen eingegangen werden. Der Anlageverwalter wird versuchen, das Risiko eines Wertverlusts durch den Einsatz von Finanzinstrumenten wie Optionen und Devisenterminkontrakte zu mindern, wobei diese in keinem Falle 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilsklasse des jeweiligen Teilfonds übersteigen werden und die abgesicherte Anteilsklasse mindestens einmal monatlich neu gewichtet wird. Abgesicherte Positionen werden laufend überwacht, um sicherzustellen, dass überbesicherte Positionen Anteilsklassen (Forzetsung) nicht die erlaubte Höhe übersteigen. Positionen, die 100 % des Nettoinventarwerts übersteigen, werden nicht auf den nächsten Monat vorgetragen. Ein OGAW darf zu niedrig abgesicherte Positionen halten, sofern sichergestellt ist, dass dabei 95 % des Anteils am Nettoinventarwert der abzusichernden Klasse nicht unterschritten werden und zu niedrig abgesicherte Positionen laufend überwacht werden, um zu gewährleisten, dass sie nicht auf den nächsten Monat vorgetragen werden. Es ist nicht vorgesehen, dass die Teilfonds zu niedrig abgesicherte Positionen halten, doch andernfalls richtet sich der Anlageverwalter nach vorstehenden Anforderungen. Soweit diese Absicherung für eine bestimmte Anteilsklasse erfolgreich ist, wird sich die Performance der Anteilsklasse wahrscheinlich eher entsprechend der Performance der Basiswerte entwickeln, so dass die Anleger dieser Anteilsklasse keinen Gewinn erzielen, wenn die Klassenwährung gegenüber der Basiswährung und/oder der Währung, auf die Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds lauten, fällt. Währungsrisiken dieser Anteilsklassen dürfen nicht mit den Risiken anderer Anteilsklassen des betreffenden Teilfonds kombiniert oder verrechnet werden. Die Währungsrisiken der Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds werden diesen Anteilsklassen nicht separat zugeo...
Abgesicherte Anteilsklassen. Abgesicherte Anteilsklassen setzen Absicherungsstrategien ein, um das Risiko, das sich aus den Währungsschwankungen zwischen der Basiswährung eines Teilfonds und der Währung der abgesicherten Anteilsklasse ergibt, zu begrenzen. Solche Absicherungsstrategien können das Risiko von Währungsschwankungen nicht vollständigen ausschließen. Es besteht keine Garantie für den Erfolg einer Hedging-Strategie. Zwischen der Währungsposition eines Teilfonds und der für diesen Teilfonds aufgelegten abgesicherten Anteilsklasse können Inkongruenzen bestehen. Der Einsatz von Absicherungsstrategien kann die Ertragschancen der Anteilinhaber einer abgesicherten Anteilsklasse extrem verringern, wenn die Währung der abgesicherten Anteilsklasse gegenüber der Basiswährung des Teilfonds fällt. Die Kosten der Absicherung und alle Gewinne/Verluste aus Absicherungsgeschäften (und die Transaktionen selbst) werden ausschließlich der betreffenden abgesicherten Anteilsklasse zugewiesen. Anleger werden ferner darauf hingewiesen, dass sich die Absicherung von abgesicherten Anteilsklassen von den Absicherungsstrategien unterscheidet, die der Anlageverwalter auf Teilfondsebene einsetzen kann (und deren Risiken unter „Währungsrisiken“ oben beschrieben sind).
Abgesicherte Anteilsklassen. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Investmentmanager zwar versucht, unerwünschte Wechselkursrisiken gegenüber der Haupthandelswährung durch den Einsatz von Devisenterminkontrakten abzusichern (wie in Teil II, Abschnitt

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  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.