Abgesicherte Anteilsklassen Musterklauseln

Abgesicherte Anteilsklassen. Diese Anteilsklassen werden gegenüber der Basiswährung eines Teilfonds abgesichert, falls sie auf eine andere Währung als die Basiswährung lauten.
Abgesicherte Anteilsklassen. In Bezug auf abgesicherte Anteilsklassen kann das Basiswährungsrisiko des Fonds gegenüber der alternativen Währung der abgesicherten Anteilsklasse abgesichert werden, um das Risiko von Wechselkursschwankungen zu reduzieren (H1). Abgesicherte Anteilsklassen, die sich dieser Methode bedienen, enthalten das Kürzel H1 in ihrer Nennwährung. Die Bedingungen, die für die abgesicherten Anteilsklassen gelten, sind die gleichen wie für dieselben Anteilsklassen, die in der Basiswährung angeboten werden, mit dem einzigen Unterschied, dass die Basiswährung des Fonds in Höhe des der betreffenden Anteilsklasse zuzuschreibenden Betrags gegenüber der alternativen Währung der abgesicherten Anteilsklasse abgesichert wird. • Ausgabeaufschlag Der Preis, zu dem Anteile der Klassen A, A1 und A2 angeboten werden, ist der Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines auf dem Gesamtanlagebetrag basierenden Ausgabeaufschlags in Höhe von bis zu 2 % (außer beim Franklin ESG-Focused Balanced Fund, bei dem der Ausgabeaufschlag bis zu 3 % beträgt). Von dieser Gebühr kann die Hauptvertriebsgesellschaft Zahlungen an Untervertriebsgesellschaften, Vermittler, Broker/Händler und/oder professionelle Anleger tätigen, wozu auch Tochtergesellschaften von Xxxxxxxx Xxxxxxxxx zählen können. Die Hauptvertriebsgesellschaft kann für Privatanleger oder bestimmte Anlegergruppen ganz oder teilweise auf den Ausgabeaufschlag verzichten. Die Anlagesumme wird nach Abzug des etwaigen Ausgabeaufschlags für den Kauf von Anteilen des betreffenden Fonds verwendet. Für den Fall, dass in einem Land, in dem die Anteile angeboten werden, die lokalen Gesetze oder Praktiken einen niedrigeren Ausgabeaufschlag oder einen anderen Höchstbetrag als den oben für jede einzelne Kauforder angegebenen Satz verlangen oder zulassen, kann die Hauptvertriebsgesellschaft in diesem Land Anteile der Klassen A, A1 und A2 zu einem niedrigeren als dem vorstehend festgelegten Gesamtpreis, jedoch in Übereinstimmung mit den im Rahmen der Gesetze oder Praktiken dieses Landes zulässigen Beträgen verkaufen und Untervertriebsgesellschaften, Broker/Händler und/oder professionelle Anleger zu einem solchen Verkauf autorisieren. Der Preis, zu dem die Anteile der Klassen D1, D2, D3 und D4 angeboten werden, ist der Nettoinventarwert je Anteil. Bei Anteilen der Klassen D1, D2 und D3 wird eine bedingt aufgeschobene Rücknahmegebühr („CDSC“) von bis zu 3 % erhoben, wenn ein Anleger seine Anteile innerhalb von fünf (5) Jahren ab dem Kauf wieder verkauft. Beim...
Abgesicherte Anteilsklassen. Abgesicherte Anteilsklassen setzen Absicherungsstrategien ein, um das Risiko, das sich aus den Währungsschwankungen zwischen der Basiswährung eines Teilfonds und der Währung der abgesicherten Anteilsklasse ergibt, zu begrenzen. Solche Absicherungsstrategien können das Risiko von Währungsschwankungen nicht vollständigen ausschließen. Es besteht keine Garantie für den Erfolg einer Hedging-Strategie. Zwischen der Währungsposition eines Teilfonds und der für diesen Teilfonds aufgelegten abgesicherten Anteilsklasse können Inkongruenzen bestehen. Der Einsatz von Absicherungsstrategien kann die Ertragschancen der Anteilinhaber einer abgesicherten Anteilsklasse extrem verringern, wenn die Währung der abgesicherten Anteilsklasse gegenüber der Basiswährung des Teilfonds fällt. Die Kosten der Absicherung und alle Gewinne/Verluste aus Absicherungsgeschäften (und die Transaktionen selbst) werden ausschließlich der betreffenden abgesicherten Anteilsklasse zugewiesen. Anleger werden ferner darauf hingewiesen, dass sich die Absicherung von abgesicherten Anteilsklassen von den Absicherungsstrategien unterscheidet, die der Anlageverwalter auf Teilfondsebene einsetzen kann (und deren Risiken unter „Währungsrisiken“ oben beschrieben sind).
Abgesicherte Anteilsklassen. Anleger sollten sich bewusst sein, dass der Investmentmanager zwar versucht, unerwünschte Wechselkursrisiken gegenüber der Haupthandelswährung durch den Einsatz von Devisenterminkontrakten abzusichern (wie in Teil II, Abschnitt 2.1 des Teilprospekts für die Schweiz genauer erläutert), der Prozess der Währungsabsicherung jedoch möglicherweise keine genaue Absicherung darstellt. Darüber hinaus gibt es keine Garantie, dass die Absicherung das Risiko aus unerwünschten Währungsengagements vollständig ausschliesst. Anleger in den abgesicherten Anteilsklassen haben möglicherweise Engagements in anderen Währungen als ihrer Haupthandelswährung und sind möglicherweise auch den Risiken im Zusammenhang mit den im Absicherungsprozess verwendeten Instrumenten ausgesetzt.

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